Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hamburg

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Hamburg ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
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Armin Fenske
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hamburg [#136338]
Datum
3. Mai 2019 21:18
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Hamburg ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes #136338 Sehr geehrter …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes #136338
Datum
29. Mai 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fenske, Ihre Anfrage vom 03.05.2019 an die Freie und Hansestadt Hamburg beantworten wir als das für die angesprochenen Themen zuständige Amt für Verkehr und Straßenwesen in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt: Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Entflechtungsgesetz stehen Hamburg bis einschließlich 2019 jeweils 29,65 Mio. EUR zu. Diese wurden in den vergangenen Jahren primär für den barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen eingesetzt. Anders als in Flächenländern ist im Stadtstaat ein sog. Landes-GVFG-Programm nicht erforderlich. Die Abwicklung erfolgt direkt aus dem Landeshaushalt. Die zukünftig wegfallenden Entflechtungsmittel werden ab dem Jahr 2020 durch Haushaltsmittel vollständig kompensiert. Die Mittelverwendung wird unverändert bleiben (siehe Doppelhaushalt 2019/2020 https://www.hamburg.de/fb/doppelhaushalt-2019-2020/, Einzelplan 7 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, S. 48 und S. 62). Nein, es gibt kein Bahnreaktivierungsprogramm. Für die Strecke von Hamburg-Bergedorf nach Geesthacht (Streckennummer 9123) gibt es Überlegungen zu einer Nutzung für den ÖPNV, die seitens des Landes Schleswig-Holstein federführend betrieben werden. Hier verweisen wir auf die Antwort unseres Nachbarlandes. Falls Sie noch Rückfragen oder weiterführende Fragen haben sollten, so richten Sie diese bitte direkt an unser Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Armin Fenske
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes #136338 [#136338] …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes #136338 [#136338]
Datum
30. Mai 2019 20:59
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihrer Antwort. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 136338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>