Förderung des Internationalen Maritimen Museums

Gegen die deutsche Grammatik hat die Beauftragte meinen Antrag K13-13002/2#111 missverstanden und fälschlich so verstanden, als beziehe sich der zweite Spiegelstrich ebenfalls auf veröffentlichte Dokumente. Ich habe aus dem Bescheid verstanden, dass es keine veröffentlichten Dokumente zur Förderung des Maritimen Museums gibt, was ich als intransparent betrachte. Unbeantwortet ist die Frage nach Dokumenten, aus denen sich die näheren Bedingungen/Auflagen der Förderung ergeben. Diese wird mit der Aufforderung gestellt, den Bescheid zügiger und innerhalb der gesetzlichen Frist vorzulegen oder einen Zwischenbescheid zu erteilen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegen die deutsc…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Förderung des Internationalen Maritimen Museums [#20175]
Datum
3. Februar 2017 23:44
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegen die deutsche Grammatik hat die Beauftragte meinen Antrag K13-13002/2#111 missverstanden und fälschlich so verstanden, als beziehe sich der zweite Spiegelstrich ebenfalls auf veröffentlichte Dokumente. Ich habe aus dem Bescheid verstanden, dass es keine veröffentlichten Dokumente zur Förderung des Maritimen Museums gibt, was ich als intransparent betrachte. Unbeantwortet ist die Frage nach Dokumenten, aus denen sich die näheren Bedingungen/Auflagen der Förderung ergeben. Diese wird mit der Aufforderung gestellt, den Bescheid zügiger und innerhalb der gesetzlichen Frist vorzulegen oder einen Zwischenbescheid zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Förderung des Internationalen Maritimen Museum Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom letzten Freit…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Förderung des Internationalen Maritimen Museum
Datum
6. Februar 2017 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom letzten Freitag nach "Dokumenten, aus denen sich die näheren Bedingungen/Auflagen der Förderung ergeben", kann ich Ihnen bestätigen, dass es keine derartigen Dokumente gibt, da uns bisher kein Antrag des Internationalen Maritimen Museums auf Förderung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen