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Förderung nach RzWas 2018, ist die Juragruppe (Anschluss WV Leups undtrocku) ein Härtefall?

OStA Dr. Stühler, Gensta Bamberg,
teilte mir heute unter Az.: 220 Zs 194/19 mit,
dass gegen die Juragruppenverantwortlichen bei der StA-Hof unter Az.: 190 Js 2496/19
ein Ermittlungsverfahren wg. Subventionsbetrug – Zeitraum vor 2017 (RzWas 2013 – 2016 und nach RzWas 2018) eingeleitet wurde.
Im aktuellen Förderbescheid des WWA-Hof sind mir dazu Merkwürdigkeiten aufgefallen, die subventionsrelevant sein könnten:
1. Es dürfte im neuen Antrag doch kein Bezug mehr auf den Antrag von 2017 "interkommunale Zusammenarbeit" genommen werden, weil dieser zurückgenommen wurde um der StA die Einstellung des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens zu "erleichtern".
2. Ist die Formulierung im Bescheid 2018 korrekt oder WIDERSPRÜCHLICH:
In Abs. 2 steht, dass NUR Zuwendungen für Kosten die ab 22.01.2019 entstanden sind abgerufen werden können.
Wie kann dann in Abs. 4, Satz zwei rechtsfehlerfrei verbescheidet werden, dass auch Kosten die für Leistungen vor dem 22.01.2019 erbracht wurden zuwendungsfähig sind. Die Bau- und Mittelfreigabe wurde doch erst mit dem aktuellen Bescheid erteilt!
IST DIESE VORGEHENSWEISE MIT DER BAY. HO VEREINBAR?

Ich fürchte diese merkwürdig Widerspruch könnte StA und ORH interessieren?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    28. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: OStA Dr. Stühl…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Förderung nach RzWas 2018, ist die Juragruppe (Anschluss WV Leups undtrocku) ein Härtefall? [#63150]
Datum
29. März 2019 14:33
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
OStA Dr. Stühler, Gensta Bamberg, teilte mir heute unter Az.: 220 Zs 194/19 mit, dass gegen die Juragruppenverantwortlichen bei der StA-Hof unter Az.: 190 Js 2496/19 ein Ermittlungsverfahren wg. Subventionsbetrug – Zeitraum vor 2017 (RzWas 2013 – 2016 und nach RzWas 2018) eingeleitet wurde. Im aktuellen Förderbescheid des WWA-Hof sind mir dazu Merkwürdigkeiten aufgefallen, die subventionsrelevant sein könnten: 1. Es dürfte im neuen Antrag doch kein Bezug mehr auf den Antrag von 2017 "interkommunale Zusammenarbeit" genommen werden, weil dieser zurückgenommen wurde um der StA die Einstellung des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens zu "erleichtern". 2. Ist die Formulierung im Bescheid 2018 korrekt oder WIDERSPRÜCHLICH: In Abs. 2 steht, dass NUR Zuwendungen für Kosten die ab 22.01.2019 entstanden sind abgerufen werden können. Wie kann dann in Abs. 4, Satz zwei rechtsfehlerfrei verbescheidet werden, dass auch Kosten die für Leistungen vor dem 22.01.2019 erbracht wurden zuwendungsfähig sind. Die Bau- und Mittelfreigabe wurde doch erst mit dem aktuellen Bescheid erteilt! IST DIESE VORGEHENSWEISE MIT DER BAY. HO VEREINBAR? Ich fürchte diese merkwürdig Widerspruch könnte StA und ORH interessieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermitmöchteich die Anfrageumden Förderbescheid als Anlage ergänzen. Mit freundl…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Förderung nach RzWas 2018, ist die Juragruppe (Anschluss WV Leups undtrocku) ein Härtefall? [#63150]
Datum
29. März 2019 14:35
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermitmöchteich die Anfrageumden Förderbescheid als Anlage ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anhänge: - f39t1239p1497n2_agqhpfwu.pdf Anfragenr: 63150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Aufgrund welcher Anbaben des Antragstellers kommt Herr Löwl, WWA-Hof, zu dem Ber…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Förderung nach RzWas 2018, ist die Juragruppe (Anschluss WV Leups undtrocku) ein Härtefall? [#63150]
Datum
29. März 2019 14:47
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Aufgrund welcher Anbaben des Antragstellers kommt Herr Löwl, WWA-Hof, zu dem Berechnungsergebnis, dass die Investition des ZwV-Juraguppe bezüglich Leups und Trockau ein "Härtefall" i.S.d. RzWas 2018 Anhang B ist? 2. Hat er diese Angaben des Antragstellers dienstpflichtgemäß geprüft oder grob fahrlässig ungeprüft übernommen? 3. Wie hoch liegt derZwV über oder unter der "Härtefallschwelle"? 4. Müsste nicht die ausgeglichenen Etats und der vom ZwV 2018 erwirtschafte Einnahmenüberschuss in die Berechnung einfließen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 63150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>