Förderung nach RzWas 2018, ist die Juragruppe (Anschluss WV Leups undtrocku) ein Härtefall?
OStA Dr. Stühler, Gensta Bamberg,
teilte mir heute unter Az.: 220 Zs 194/19 mit,
dass gegen die Juragruppenverantwortlichen bei der StA-Hof unter Az.: 190 Js 2496/19
ein Ermittlungsverfahren wg. Subventionsbetrug – Zeitraum vor 2017 (RzWas 2013 – 2016 und nach RzWas 2018) eingeleitet wurde.
Im aktuellen Förderbescheid des WWA-Hof sind mir dazu Merkwürdigkeiten aufgefallen, die subventionsrelevant sein könnten:
1. Es dürfte im neuen Antrag doch kein Bezug mehr auf den Antrag von 2017 "interkommunale Zusammenarbeit" genommen werden, weil dieser zurückgenommen wurde um der StA die Einstellung des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens zu "erleichtern".
2. Ist die Formulierung im Bescheid 2018 korrekt oder WIDERSPRÜCHLICH:
In Abs. 2 steht, dass NUR Zuwendungen für Kosten die ab 22.01.2019 entstanden sind abgerufen werden können.
Wie kann dann in Abs. 4, Satz zwei rechtsfehlerfrei verbescheidet werden, dass auch Kosten die für Leistungen vor dem 22.01.2019 erbracht wurden zuwendungsfähig sind. Die Bau- und Mittelfreigabe wurde doch erst mit dem aktuellen Bescheid erteilt!
IST DIESE VORGEHENSWEISE MIT DER BAY. HO VEREINBAR?
Ich fürchte diese merkwürdig Widerspruch könnte StA und ORH interessieren?
Anfrage abgelehnt
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Datum29. März 2019
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28. April 2019
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