Förderung Rathausneubau Borken/Westf.

Der örtlichen Presse konnte ich entnehmen, dass die Stadt Borken einen Rathausneubau vom Land NRW gefördert bekommt. Lassen Sie mir bitte die kompletten Antragsunterlagen zu dieser geförderten Maßnahme zukommen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
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Petra Schwarzer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Petra Schwarzer
Betreff
Förderung Rathausneubau Borken/Westf. [#34750]
Datum
18. November 2018 18:42
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der örtlichen Presse konnte ich entnehmen, dass die Stadt Borken einen Rathausneubau vom Land NRW gefördert bekommt. Lassen Sie mir bitte die kompletten Antragsunterlagen zu dieser geförderten Maßnahme zukommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Schwarzer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Petra Schwarzer
Bezirksregierung Münster
Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken Guten Tag Frau Schwarzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werd…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken
Datum
21. November 2018 08:17
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Guten Tag Frau Schwarzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werde dazu in den nächsten Tagen unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken Guten Tag Frau Schwarzer, bezgl. Ihres Antrages biete ich Ihnen Aktene…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken
Datum
29. November 2018 10:11
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,3 KB


Guten Tag Frau Schwarzer, bezgl. Ihres Antrages biete ich Ihnen Akteneinsicht in unseren Räumlichkeiten an. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an meinen Kollegen Herrn von Bruchhausen, unter der Tel. Nr. 0251/411-1501, oder Email <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Petra Schwarzer
AW: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Angebo…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Petra Schwarzer
Betreff
AW: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750]
Datum
30. November 2018 17:15
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Angebot. Leider ist mir eine Einsichtnahme vor Ort nicht möglich. Die Digitalisierung schreitet voran und es wird Ihnen sicherlich möglich sein, alle gescannten Dokumente per Mail zu übersenden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Petra Schwarzer Anfragenr: 34750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Münster
WG: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750] Guten Tag Frau Schwarzer, bitte haben Sie dafür Verständ…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750]
Datum
11. Dezember 2018 13:38
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Guten Tag Frau Schwarzer, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine offiziellen Unterlagen der Stadt Bocholt digital per Email versenden können. Eine Versendung per Mail bedeutet den Verlust an Kontrolle über die Verbreitungsmöglichkeiten. Es bleibt daher bei unserem Angebot, die Unterlagen hier im Hause einzusehen. Falls Sie nicht selbst nach Münster kommen können, wäre auch die Bevollmächtigung einer Person möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Petra Schwarzer
AW: WG: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750] Sehr geehrte Damen und Herren, Verständnis dafür, daß…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Petra Schwarzer
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach IFG - Rathausneubau Borken [#34750]
Datum
14. Dezember 2018 10:04
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verständnis dafür, daß Sie die Unterlagen nicht jedem Bürger digital zur Verfügung stellen möchten, habe ich nicht. Ich verstehe auch nicht Ihre Sorge des "Verlustes an Kontrolle über die Verbreitungsmöglichkeiten". Es handelt sich bei den Dokumenten um für jedermann einsehbare Unterlagen. Selbst für den Fall, daß die Belege an jedermann verbreitet würden, stellt dies für Ihre Behörde - in einem demokratischen Staat mit den geltenden Informationsrechten - überhaupt kein Problem dar! Nochmals: Daher habe ich kein Verständnis dafür, daß Sie die Unterlagen nicht digital zur Verfügung stellen möchten! Freundlichst möchte ich nochmals darum bitten, die gewünschten Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen! Ich denke, im Rahmen einer vertrauensvollen Kommunikation zwischen Staat und Bürger sollte dies machbar und auch Ihrerseits für notwendig anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen Petra Schwarzer Anfragenr: 34750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>