Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Rheinland-Pfalz

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffemtlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallendes Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Armin Fenske
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2019 läuft das…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Rheinland-Pfalz [#59850]
Datum
1. März 2019 21:04
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffemtlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallendes Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Fenske, Nach Ansicht unserer Fachjuristen bezieht sich das Transparenzgesetz nicht auf die von …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Rheinland-Pfalz [#59850]
Datum
2. April 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fenske, Nach Ansicht unserer Fachjuristen bezieht sich das Transparenzgesetz nicht auf die von Ihnen gestellte Anfrage. Aber natürlich dürfen Sie der Landesregierung auch außerhalb dieser rechtlich klar definierten Möglichkeit Fragen stellen, die wir dann nach besten Wissen und Gewissen beantworten, sofern es uns möglich ist. Zum Thema "Landes-GVFG" habe ich bereits die Antwort des Fachkollegen erhalten: "Nach dem Entflechtungsgesetzes vom 5. September 2006 stehen den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den Wegfall dieser Mittel jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu. Das Land Rheinland-Pfalz erhält nach dem Entflechtungsgesetzes vom 5. September 2006 ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 jährlich Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 65,154 Mio. EUR. Um eine rechtliche Grundlage für den Einsatz dieser Mittel ab dem 1. Januar 2007 auf Landesebene zu schaffen, wurde das Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) erlassen. Das Landesverkehrsfinanzierungsgesetz ist mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getreten und regelt insbesondere die förderfähigen Vorhaben, die Voraussetzungen der Förderung, die Art der Zuwendung sowie Höhe und Umfang der Förderung. Im Landesverkehrsfinanzierungsgesetz wurden die bewährten Förderregularien des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - auf einem aktualisierten Stand - gesetzlich verankert. Um diesen wichtigen Förderbereich auch für die Zukunft zu sichern, strebt die Landesregierung an, für die Zeit nach 2019, das heißt nach Wegfall der Entflechtungsmittel, eine gesetzliche Nachfolgeregelung zu schaffen, um die Kommunen auch weiterhin bei ihren Aufgaben im kommunalen Straßenbau und beim Bau von ÖPNV/SPNV-Anlagen zu unterstützen." Zum Thema "Reaktivierungsprogramm" konnte der zuständige Kollege leider noch nicht antworten. Da ich Sie aber nicht länger auf eine Antwort warten lassen möchte, schicke ich Ihnen diesen Teil der Antwort vorab und melde mich wieder, sofern ich noch weitere Informationen erhalte. Mit freundlichen Grüßen

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Armin Fenske
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Es freut mich, dass e…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Rheinland-Pfalz [#59850]
Datum
13. April 2019 22:14
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Es freut mich, dass eine gesetzliche Regelung für die Zeit nach 2019 auf Landesebene geschaffen werden soll. Ich wünsche dabei vielen Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 59850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>