Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen

2019 lief das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Niedersachsen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    9. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Armin Fenske
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2019 lief das …
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]
Datum
8. Februar 2020 20:55
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 lief das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Niedersachsen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 179742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179742 Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]
Datum
1. April 2020 20:40
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen“ vom 08.02.2020 (#179742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 179742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179742 Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Haus weitergeleitet haben. Mit freundlichen…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]
Datum
2. April 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Haus weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
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An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]
Datum
30. September 2020 19:30
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen“ vom 08.02.2020 (#179742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 179742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179742/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Sehr geehrter Herr Fenske, ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 08.02.2020 und bitte zunächst die zeitversetzte Rü…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Betreff
AW: Anfrage: WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]
Datum
5. Oktober 2020 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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20,2 KB


Sehr geehrter Herr Fenske, ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 08.02.2020 und bitte zunächst die zeitversetzte Rückmeldung zu entschuldigen. Zu Ihren Themen / Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Landes-GVFG in Niedersachsen nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes Ende 2019 Mit der Novellierung des Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) vom 18.04.2018 (Nds. GVBl. S. 50) wurde im Vorgriff auf das Außerkrafttreten des Entflechtungsgesetzes zum 31.12.2020 die Weiterführung der Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gesichert. Danach wurden in den Jahren 2018 und 2019 die nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel von 123,5 Mio. € durch originäre Landesmittel auf 150 Mio. € erhöht. Dieser Betrag (150 Mio. €) steht auch ab 2020 jährlich für die Förderung von Vorhaben im ÖPNV und kommunalen Straßenbau aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Dabei erfolgt zwischen diesen Bereichen eine hälftige Aufteilung (je 75 Mio. € p.a. für den ÖPNV und kommunalen Straßenbau). Zu weiteren Details, insbesondere den Fördermöglichkeiten wird auf das NGVFG verwiesen. Bahn-Reaktivierungsprogramm Die Landesregierung hat ein grundsätzliches Interesse daran, die Reaktivierung von Bahnstrecken in Niedersachsen fortzusetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Investitionen in die Streckenreaktivierung, sondern auch die Finanzierung des Betriebs der Strecke für die nächsten 20 Jahre volkswirtschaftlich sinnvoll sichergestellt werden. Wo die Möglichkeit einer Reaktivierung nicht besteht, unterstützt die Landesregierung mit einem attraktiven Förderprogramm die Einrichtung von Landesbuslinien. Das Untersuchungsverfahren zur Streckenreaktivierung aus der letzten Legislaturperiode hat gezeigt, dass insbesondere die Situation ländlicher Räume unzureichend abgebildet wird. Derzeit prüft und begleitet die Landesregierung deshalb die Entwicklung alternativer Bewertungsverfahren und eine Weiterentwicklung der Standardisierten Bewertung in Abstimmung mit anderen Bundesländern. Dabei wird auch die im Rahmen der Beratungen zum Klimapaket aktuell geführte Diskussion auf Bundesebene zu berücksichtigen sein. Ziel ist ein breit getragenes abgestimmtes neues Bewertungsmodell, das sowohl die Situation im ländlichen Raum, als auch die steigenden Anforderungen für den Schutz des Klimas besser berücksichtigt. Das ist ein langer und komplizierter Prozess, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine erneute breitere Reaktivierungsuntersuchung macht aber erst auf Grundlage eines neuen Bewertungsverfahrens Sinn. Eine Kommune kann - sofern sie die Reaktivierung einer Bahnstrecke für wirtschaftlich sinnvoll erachtet - jederzeit eine Standardisierte Bewertung auf eigene Kosten in Auftrag geben. Sinnvoll könnte dies aber nur sein, sofern sich in den letzten Jahren nachhaltige Veränderungen bei den konkreten Rahmenbedingungen vor Ort ergeben hätten. Erfreulicherweise enthält das kürzlich novellierte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nunmehr auch eine Möglichkeit, für die Reaktivierung von Schienenstrecken eine Bundesförderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms von bis zu 90 Prozent zu erhalten. Hierfür sind allerdings Abweichungen zum bisherigen Bewertungsverfahren erforderlich. Entsprechende Maßstäbe und Rahmenbedingungen beabsichtigt der Bund im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln. Die Ausschreibung der Begleitung soll noch in 2020 starten. Der Prozess wird vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind zuversichtlich, dass zukünftig weitere Reaktivierungen im Land vorgenommen werden können. Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß