Förderung unternehmerischen Know-hows

Auskunft über alle Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für KMU vom 28.12.2015 sowie in den geänderten Fassungen. Ich bitte um Auskunft über sämtliche Informationen die auf den Anträgen gemacht worden sind, d.h. inklusive Antragsteller, sowie Beratungsunternehmen (falls vorhanden). Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, ob die jeweiligen Anträge bewilligt worden sind. Herzlichen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über alle Anträge…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
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Betreff
Förderung unternehmerischen Know-hows [#215727]
Datum
16. März 2021 17:59
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über alle Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für KMU vom 28.12.2015 sowie in den geänderten Fassungen. Ich bitte um Auskunft über sämtliche Informationen die auf den Anträgen gemacht worden sind, d.h. inklusive Antragsteller, sowie Beratungsunternehmen (falls vorhanden). Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, ob die jeweiligen Anträge bewilligt worden sind. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
IFG Anfrage zur Förderung unternehmerischen Know-Hows Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre E-Mail vom 16.03.20…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
IFG Anfrage zur Förderung unternehmerischen Know-Hows
Datum
14. April 2021 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre E-Mail vom 16.03.2021 wird Ihnen anbei die Jahresstatistik zur Förderung unternehmerischen Know-Hows, Zeitraum: 01.01.2016 - 31.03.2021, übersendet. Mit E-Mail vom 16.03.2021 haben Sie unter Verweis auf das IFG um folgende Auskunft gebeten: "Auskunft über alle Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für KMU vom 28.12.2015 sowie in den geänderten Fassungen. Ich bitte um Auskunft über sämtliche Informationen die auf den Anträgen gemacht worden sind, d.h. inklusive Antragsteller sowie Beratungsunternehmen (falls vorhanden). Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, ob die jeweiligen Anträge bewilligt worden sind." Vorliegend kann Ihrem Informationsbegehren nur in Bezug auf die in der Anlage enthaltene Jahresstatistik stattgegeben werden. Im Übrigen stehen Ihrem Antrag personenbezogene Daten der jeweiligen Antragsteller sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Beratungsunternehmen nach §§ 5 Abs. 1, 6 S. 2 IFG entgegen. Mit freundlichen Grüßen