Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit

Antworten auf folgende Fragen:

1. Haben Sie im Ministerium ein Programm zur Förderung des Umweltverbundes (Fahrrad, ÖPNV, etc.) für den Arbeitsweg Ihrer Mitarbeiter?

2. Wie sieht die Förderung konkret aus?

3. Wie viele Ihrer Mitarbeiter (Angestellte und Beamten) nutzen dieses Programm? Bitte auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Aufschlüsselung nach Art der Förderung mit angeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf fo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit [#62502]
Datum
19. März 2019 20:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf folgende Fragen: 1. Haben Sie im Ministerium ein Programm zur Förderung des Umweltverbundes (Fahrrad, ÖPNV, etc.) für den Arbeitsweg Ihrer Mitarbeiter? 2. Wie sieht die Förderung konkret aus? 3. Wie viele Ihrer Mitarbeiter (Angestellte und Beamten) nutzen dieses Programm? Bitte auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Aufschlüsselung nach Art der Förderung mit angeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich erweitere hiermit meine Anfrage um drei weitere Fragen: 4. Fördern Sie auf ei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
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Betreff
Nachtrag Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit [#62502]
Datum
19. März 2019 21:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erweitere hiermit meine Anfrage um drei weitere Fragen: 4. Fördern Sie auf eine andere Weise die Mobilität Ihrer Mitarbeiter (zum Beispiel durch einen Dienstwagen)? 5. (bezogen auf Frage 4) Wie sieht die Förderung konkret aus? 6. (bezogen auf Frage 4 und 5) Wie viele Ihrer Mitarbeiter nutzen eine solche Förderung? Bitte auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Aufschlüsselung nach Art der Förderung mit angeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung des Umweltverbundes im Bundesministeri…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Nachtrag Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit [#62502]
Datum
28. April 2019 00:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit“ vom 19.03.2019 (#62502) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 19. März 2019 in denen Sie Fragen zur Förderung des…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Förderung des Umweltverbundes im Bundesministerium für Gesundheit
Datum
10. Mai 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 19. März 2019 in denen Sie Fragen zur Förderung des Umweltverbundes stellen. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Haben Sie im Ministerium ein Programm zur Förderung des Umweltverbundes (Fahrrad, ÖPNV, etc.) für den Arbeitsweg Ihrer Mitarbeiter? 2. Wie sieht die Förderung konkret aus? 3. Wie viele Ihrer Mitarbeiter (Angestellte und Beamten) nutzen dieses Programm? Bitte auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Aufschlüsselung nach Art der Förderung mit angeben. Antwort zu den Fragen 1-3: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet kein Programm zur Förderung des Umweltverbundes für den Arbeitsweg unserer Mitarbeiter an. Allerdings beteiligen sich Beschäftigte des BMG an der seit längerem jährlich stattfindenden Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit", bei der sich bundesweit Arbeitnehmer anmelden können. Nähere Informationen zu dieser Aktion erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link https://www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/bundesweit/index.php. Kenntnisse darüber, wie viele Beschäftigte des BMG sich an der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit " beteiligen, liegen hier nicht vor. Allerdings hat das BMG im Sinne der Gesundheitsförderung der Beschäftigten in den internen Hausinformationen auf diese Aktion hingewiesen. Ferner können die Beschäftigten des BMG ein Jobticket beantragen. Im BMG wird lediglich geprüft und bescheinigt, ob eine Jobticket-Berechtigung vorliegt. Ausgegeben werden die Jobtickets auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bundesverwaltungsamt und der entsprechenden Verkehrsgesellschaft, so dass dem BMG hierzu keine Gesamtzahl der Inanspruchnahme des Hauses vorliegt. 4. Fördern Sie auf eine andere Weise die Mobilität Ihrer Beschäftigten (zum Beispiel durch einen Mietwagen)? 5. (bezogen auf Frage 4) Wie sieht die Förderung konkret aus? 6. (bezogen auf Frage 4 und 5) Wie viele Ihrer Mitarbeiter nutzen eine solche Förderung? Bitte auch die Gesamtzahl der Mitarbeiter und Aufschlüsselung nach Art der Förderung mit angeben. Antwort zu den Fragen 4-6: Dienstwagen und sonstige Fahrdienste werden im Bundesministerium für Gesundheit grundsätzlich nicht für den Arbeitsweg der Beschäftigten eingesetzt. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen