Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Hessen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

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  • Datum
    13. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Armin Fenske
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2019 läuft da…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen [#130959]
Datum
13. April 2019 21:50
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Hessen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
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Armin Fenske
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen [#130959]
Datum
22. Mai 2019 20:31
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen“ vom 13.04.2019 (#130959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über iinen Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 130959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
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Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage vom 13. April 2019 Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Anfrage. …
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Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen [#130959]
Datum
24. Mai 2019 12:12
Status
Warte auf Antwort
Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage vom 13. April 2019 Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde leider wegen eines Büroversehens bisher nicht inhaltlich bearbeitet. Bitte entschuldigen Sie dies. Sie erhalten sobald als möglich eine Antwort. Derzeit müssen die dafür noch notwendigen Informationen zusammengetragen werden. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Anbei erhalten Sie eine Information zu Ihren Rechten nach dem Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Bitte bestätigen Sie kurz, dass Sie die Information erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ich habe die Information "zu Ihren …
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Armin Fenske
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen [#130959]
Datum
24. Mai 2019 21:29
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Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> ich habe die Information "zu Ihren Rechten nach dem Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)" erhalten, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 130959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
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Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage vom 13. April 2019; Zwischen…
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Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc.
Datum
13. Juni 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort
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Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage vom 13. April 2019; Zwischennachricht vom 24. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Fenske, ich hatte Ihnen am 24. Mai mitgeteilt, dass die Beantwortung Ihrer Frage noch etwas Zeit beansprucht. Leider kann ich Ihnen heute aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung der Fachabteilung nur erneut eine Zwischennachricht übermitteln - erneut mit der Bitte, noch etwas Geduld zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Infor…
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Armin Fenske
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959]
Datum
11. Juli 2019 21:16
An
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Hessen“ vom 13.04.2019 (#130959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 130959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959] Z6b–28g–09–03– 04#009 Ihre Anfrage Sehr geehrte…
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959]
Datum
22. Juli 2019 10:15
Status
Warte auf Antwort
Z6b–28g–09–03– 04#009 Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Erinnerung. Leider kann ich heute noch immer nicht in der Sache antworten. Die zuständige Abteilung ist außerordentlich überlastet. Ich bleibe aber nach wie vor dran - und kann Sie einstweilen nur noch wiederum um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
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Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959] Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage Sehr geehrter He…
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Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959]
Datum
9. August 2019 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Z6b-28g-09-03- 04#009 Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Fenske, zunächst möchte ich mich für Ihre Geduld bedanken. Genau die Fragen, die Sie ansprechen, beschäftigen natürlich auch das Ministerium und die jeweilige Fachabteilung - was einen außerordentlichen Bearbeitungsaufwand verursacht. Aus diesem Grunde konnte Ihre Anfrage erst jetzt beantwortet werden. Was Ihre Fragen zum Entflechtungsgesetz des Bundes angeht, so kann mitgeteilt werden, dass es in Hessen mit dem Mobilitätsfördergesetz eine Nachfolgeregelung gibt. Das Fördervolumen umfasst mit aktuell 100 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2019 bereits jetzt 3,5 Mio. Euro reine Landesmittel neben den 96,5 Mio. Euro Entflechtungsmitteln. Da diese ab 2020 so nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Betrag im Haushalt 2020 ausschließlich durch Landesmittel aufzubringen sein. Der Haushalt 2020 ist noch in der Ressortabstimmung und wird auf Grund der letzten Landtagswahlen mit Neubildung der Landesregierung ausnahmsweise voraussichtlich erst im Februar 2020 verabschiedet werden. Neben den Mitteln des Mobilitätsfördergesetzes werden zusätzlich Mittel des Kommunalen Finanzausgleiches zweckgebunden für Investitionen des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt. Die Höhe dieser Mittel ist abhängig von der Zahl der jeweils vorliegenden Anträge und variiert daher. Im Rahmen des Ausbaus der Schieneninfrastruktur hat das Ministerium zusammen mit Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - stillgelegte Strecken auf die Reaktivierungsnotwendigkeit und - möglichkeit hin überprüft. Nunmehr werden die als potenzielle Reaktivierungsstrecken angesehenen Strecken durch Machbarkeitsstudien in Federführung der zuständigen Verkehrsverbünde genauer betrachtet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, ist über eine tatsächliche Reaktivierung zu entscheiden. Erst dann steht auch fest, wie die Finanzierung im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsinstrumente des Landes und ggf. des Bundes nach Änderung des Bundes-GVFG erfolgen wird. Haben Sie weitere Fragen, so richten Sie sie bitte getrost an mich. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Infor…
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Armin Fenske
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AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr etc. [#130959]
Datum
4. September 2019 18:46
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Datum
5. September 2019 06:48
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