Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Armin Fenske
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern [#166856]
Datum
18. September 2019 20:58
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. September 20…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern [Auf Viren geprueft !]
Datum
27. September 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. September 2019 zur Förderung von Investitionen in den Nahverkehr und dem Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes. Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Herrn Dr. Jörg Hammerschmidt, Tel.: 0385-588-8229) weitergeleitet. Von dort werden Sie eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Fenske, auf Ihre unten stehende Anfrage vom 18. September 2019 zu Fragen der Förderung nach de…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern [#166856] [Auf Viren geprueft !]
Datum
15. Oktober 2019 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, auf Ihre unten stehende Anfrage vom 18. September 2019 zu Fragen der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz und dem GVFG teile ich Ihnen als zuständiges Fachministerium in Mecklenburg-Vorpommern folgenden aktuellen Sachstand mit: Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist festgelegt worden, dass ab dem Jahr 2020 die im Entflechtungsgesetz festgeschriebenen Kompensationsleistungen des Bundes entfallen. Stattdessen werden die Länder allgemeine Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten. Der bisherige Anteil des Landes M-V an den Entflechtungsmitteln beläuft sich auf 80,6 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) beträgt der kommunale Anteil daran 27,3 Millionen Euro. Nach § 10 Absatz 5 des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes des Finanzausgleichsgesetzes M-V erhalten die Kommunen ab dem 1. Januar 2020 daher von den Finanzausgleichsleistungen des Landes 27,3 Millionen Euro für den Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr. Die näheren Einzelheiten der Aufteilung werden derzeit erarbeitet. Geplant ist, einen Teilbetrag pauschal den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Im selben Umfang werden entsprechende Förderprogramme reduziert. Mit diesem Betrag sind alle bisherigen Förderungen, wie die Bus- und allgemeine Investitionsförderung sowie die Straßenbahnförderung aus Landesmitteln, abgegolten. Der bisherige Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse für Zuweisungen an die Träger des sonstigen ÖPNV entfällt im Rahmen der Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Mittel bleiben den Trägern des sonstigen ÖPNV erhalten und werden im Rahmen der Verteilung der Schlüsselzuweisungen diesen weiterhin zugewiesen. Die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie Investitionen in die Infrastruktur des Schienenverkehrs werden weiterhin aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) finanziert. Die Möglichkeit, Regionalisierungsmittel auch für den sonstigen ÖPNV zu verwenden, bleibt erhalten. Ebenfalls bleibt die Finanzierung von Ersatzverkehren bei Wegfall von SPNV aus Regionalisierungsmitteln bestehen. Für den SPNV bleibt es bei den bisherigen Fördermöglichkeiten für Investitionen. Für den ÖPNV sind zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung nach Maßgabe des Haushalts und auf Grundlage der Richtlinien des EM weiterhin vorgesehen. Ein Landes-GVFG gibt es in M-V nicht. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: WG: WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern [#166856] [Auf Viren geprueft !] [#166856]
Datum
7. Februar 2020 21:18
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 18.09.2019 (#166856) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 166856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166856 Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Fenske, Ihre Anfrage vom 18.09.2019 ist Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist am 15.1…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: WG: WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Mecklenburg-Vorpommern [#166856] [Auf Viren geprueft !] [#166856]
Datum
10. Februar 2020 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGWGFrderungvonInvestitionenindenNa.eml
25,7 KB
Sehr geehrter Herr Fenske, Ihre Anfrage vom 18.09.2019 ist Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist am 15.10.2019 von unserer Seite beantwortet worden (s. Anlage). Ich bitte Sie daher, zukünftig Ihren Mail-Eingang sorgfältiger durchzuschauen, bevor Sie unberechtigte Erinnerungen an vermeintlich ausstehende Antworten absenden. Mit freundlichen Grüßen