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Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Berlin ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Armin Fenske
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin [#134772]
Datum
26. April 2019 21:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Berlin ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin [#134772]
Datum
9. September 2019 20:54
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin“ vom 26.04.2019 (#134772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 134772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>

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Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin [#134772]
Datum
1. April 2020 20:34
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Berlin“ vom 26.04.2019 (#134772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 310 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 134772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/134772 Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>