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Förderung des Breitband-Ausbaus

1. Fördert der Landkreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Regionen im Landkreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Gemeinde im Landkreis maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2014
  • Frist
    13. September 2014
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Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Fördert d…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Förderung des Breitband-Ausbaus [#7051]
Datum
12. August 2014 21:25
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fördert der Landkreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert? 2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013? 3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche? 4. Welche Regionen im Landkreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an? 5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Gemeinde im Landkreis maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr geehrter Herr Kratz, gerne möchte ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben bzgl. Ihrer Anfrage vom 12. August …
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
Ihre e-Mail-Anfrage vom 12.08.2014, Förderung des Breitband-Ausbaus
Datum
18. August 2014 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, gerne möchte ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben bzgl. Ihrer Anfrage vom 12. August 2014 zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
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