Förderung nach RzWas 2018

Der Förderantrag für den redundanten Fernleitungsanschluss von Trockau wird als "zweites Standbein" nach DIN 2000 begründet. Primäre Versorgungbleiben lt. ZwV-Pressemitteilung die Quellen im Lindenhardter Forst.
Der Förderantrag für den Fernleitungsbau der Juragruppe Richtung Auerbach wird in der Presse als "zweites Standbein" zur REDUNDANTEN Versogung von Auerbach dargestellt. Die primäre, reguläre Versorgung von Auerbach erfolgt vom Wasserwerk in Ranna, Veldensteiner Forst.
Hr. Löwl, WWA Hof, hat noch im Januar 2018 per E-Mail den ZwV-J darauf hingewiesen, dass lt. StMUV nur dauernd wasserführende Leitungen förderungsfähig sind. Der Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Kaltenthal wurde z.B. im Förderantrag 2017 als "nicht förderungsfähig" gestrichen.
Die mit Abstand kürzeste Verbindung Kaltenthal - Leups wurde nur befristet vom Sommer 2019 bis zum 06. 12. 2019 als oberirdischen Notleitung genutzt!
> Gibt das RzWas-Handbuch nicht vor, dass nur die kürzesten Verbindungen förderungsfähig sind?
> Worin besteht der Unterschied zum nun erfolgten Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Trockau (bei dem die Strecke übrigens deutlich länger ist?
In beiden Leitungen steht demnach das Wassser, es sei denn es würde anders verwendet als im Förderantrag deklariert?
> Wie ist es mit dieser Einschränkung in der RzWas vereinbar, dass die beiden Leitungen trotzdem gefördert wurden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Förde…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Förderung nach RzWas 2018 [#183000]
Datum
20. März 2020 16:11
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Förderantrag für den redundanten Fernleitungsanschluss von Trockau wird als "zweites Standbein" nach DIN 2000 begründet. Primäre Versorgungbleiben lt. ZwV-Pressemitteilung die Quellen im Lindenhardter Forst. Der Förderantrag für den Fernleitungsbau der Juragruppe Richtung Auerbach wird in der Presse als "zweites Standbein" zur REDUNDANTEN Versogung von Auerbach dargestellt. Die primäre, reguläre Versorgung von Auerbach erfolgt vom Wasserwerk in Ranna, Veldensteiner Forst. Hr. Löwl, WWA Hof, hat noch im Januar 2018 per E-Mail den ZwV-J darauf hingewiesen, dass lt. StMUV nur dauernd wasserführende Leitungen förderungsfähig sind. Der Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Kaltenthal wurde z.B. im Förderantrag 2017 als "nicht förderungsfähig" gestrichen. Die mit Abstand kürzeste Verbindung Kaltenthal - Leups wurde nur befristet vom Sommer 2019 bis zum 06. 12. 2019 als oberirdischen Notleitung genutzt! > Gibt das RzWas-Handbuch nicht vor, dass nur die kürzesten Verbindungen förderungsfähig sind? > Worin besteht der Unterschied zum nun erfolgten Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Trockau (bei dem die Strecke übrigens deutlich länger ist? In beiden Leitungen steht demnach das Wassser, es sei denn es würde anders verwendet als im Förderantrag deklariert? > Wie ist es mit dieser Einschränkung in der RzWas vereinbar, dass die beiden Leitungen trotzdem gefördert wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 183000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183000 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung nach RzWas 2018“ vom 20.03.202…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Förderung nach RzWas 2018 [#183000]
Datum
22. April 2020 10:20
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung nach RzWas 2018“ vom 20.03.2020 (#183000) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Danke für die Mühe die sie sich erspart haben. Beantwortung erübrigt sich, ich habe inzwischen die zuständige StA und den bayORH um Prüfung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 183000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183000 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>