Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

den Gesamtbetrag der vor dem 31.12.2012 fälligen Gelder aus Ordnungsverfahren (§335 HGB), die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2013
  • Frist
    26. November 2013
  • 2 Follower:innen
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Gesamtbetrag…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012
Datum
25. Oktober 2013 21:53
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gesamtbetrag der vor dem 31.12.2012 fälligen Gelder aus Ordnungsverfahren (§335 HGB), die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Bundesamt für Justiz
Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
29. Oktober 2013
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für Justiz
Antrag auf Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem IFG
Datum
25. November 2013
Status
Warte auf Antwort
42,9 KB
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031] Sehr geehrte Damen…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031]
Datum
26. November 2013 19:48
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) , Zahlungs- und Forderungsbestnd am 31.12.2012" (von mir am 25.10.2013 gestellt) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Stunden, 44 Minuten überschritten. Bitte beantworten Sie meine Anfrage so schnell wie möglich! Und begründen Sie bitte die Verspätung. Mit freundlichen Grüßen, Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
AW: AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031] [#5031] Sehr …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031] [#5031]
Datum
28. November 2013 18:39
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Meixner vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.11.2013 auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012" vom 25.10.2013. (Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Frist um 2 Tage überschritten.) Eine Begründung für die nur teilweise Beantwortung meiner einfachen Frage liegt nicht vor. Was sie mir schreiben, ist trotzdem sehr informativ. Allein die noch offenen Ordnungsgelder, die sich am 31.12.2013 in der Betreibung befunden haben, betrugen schon 311 Millionen. Zwei Wochen nach Ordnungsgeldfestsetzung ist für Sie das Ordnungsgeld fällig. Beigetrieben wird das Ordnungsgeld aber nach unseren Erfahrungen erst nach Bestandskraft der Ablehnung von Beschwerden (gegebenenfalls also mehr als ein Jahr später). Bitte beantworten Sie unsere Frage vollständig. Um mehr Klarheit zu erreichen, präzisieren wir die Fragen, zu denen Sie für eine vollständige Antwort noch Stellung nehmen sollten: Wie hoch sind die Einnahmen (Einzahlungen) aus Ordnungsgeldverfahren bis zum 31.12.2012 (dem letzten Jahr, bis zu dem die Jahresrechnung schon vorliegt)? Wie hoch sind die bis zum 31.12.2012 festgesetzten Ordnungsgelder? Wie hoch sind die bis zum 31.12.2012 festgesetzten und 2 Wochen später fälligen Ordnungsgelder, die bis zu dem Zeitpunkt noch nicht (halbwegs pünklich) gezahlt wurden? Mit freundlichen Grüßen, Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012" [#5031]
Datum
28. November 2013 19:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5031 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil nur Zahlen nachgefragt wurden, die der vorliegenden Jahresrechnung 2012 leicht zu entnehmen sein sollten… Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
Datum
9. Dezember 2013 13:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-726/002II#0049 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Jus…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz [#5031]
Datum
9. Dezember 2013 14:38
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012" vom 25.10.2013 (#5031) wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Mit Schreiben vom 9.12.2013 wird mir im Auftrag des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mitgeteilt, dass jetzt von dieser Stelle das Bundesamt für Justiz um eine Stellung- nahme zu meinem Anliegen gebeten wurde, und ich über das Ergebnis informiert werde. Mit freundlichen Grüßen, Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
Antrag auf Auskunft nach IFG Auf meine Frage vom 28.11.2013 erhalte ich noch eine Information: &quot;Die vom …
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach IFG
Datum
19. Dezember 2013
Status
Warte auf Antwort
Auf meine Frage vom 28.11.2013 erhalte ich noch eine Information: &quot;Die vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2012 erzielten Einnahmen aus dem Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB belaufen sich auf rund 329 Millionen Euro.&quot; Des Weiteren wird mir mitgeteilt: &quot;Weitergehende, über die bereits erteilten Auskünfte hinausgehende Informationen können Ihnen leider nicht mitgeteilt werden, da die entsprechenden Daten statistisch nicht erfasst werden. Eine Informationspflicht besteht nach dem IFG nicht.&quot;
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
AW: Antrag auf Auskunft nach IFG [#5031] Sehr geehrte Damen und Herren, Ganz herzlich bedanke ich mich für die I…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach IFG [#5031]
Datum
23. Dezember 2013 22:15
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ganz herzlich bedanke ich mich für die Informationen auf meine Fragen vom 25.10.2012 und 28.11.2012 nach dem IFG. Sie haben mir zwei Zahlen genannt: 329 Millionen Euro: Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) beim Bundesamt für Justiz bis 31.12. 2012 (Einzahlungen bis zum 31.12) 311 Millionen Euro: am 31.12. 2012 noch offene und in der Beitreibung befindliche Ordnungsgelder aus Verfahren gemäß §335 HGB Meine Anfangsfrage ist damit nicht vollständig beantwortet. Es gibt am 31.12. 2012 Ordnungsgelder (in nicht unbeträchtlicher Höhe), die vor diesem Zeitpunkt fällig sind, noch nicht gezahlt, aber nicht in der Beitreibung sind (noch nicht in der Beitreibung oder garnicht beigetrieben werden)! Es ist ein Gebot der Haushaltswahrheit und Klarheit (auch bei kameralistischer Buchführung) über Haushaltseinnahmereste zu informieren und über die Beträge die nach 2 Jahren abgesetzt werden müssen! (oder intern verrechnet?) Aus diesem Grund werde ich die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht zurück ziehen. Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
Datum
7. Januar 2014 12:45
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-726/002#0049 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Jus…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz [#5031]
Datum
8. Januar 2014 16:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Frau Bohn, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie sich Zeit für mein Anliegen genommen haben. Es ist nicht notwendig, die Antworten auf den Fragenkatalog (der mich beschäftigt) an dieser Stelle hier und jetzt sofort einzufordern (ich kann zunächst eigene Recherchen fortsetzen). Beschränken wir uns also hier zunächst auf die einfache Frage, die ich am 25.10.2013 an das Bundesamt für Justiz gerichtet hatte: Die Frage nach dem Gesamtbetrag der vor dem 31.12.2012 fälligen Gelder aus Ordnungsverfahren (§335 HGB), die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen. Es ist bekannt, dass nicht alle bestandskräftig festgesetzten Ordnungsgelder auch beigetrieben werden. So gehe ich davon aus, dass die 311 Millionen, die nnach Angaben des Amtes am 31.12.2012 noch nicht gezahlt sind und sich noch in der Beitreibung befinden, erheblich geringer sind als die vor dem 31.12.2012 fälligen Ordnungsgelder, die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen. Wenigstens sollte das Bundesamt einige Erläuterungen zu seiner Zahlenangabe hinzu fügen. Wann sind Ordnungsgelder fällig (wie viele Wochen nach Festsetzung bzw. Abweisung des Einspruchs bzw. der Beschwerde)? Ab wann befinden sich festgesetzte Ordnungsgelder in der Beitreibung (wie viele Wochen nach Festsetzung bzw. Abweisung des Einspruchs bzw. der Beschwerde)? Ist dieser Zeitpunkt identisch mit dem Datum der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers? Mit freundlichen Grüßen Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
Datum
20. Januar 2014 15:15
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-726/002II#0049 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Bundesamt für Justiz
Auskunftsersuchen zur Höhe der Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen zur Höhe der Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB
Datum
26. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
Datum
14. März 2014 11:14
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-726/002II#0049 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn