Forderung einer gerichtsmedizinischen „ad-hoc”-Beurteilung des Todes vor Organentnahme im Operationssaal
Warum wird keine gerichtsmedizinischen „ad-hoc”-Beurteilung des Todes vor Organentnahme im Operationssaal in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaften durchgeführt ?
Teil I I Der Hirntod steht immer wieder im ethischen Diskurs“
Ich forderte für Deutschland zumindest die Einrichtung einer gerichtsmedizinischen „ad-hoc”-Beurteilung des Todes vor Organentnahme im Operationssaal in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaft
Verfügt das Bundesministerium für Gesundheit über qualifizierte Kenntnisse der historischen Entwicklungen der Todeszeitbestimmung, Kenntnisse über das Vorhandensein verschiedener Organe und deren zeitlich versetztes Absterben im Verlauf des Sterbeprozesses?
Wenn ja, worauf konkret gründen diese?
Verfügt das Bundesministerium für Gesundheit über qualifizierte Kenntnisse zur geschichtlichen Entwicklung des Hirntodkriteriums
Wenn ja, worauf konkret gründen diese?
Verfügt das Bundesministerium für Gesundheit über qualifizierte Kenntnisse über “Todeszeichen und Todesfeststellung”
Wenn ja, worauf konkret gründen diese?
Die geübte ungute Praxis der Organentnahme bei hirntoten Menschen sei nicht nur unmoralisch, sondern auch im juristischen Sinne bereits „illegal“, da mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis des „endgültigen Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ (§3 (2) TPG) der Tod des Menschen überhaupt gar nicht nachgewiesen werden könne
Ein lebender Mensch wird nacherfolgter Tötung bei der Transplantation, also ausgeschlachtet, das ist auch strafrechtlich von Bedeutung, der „Tod des Menschen wird faktisch gewaltsam vorverlegt
„Es ist in der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügt“ es finden sich hierzu keine wissenschaftlich fundierten Gutachten
Hat das Bundesministerium für Gesundheit solche Gutachten, die beweisen, das für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügen
Die Differenzen und Defizite in Sachfragen besonders auch unter Medizinern und von angeblich fachlicher Seite mit der Frage der Hirntodbestimmung befassten Personen sind 2020 immer noch extrem hoch
Der erhebliche „Mangel an konzeptioneller Klarheit“ des Hirntodkonzeptes wird überdeutlich
Es gibt medizinisch erheblich begründetem Kritikpunkte an den derzeit in Deutschland gültigen Richtlinien zur Hirntoddiagnostig
Verfügt das Bundesministerium für Gesundheit über ausreichende Kenntnisse der historischen Entwicklung von Todeszeitbestimmung, Hirntodkriterium und Transplantationsmedizin?
Wenn ja worauf gründet das konkret?
Wurde das Hirntodkriterium zum Zweck der Organentnahme eingeführt, Bundesministerium für Gesundheit?“
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Januar 2020
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3. März 2020
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- Forderung einer gerichtsmedizinischen „ad-hoc”-Beurteilung des Todes vor Organentnahme im Operationssaal [#177590]
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- 29. Januar 2020 00:23
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