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Förderung Rußpartikelfilter

Anfrage an: Umweltbundesamt

Im Januar 2010 wurde für Berlin die letzte Stufe der Umweltzone bestimmt. Diesel-PKW ohne RPF wurden mit 330 € gefördert. Nun wurde in den Medien offiziell propagiert das auch Kleintransporter diese Förderung ab 2011 erhalten sollen. Ich als Gewerbetreibender mit viel Kundschaft im berliner Innenstadtbereich musste mir zum Jan. 2010 diesen Filter einbauen lassen um meine handwerkl. Tätigkeit ausführen zu können. Den VW T5 hatte ich mir im Jahr 2006 als Neufahrzeug Bj 2005 gekauft und wieder ein neues Auto ist nicht drin.
Als im April die Verordnung zur Förderung dieser Kleintransporter veröffentlicht wurde hatte ich auch den Antrag bei der BAFA gestellt. Dieser wurde abgelehnt weil der Einbau zw. Mai und Dezember 2011 hätte erfolgen müssen. Dies ist in meinen Augen Betrug und die Förderung so angelegt das sie gar nicht greifen kann denn in der Zeit von Jan bis Mai hätte ich nicht in Berlin arbeiten können. Warum werden Gesetze und Förderungen veröffentlicht wenn sie überhaupt nicht greifen können und wohl auch sollen. Hätte ich, das Angebot lag vor, für einige Euro die grüne Plakette schwarz kaufen sollen, weiter in Berlin fahren und den Filter im Mai nachträglich zu montieren und damit förderwürdig zu sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung Rußpartikelfilter
Datum
2. August 2011 18:31
An
Umweltbundesamt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Januar 2010 wurde für Berlin die letzte Stufe der Umweltzone bestimmt. Diesel-PKW ohne RPF wurden mit 330 € gefördert. Nun wurde in den Medien offiziell propagiert das auch Kleintransporter diese Förderung ab 2011 erhalten sollen. Ich als Gewerbetreibender mit viel Kundschaft im berliner Innenstadtbereich musste mir zum Jan. 2010 diesen Filter einbauen lassen um meine handwerkl. Tätigkeit ausführen zu können. Den VW T5 hatte ich mir im Jahr 2006 als Neufahrzeug Bj 2005 gekauft und wieder ein neues Auto ist nicht drin. Als im April die Verordnung zur Förderung dieser Kleintransporter veröffentlicht wurde hatte ich auch den Antrag bei der BAFA gestellt. Dieser wurde abgelehnt weil der Einbau zw. Mai und Dezember 2011 hätte erfolgen müssen. Dies ist in meinen Augen Betrug und die Förderung so angelegt das sie gar nicht greifen kann denn in der Zeit von Jan bis Mai hätte ich nicht in Berlin arbeiten können. Warum werden Gesetze und Förderungen veröffentlicht wenn sie überhaupt nicht greifen können und wohl auch sollen. Hätte ich, das Angebot lag vor, für einige Euro die grüne Plakette schwarz kaufen sollen, weiter in Berlin fahren und den Filter im Mai nachträglich zu montieren und damit förderwürdig zu sein?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Ihre Anfrage zum Thema "Förderung von Rußpartikelfiltern" Sehr geehrtAntragsteller/in die Erarbeitung…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema "Förderung von Rußpartikelfiltern"
Datum
5. August 2011 11:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Erarbeitung der rechtlichen Grundlage der Förderung von Rußpartikelfiltern erfolgt durch die zuständigen Bundesministerien, so auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Wir haben Ihren Antrag daher zuständigkeitshalber an dieses weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß im Auftrag Tina Mutert ---------------------------------------------- Tina Mutert, LL.M. Umweltbundesamt Fachgebiet I 1.3 - rechtswissenschaftliche Umweltfragen Federal Environment Agency Section I 1.3 – Environmental Law Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de<http://www.umweltbundesamt.de/>

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AW: Ihre Anfrage zum Thema "Förderung von Rußpartikelfiltern" Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema "Förderung von Rußpartikelfiltern"
Datum
28. September 2011 08:21
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.