Förderung des Breitband-Ausbaus

1. Fördert der Landkreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Regionen im Landkreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Gemeinde im Landkreis maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2014
  • Frist
    13. September 2014
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Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Fördert d…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Förderung des Breitband-Ausbaus [#7050]
Datum
12. August 2014 21:24
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fördert der Landkreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert? 2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013? 3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche? 4. Welche Regionen im Landkreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an? 5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Gemeinde im Landkreis maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sehr geehrter Herr Kratz, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zur Förderung des Breitband-Ausbaus im …
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
AW: Förderung des Breitband-Ausbaus [#7050]
Datum
14. August 2014 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kratz, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zur Förderung des Breitband-Ausbaus im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass die Prüfung Ihrer Anfrage wg. Urlaubs einiger Kolleginnen und Kollegen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn die Beantwortung etwas länger dauert. Ic…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: Förderung des Breitband-Ausbaus [#7050]
Datum
15. August 2014 05:22
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn die Beantwortung etwas länger dauert. Ich bitte dennoch darum die Monatsfrist nach §5 (4) LIFG einzuhalten. Sollten Ihnen dies nicht möglich sein, so bitte ich, ab dem Zeitpunkt ab dem Ihnen definitiv klar ist, dass Sie die Frist nicht einhalten können, mich gesondert zu informieren. Zusätzlich bitte ich Sie darum, wenn Sie die Frist nicht einhalten können, mir einen voraussichtlichen Zeitrahmen, in dem Sie mir Antworten, zu nennen. Vielen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung des Breitband-Ausbaus" vom…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: AW: Förderung des Breitband-Ausbaus [#7050]
Datum
13. September 2014 00:03
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung des Breitband-Ausbaus" vom 12.08.2014 (#7050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kratz Anfragenr: 7050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung des Breitband-Ausbaus" vom…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Fristsetzung bis 24.09: Förderung des Breitband-Ausbaus [#7050]
Datum
19. September 2014 21:28
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung des Breitband-Ausbaus" vom 12.08.2014 (#7050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie dies bis zum 24.09 nicht getan haben, werde ich eine Beschwerde beim Landesinformationsfreiheitsbeauftragten einreichen und mir weitere Schritte vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kratz Anfragenr: 7050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Förderung des Breitbandausbaus Sehr geehrter Herr Kratz, aufgrund Ihres Antrages vom 12.08.2014 gewähren wir Ihne…
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
Förderung des Breitbandausbaus
Datum
22. September 2014 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, aufgrund Ihres Antrages vom 12.08.2014 gewähren wir Ihnen gem. § 5 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes - LIFG - Zugang zu den erbetenen öffentlichen Informationen und beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Fördert der Landkreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert? Ja; der Eifelkreis vergibt Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet. Ziel des Kreiskonzeptes ist ein flächendeckender Ausbau innerhalb des gesamten Kreisgebietes bis zum Ende des Jahres 2015. Der Ausbau erfolgt sukzessive seit 2013. Bis März 2014 konnten in elf Gemeinden die Erschließungsmaßnahmen zur Breitbandversorgung abgeschlossen werden und die Inbetriebnahme erfolgen. In diesen Orten stehen nun Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s zur Verfügung je nach Entfernung zum Netzknotenpunkt. In weiteren 31 Ortsgemeinden beginnt der Ausbau in Kürze. Darüber hinaus werden für 80 Gemeinden innerhalb des Kreisgebietes die Vergaben vorbereitet. 2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013? Im Haushalt des Eifelkreises sind für das Jahr 2013 - 1.500 TSD EURO und für das Jahr 2014 - 5.400 TSD EURO eingestellt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine Bewilligungen ausgesprochen. Die Maßnahmen werden mit Zuschüssen in Höhe von 65 % der Projektkosten durch das Land aus Mitteln des Bundes und der EU gefördert. 3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche? Die Förderung richtet sich nach den Richtlinien zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume des Landes Rheinland-Pfalz. Wesentliche Voraussetzung ist eine fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung in dem zu versorgenden Gebiet. 4. Welche Regionen im Landkreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an? Im Landkreis sind zahlreiche Kommunen nicht bzw. unterversorgt im Sinne der Förderrichtlinie. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn weniger als 95 % der Haushalte über eine Versorgung von kleiner 2 Mbit/s im Download verfügen. Die betreffenden Kommunen sind flächendeckend über den Landkreis verteilt. 5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Gemeinde im Landkreis maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an. Es existiert keine zusammenfassende Liste über die Internetgeschwindigkeiten. Die Angaben können im Einzelfall im Breitbandatlas des Bundes abgefragt werden. Der entsprechende Link lautet http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Home/home_node.html Mit freundlichen Grüßen