Förderung einer Rettungsdienstliche Ausbildung

- Förderungsmöglichkeiten einer Rettungsdienstliche Ausbildung, bei denen man die
Ausbildungskosten selber tragen muss.

- Förderungsmöglichkeiten einer Fahrerlaubnisklasse sofern diese Voraussetzung
einer Ausbildung ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Förderungsmöglich…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Förderung einer Rettungsdienstliche Ausbildung [#143764]
Datum
19. Mai 2019 13:15
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Förderungsmöglichkeiten einer Rettungsdienstliche Ausbildung, bei denen man die Ausbildungskosten selber tragen muss. - Förderungsmöglichkeiten einer Fahrerlaubnisklasse sofern diese Voraussetzung einer Ausbildung ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung einer Rettungsdienstliche Ausbildung“ …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung einer Rettungsdienstliche Ausbildung [#143764]
Datum
22. Juni 2019 02:11
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung einer Rettungsdienstliche Ausbildung“ vom 19.05.2019 (#143764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesagentur für Arbeit
AW: Förderung einer Rettungsdienstlichen Ausbildung [#143764] RCE 1409.1 - 29/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in m…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Förderung einer Rettungsdienstlichen Ausbildung [#143764]
Datum
28. Juni 2019 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 29/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.5.2019 bitten Sie um Zugang zu Informationen über bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestehende Fördermöglichkeiten einer Ausbildung im Rettungsdienst oder Förderung des Erwerbs einer Fahrerlaubnis. Zu der von Ihnen genannten Ausbildung oder zur Frage der Förderung des Erwerbs einer Fahrerlaubnis sind bei der BA keine speziellen Förderrichtlinien oder Weisungen vorhanden. Die zuständige Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III oder ein Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III zielführend ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html. Die Durchführungsanweisungen der BA zu diesen beiden Förderinstrumenten sind im Internet veröffentlicht unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014859.pdf https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014608.pdf https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014607.pdf. Mit freundlichen Grüßen