Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012
den Gesamtbetrag der vor dem 31.12.2012 fälligen Gelder aus Ordnungsverfahren (§335 HGB), die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Oktober 2013
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26. November 2013
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- Von
- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012
- Datum
- 25. Oktober 2013 21:53
- An
- Bundesamt für Justiz
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesamt für Justiz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Datum
- 29. Oktober 2013
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesamt für Justiz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Auskunft nach dem IFG
- Datum
- 25. November 2013
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031]
- Datum
- 26. November 2013 19:48
- An
- Bundesamt für Justiz
- Status
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- Von
- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- AW: AW: Antrag auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5031] [#5031]
- Datum
- 28. November 2013 18:39
- An
- Bundesamt für Justiz
- Status
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Mein Gedankenanstoß diente nur der Erklärung, wie es ggf. seitens Handelsblatt zu dieser Zahl kam. Dass man hier nach den richtigen Zahlen fragt ist völlig ok.
Nu solltest du ggf. nächstes mal direkt von Anfang an alle Fragen genauer stellen, erspart spätere Mühe wie du vll. siehst.
Also, darf ich dich zu einem Tango auffordern, Agnes?
Wenn von 1.1.2008 bis 31.10.2012 tatsächlich 329 Millionen Euro gezahlt wurden, dann sind dies Durchschnittlich pro Jahr 329/5=65,8. In 9 Monaten 49,35 Millionen.
Von den 329 Millionen hätten wir nach 9 Monaten also durchschnittlich 329 + 49,35 = 378,35 Millionen. Wie angedeutet statistisch.
Wir können für den 30.09.2013 also etwa von einem Geldeingang von 378 Millionen ausgehen.
Nun schreibt das Handelsblatt am 18.10.2013, dass Unternehmen seit dem Jahr 2008 insgesamt 387 Millionen Euro an Ordnungsgeldern zahlen müssen. Liegt es hier nicht nahe von einem Fehler vom Handelsblatt auszugehen. Ggf. meinen die damit die Summe der tatsächlich eingegangenen Gelder - wer weiß woher die ihre (ggf. kurzfristigen, aktuellen) Quellen haben. Ergo hätten die schreiben müssen, dass Unternehmen 7xx Millionen zahlen müssen, wovon 387 Millionen bereits bezahlt sind. Da das aber für den Normalleser zu kompliziert ist, haben sie ggf. nur diese Zahl der tatsächlich gezahlten Beträge geschrieben.
Was hältst du von diesem Gedankenanstoß?
329 Millionen Euro: das sind die Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) beim Bundesamt für Justiz bis 31.12. 2012 (Einzahlungen bis zum 31.12).
311 Millionen Euro: das sind die am 31.12. 2012 noch offenen und in der Beitreibung befindlichen Ordnungsgelder aus Verfahren gemäß §335 HGB.
Erwähnenswert wäre hier noch eine andere dritte Zahl: die Summe der Einnahmen, wie sie in den Jahresrechnungen des Bundeshaltes 2008 bis 2012 genannt sind.
Am interessantesten sind dann schlussendlich drei Zahlen: die Summe der bis zum 31.12.2012 festgesetzten Ordnungsgelder (gemäß § 335 HGB), die Höhe der Gelder, die davon Bestandskraft erlangt haben und der Betrag, der davon dann bis zu einem möglichst aktuellen Tag X tatsächlich gezahlt wurde. Journalistische Kunst ist, die Zahlen zu erfragen, die mitgeteilt werden müssen und die Höhe der interessantesten Zahlen (zumindest die Größenordnung) dann abzuleiten.
Auf jeden Fall ist die im Handelsblatt (online am 18.10.2013) genannte Zahl 387 Millionen erheblich zu niedrig (nicht einmal 50%)! (In dem ersten Satz: „Mittelständische Unternehmen haben nach Informationen des Handelsblatts (Freitagausgabe) seit dem Jahr 2008 insgesamt 387 Millionen Euro an Ordnungsgeldern zahlen müssen, weil sie ihre Bilanzen nicht rechtzeitig oder gar nicht vorlegten.")
Wenn dem so ist, dass "Beitreibung" ein feststehender Begriff oder zumindest einschlägig so benutzt und hier auch so gemeint ist, dann fehlt natürlich jene Information bei wie viel Geld noch nicht ein "Gerichtsvollzieher zur Eintreibung" beauftragt wurde.
Sollte "Beitreibung" gemäß meiner Internetrecherche kein feststehender Begriff sein und einschlägig nicht so genutzt werden, dann ist die Information vollständig: Mehr als 311 Millionen wurden per Bußgeldbescheid o.ä. angefordert. Davon sind 311 Millionen nicht gezahlt worden. Davon sind weniger als 311 Millionen einem "Gerichtsvollzieher zur Eintreibung" übergeben worden.
ich frage selbst gerne präzise, mit gewählten Worten, wodurch sich viele Fragen in einer Frage niederlegen lassen.
Jedoch kann ich beim besten willen nicht erkennen worin die Behörde Ihre Anfrage nicht vollständig beantwortet hat.
=== Ursprüngliche Anfrage ===
Anfrage: "[...]bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gesamtbetrag der vor dem 31.12.2012 fälligen Gelder aus Ordnungsverfahren (§335 HGB), die nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden müssen.[...]"
=== Interpretation ===
=> Erfragt wird der Gesamtbetrag aller Gelder aus Ordnungsverfahren nach §335 HGB, die vor dem 31.12.2012 fällig geworden sind, zum 31.12.2012 noch nicht gezahlt sind und folglich nach dem 31.12.2012 noch gezahlt werden mussten oder müssen.
Meiner Einschätzung nach wird ein Forderungsbetrag genau dann vor dem 31.12.2012 fällig, wenn die Widerspruchsfrist vor dem 31.12.2012 endet und nicht erfolgreich widersprochen wurde.
=== Beantwortung durch Behörde ===
Die Ausführung
"[...]Die Gesamthöhe der in den Kalenderjahren 2008 bis einschließlich 2012 festgesetzten Ordnungsgelder, die zum 31. Dezember 2012 noch offen waren und sich in der Beitreibung befunden haben, betrug 311 Millionen Euro.[...]"
stellt deswegen meiner Einschätzung nach eine völlig hinreichende Beantwortung der ursprünglichen Anfrage dar.
=== Neue Fragestellungen ===
Die Fragestellungen
"Wie hoch sind die Einnahmen (Einzahlungen) aus Ordnungsgeldverfahren bis zum 31.12.2012 (dem letzten Jahr, bis zu dem die Jahresrechnung schon vorliegt)?
Wie hoch sind die bis zum 31.12.2012 festgesetzten Ordnungsgelder?
Wie hoch sind die bis zum 31.12.2012 festgesetzten und 2 Wochen später fälligen Ordnungsgelder, die bis zu dem Zeitpunkt noch nicht (halbwegs pünklich) gezahlt wurden?"
kann ich in der ursprünglichen Anfrage beim besten Willen nicht entdecken.
Ich danke und wünsche viel Erfolg bei Anfrage.
- Von
- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (§335 HGB) am 31.12.2012" [#5031]
- Datum
- 28. November 2013 19:05
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
- Datum
- 9. Dezember 2013 13:00
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- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz [#5031]
- Datum
- 9. Dezember 2013 14:38
- An
- Bundesamt für Justiz
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- Von
- Bundesamt für Justiz
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- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Auskunft nach IFG
- Datum
- 19. Dezember 2013
- Status
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- Von
- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- AW: Antrag auf Auskunft nach IFG [#5031]
- Datum
- 23. Dezember 2013 22:15
- An
- Bundesamt für Justiz
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- Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
- Datum
- 7. Januar 2014 12:45
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- Dr.. Agnes Tillmann-Steinbuß
- Betreff
- AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz [#5031]
- Datum
- 8. Januar 2014 16:22
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
- Datum
- 20. Januar 2014 15:15
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- Datum
- 26. Februar 2014
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- Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesamt für Justiz
- Datum
- 14. März 2014 11:14
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