Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke

1. Gültige Förderrichtlinie der globalen Zuwendungen des BMZ für die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) in Aachen.
2. Gültige Förderrichtlinie des BMZ für Zuwendungen oder Beauftragungen von nicht-staatlichen Hilfswerken (jenseits der EZE und KZE).
3. Programmpapiere der aktuellen mittelfristigen Planung der Förderung des BMZ von EZE und KZE sowie von weiteren nicht-staatlichen Hilfsorganisationen.
4. Projektliste mit jeweiligem Titel, Aktennummer und -zeichen sowie Zuwendungs- und Beauftragungshöhe (in EUR) bzgl. der Mittelempfänger EZE und KZE; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute.
5. Projektliste mit jeweiligem Titel, Aktennummer und -zeichen sowie Zuwendungs- und Beauftragungshöhe (in EUR) bzgl. des Mittelempfängers Islamic Relief Deutschland e.V.; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute.
6. Liste der mit BMZ-Mitteln geförderten Projekte nicht-staatlicher Hilfswerke, mit denen gezielt religiös Verfolgte (z.B. nach Apostasie) oder atheistische Flüchtlinge unterstützt werden; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute.
7. Gültige Liste der Verfahrensschritte im BMZ zur Prävention und Bearbeitung von evtl. Fällen bei Zuwendungsempfängern hinsichtlich der Nutzung von BMZ-Mitteln für die religiöse Verkündigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gültige Förderri…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke [#173677]
Datum
8. Januar 2020 21:19
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gültige Förderrichtlinie der globalen Zuwendungen des BMZ für die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) in Aachen. 2. Gültige Förderrichtlinie des BMZ für Zuwendungen oder Beauftragungen von nicht-staatlichen Hilfswerken (jenseits der EZE und KZE). 3. Programmpapiere der aktuellen mittelfristigen Planung der Förderung des BMZ von EZE und KZE sowie von weiteren nicht-staatlichen Hilfsorganisationen. 4. Projektliste mit jeweiligem Titel, Aktennummer und -zeichen sowie Zuwendungs- und Beauftragungshöhe (in EUR) bzgl. der Mittelempfänger EZE und KZE; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute. 5. Projektliste mit jeweiligem Titel, Aktennummer und -zeichen sowie Zuwendungs- und Beauftragungshöhe (in EUR) bzgl. des Mittelempfängers Islamic Relief Deutschland e.V.; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute. 6. Liste der mit BMZ-Mitteln geförderten Projekte nicht-staatlicher Hilfswerke, mit denen gezielt religiös Verfolgte (z.B. nach Apostasie) oder atheistische Flüchtlinge unterstützt werden; Zeitraum vom 01.01.2017 bis heute. 7. Gültige Liste der Verfahrensschritte im BMZ zur Prävention und Bearbeitung von evtl. Fällen bei Zuwendungsempfängern hinsichtlich der Nutzung von BMZ-Mitteln für die religiöse Verkündigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173677 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag - Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke - GZ: Z14 O4010-0289/001; hier: Eingangsbestätigung
Datum
9. Januar 2020 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09. Januar 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/001; hier: Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/001; hier: Bescheid
Datum
21. Januar 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 08. Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen

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