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Förderung von Baumpflanzprojekten

- Eine Auflistung aller nicht-staatlichen Baumpflanzungen und Baumpflanzprojekten, die in den letzten fünf Jahren öffentliche Gelder erhalten haben; mit Art und (wenn möglich) aktuellem Stand des Projekts sowie dem jeweiligen Betrag der Förderung (ausgenommen sind Projekte der Landesforste).

- Eine Auskunft über Art und Form der Zusammenarbeit des Bundesministeriums mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.

- Eine Auskunft über Betrag und Grund der staatlichen Förderung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. sowie den zugehörigen Landesverbänden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistung a…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung von Baumpflanzprojekten [#192759]
Datum
15. Juli 2020 17:29
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller nicht-staatlichen Baumpflanzungen und Baumpflanzprojekten, die in den letzten fünf Jahren öffentliche Gelder erhalten haben; mit Art und (wenn möglich) aktuellem Stand des Projekts sowie dem jeweiligen Betrag der Förderung (ausgenommen sind Projekte der Landesforste). - Eine Auskunft über Art und Form der Zusammenarbeit des Bundesministeriums mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. - Eine Auskunft über Betrag und Grund der staatlichen Förderung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. sowie den zugehörigen Landesverbänden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.07.2020, in der Sie um Auskunft über staatlich ge…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anfragenr.: 192759 - Förderung von Baumpflanzprojekten
Datum
7. August 2020 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.07.2020, in der Sie um Auskunft über staatlich geförderte Baumpflanzungen und Baumpflanzprojekte, die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) sowie Betrag und Grund der staatlichen Förderung der SDW und den zugehörigen Landesverbänden nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Gern möchte ich Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Als Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine Auflistung aller nichtstaatlichen Baumpflanzungen und Baumpflanzprojekte, die in den letzten fünf Jahren öffentliche Gelder im Geschäftsbereich des BMU erhalten haben. Diese Übersicht gibt Auskunft über Projektnehmer, Projekttitel, Höhe sowie Laufzeit und aktuellem Stand der einzelnen Förderungen. Die Zusammenarbeit mit der SDW erfolgt u. a. im Rahmen von Zuwendungen für einzelne Projekte aus Mitteln des Waldklimafonds (WKF), der vom BMU und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemein-sam verwaltet wird. Hierzu findet zwischen dem zuständigen Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) und der SDW als Zuwendungsempfänger der bei Gewährung von Zuwendungen übliche Aus-tausch statt. Das BMU ist in das vorgenannte Bewilligungsverfahren über die Auswahl der zu fördernden Projekte eingebunden. Ein direkter Kontakt zur SDW erfolgt dabei nicht. Der jeweilige Förderumfang ist dem zweiten Abschnitt der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Recherche bezieht sich auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Bitte beachten Sie, dass Baumpflanzungen in allen genannten Projekten nur einen kleinen Teil der Inhalte und umgesetzten Maßnahmen ausmachen. Die Mittel für Baumpflanzungen innerhalb der Projekte unter Berücksichtigung gleicher Maßstäbe explizit zu beziffern, ist nicht möglich. Es werden somit nur die Gesamtbundesmittel für die Projektförderung in der Übersicht angegeben. Die Anlage von Streuobstwiesen oder Pflanzungen von Einzelbäumen wurden in der Übersicht nicht berücksichtigt. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen