Forderung nach unabhängiger Lebensmittelversorgung in Europa

die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber hat wie übereinstimmend aus mehreren Zeitungen berichtet wurde eine unabhängige Lebensmittelversorgung in Europa gefordert.
Da unter anderem in dem Flächenland Bayern die (Eigen)Verpflichtung zum Flächenspahren z.b. in der Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie usw. nirgends als "muss" sondern immer nur als "kann" formuliert wird, würde mich interessieren wie Sie als Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ihren Anteil zur Lebensmittelversorgungsicherheit beitragen möchten.

Wird es eine Art Ministerienübergreifendes Sofortprogramm "stopp zur Flächenversiegelug" geben, bei der z.B. Infrastrukturprojekte auf sinnhaftigkeit, oder dessen Auswirkungen auf das Klima sowie die Lebensmittelversorgung (landwirtschaftliche Flächen sowie Trinkwasser) kritisch geprüft werden?
Muss nicht sofort und zwingend alles neu gewichtet und alles hinterfragt werden was Flächen dieser Nutzung entzieht? (nebenbei dürfte der Klimawandel ja auch die Lebensmittelproduktion beeinträchtigen).

Wie möchten Sie den Kurs bei der Vernichtung von Agrarflächen ändern obwohl zeitgleich z.B. überall Neubeugebiete im ländlichen Raum bei gleichzeitigen Leerstand in den Ortskernen entstehen oder Straßenbauprojekte nur aus dem Grund umgesetzt und weiter vorrangetrieben werden, weil es einen Planfeststellungsbeschluss gibt. (Nebenbei erwähnt sind diese scheinbar vorzugsweise Europarechtswiedrig zustande gekommen, wie bei dem "Musterbeispiel" Umgehungsstraße Oberkotzau "BT050-07" der Regierung Oberfranken, bei dem im Nachgang an die Baugenemigung nun die beeinträchtung des Grundwassers auch mal untersucht werden soll ohne Betroffenen die Möglichkeit zu geben Einwände geltend zu machen.

--> (EuGH am 28.05.2020 (Rs. C 535/18).

Hier werden übrgens alleine 40 Hektar zum teil Biologisch bewirtschaftete Fläche vernichtet, wenn wirklich gebaut werden sollte und die Verkehtsbelastung ist von ganz alleine so stark zurückdgegangen (demografischer-, sowie Strukturwandel), dass dieser Straßenneubau keinen Sinn mehr macht.
Ganz von den zunehmenden Veränderungen beim Klima und den furchtbaren Ereignissen in der Kornkammer Europas abgesehen.

Welche Stellschrauben sollen in dem komplexen System der zuständigkeiten gestellt werden, um endlich der Lebensmittelversorgung den Lebenswichtigen Vorrang gegenüber zweifelhaften nutzen von z.B. Umgehungsstraßen oder Neubaugebieten zu geben.

Das bisherige System der "kann, darf, wäre schön Regelungen" zum Flächen spahren ohne "Muss"-Vorschriften oder korrekturen bei Infrastrukturprojekten ist schonmal offensichtlich nicht geeignet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die bayerische…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forderung nach unabhängiger Lebensmittelversorgung in Europa [#242393]
Datum
3. März 2022 16:12
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber hat wie übereinstimmend aus mehreren Zeitungen berichtet wurde eine unabhängige Lebensmittelversorgung in Europa gefordert. Da unter anderem in dem Flächenland Bayern die (Eigen)Verpflichtung zum Flächenspahren z.b. in der Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie usw. nirgends als "muss" sondern immer nur als "kann" formuliert wird, würde mich interessieren wie Sie als Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ihren Anteil zur Lebensmittelversorgungsicherheit beitragen möchten. Wird es eine Art Ministerienübergreifendes Sofortprogramm "stopp zur Flächenversiegelug" geben, bei der z.B. Infrastrukturprojekte auf sinnhaftigkeit, oder dessen Auswirkungen auf das Klima sowie die Lebensmittelversorgung (landwirtschaftliche Flächen sowie Trinkwasser) kritisch geprüft werden? Muss nicht sofort und zwingend alles neu gewichtet und alles hinterfragt werden was Flächen dieser Nutzung entzieht? (nebenbei dürfte der Klimawandel ja auch die Lebensmittelproduktion beeinträchtigen). Wie möchten Sie den Kurs bei der Vernichtung von Agrarflächen ändern obwohl zeitgleich z.B. überall Neubeugebiete im ländlichen Raum bei gleichzeitigen Leerstand in den Ortskernen entstehen oder Straßenbauprojekte nur aus dem Grund umgesetzt und weiter vorrangetrieben werden, weil es einen Planfeststellungsbeschluss gibt. (Nebenbei erwähnt sind diese scheinbar vorzugsweise Europarechtswiedrig zustande gekommen, wie bei dem "Musterbeispiel" Umgehungsstraße Oberkotzau "BT050-07" der Regierung Oberfranken, bei dem im Nachgang an die Baugenemigung nun die beeinträchtung des Grundwassers auch mal untersucht werden soll ohne Betroffenen die Möglichkeit zu geben Einwände geltend zu machen. --> (EuGH am 28.05.2020 (Rs. C 535/18). Hier werden übrgens alleine 40 Hektar zum teil Biologisch bewirtschaftete Fläche vernichtet, wenn wirklich gebaut werden sollte und die Verkehtsbelastung ist von ganz alleine so stark zurückdgegangen (demografischer-, sowie Strukturwandel), dass dieser Straßenneubau keinen Sinn mehr macht. Ganz von den zunehmenden Veränderungen beim Klima und den furchtbaren Ereignissen in der Kornkammer Europas abgesehen. Welche Stellschrauben sollen in dem komplexen System der zuständigkeiten gestellt werden, um endlich der Lebensmittelversorgung den Lebenswichtigen Vorrang gegenüber zweifelhaften nutzen von z.B. Umgehungsstraßen oder Neubaugebieten zu geben. Das bisherige System der "kann, darf, wäre schön Regelungen" zum Flächen spahren ohne "Muss"-Vorschriften oder korrekturen bei Infrastrukturprojekten ist schonmal offensichtlich nicht geeignet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242393/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.03.2022. Diese wurde an die Fachabteilungen weiterge…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Zwischennachricht: Forderung nach unabhängiger Lebensmittelversorgung in Europa [#242393]
Datum
25. März 2022 15:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.03.2022. Diese wurde an die Fachabteilungen weitergeleitet und befindet sich dort in Bearbeitung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Beantwortung noch etwas andauert. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Forderung nach unabhängiger Lebensmittelversorgung in Europa [#242393]
Datum
12. April 2022 08:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) antwortet Ihnen gerne zu den Themenkomplexen rund um das Thema Bauen und Verkehr. Fragen des Flächenverbrauchs und der allgemeinen, großmaßstäblichen Flächenzuordnung werden im Rahmen landes- und regionalplanerischer Regelungen getroffen. Die Landesplanung ist ressortübergreifend und im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verortet. Die Ressorts werden inhaltlich ressortübergreifend einbezogen. Zudem werden im Rahmen der Flächensparoffensive der Staatsregierung ressortübergreifend Maßnahmen umgesetzt um den Flächenverbrauch zu minimieren. Grundsatzfragen zur einer nachhaltigen Entwicklung werden zudem in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt, die aktuell durch das federführende Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz überarbeitet wird. Das StMB setzt im Wachstumsland Bayern auf ein qualitätsvolles Wachstum, um den Bedarfen an Bauland für den Wohnungsbau und die Wirtschaft sowie für Infrastruktur einerseits und größtmögliche Schonung unversiegelter und landwirtschaftlicher Flächen andererseits Rechnung zu tragen. Dabei spielt die Innenentwicklung eine wesentliche Rolle, die nicht nur rechtlich gefordert sondern seitens der Staatsregierung auch aktiv gefördert wird. Gerade aber die Aktivierung von Baugrundstücken und Leerstand im Innenbereich ist kein Selbstläufer. Hier stehen oft die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer einer kurzfristigen Aktivierung entgegen. Hier leisten wir beispielsweise mit dem Flyer „Grundstücke aktivieren – Wohnraum schaffen“ Aufklärungsarbeit. Die von Ihnen genannten Themen Lebensmittelproduktion und Begegnung des Klimawandels sind dabei besonders wichtige Motive für das Flächensparen. Dennoch ist klar, dass aufgrund des Bevölkerungswachstums und der wirtschaftlichen Lage aktuell nur eine Reduzierung des Flächenverbrauchs mit dem langfristigen Ziel einer Flächenkreislaufwirtschaft umsetzbar sein kann. Auch Infrastrukturprojekte sind weiter erforderlich. Ein Neubau von Straßen erfolgt jedoch grundsätzlich nur dann, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht und ein volkswirtschaftlicher Nutzen für die Allgeneinheit gegeben ist. Alle vordringlichen Projekte im Bundesverkehrsplan und im Ausbauplan haben im Rahmen deren Aufstellung entsprechende Untersuchungen durchlaufen. Bei der Planung der in unserer Verwaltung stehenden Straßen sind wir sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus genehmigungsrechtlichen Gründen unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien zu einem flächensparenden Planungsprozess verpflichtet. Mit dem sog. Versöhnungsgesetz, das am 1. August 2019 in Kraft getreten ist, wurde eine Änderung in Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes aufgenommen, die einen möglichst sparsamen Umgang mit Flächen in der Straßenplanung regelt. Dabei gilt immer der Grundgedanke, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und die Flächeninanspruchnahme in Abwägung insbesondere mit den Notwendigkeiten der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Schonung von Naturhaushalt und Landschaftsbild so weit wie möglich zu begrenzen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Fattigau-Oberkotzau im Zuge der St 2177 ist nach Überprüfung durch das VG Bayreuth und die Ablehnung der Berufungszulassung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestandskräftig geworden. Ein Bürgerentscheid am 14.03.2021 hat gezeigt, dass die Mehrheit der Bürger den Bau der Ortsumgehung befürwortet. Für eine erneute Prüfung der Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme besteht daher kein Anlass. Derzeit erfolgen die Baureifplanung und der Grunderwerb. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie Sie sehen ist es notwendig die Themen Flächennutzung, Bauen und Nachhaltigkeit im Kontext zu sehen. Die aktuellen Aufgabenstellungen sind dem StMB bewusst und werden kontinuierlich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen