Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH

- Informationen darüber in welcher Höhe sich mögliche Forderungen (in Summe) ehemaliger VSM-MitarbeiterInnen gegenüber der Stadtwerke GmbH belaufen (bezugnehmend auf die möglichen unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung. Siehe Berichterstattung: https://www.wn.de/Muenster/3259238-Klage-gegen-die-Stadtwerke-Busfahren-als-Form-der-Leiharbeit).
- Informationen darüber wie viele Klagen gegen die Stadtwerke GmbH in dieser und ggf. ähnlichen Sachen am Arbeitsgericht anhängig waren/sind (Aufschlüsselung nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren).
- Informationen darüber in wie vielen der Fällen es ggf. zu einer außergerichtlichen Einigung kam.
- Informationen darüber welche Summ die Stadtwerke GmbH ehemaligen VSM-MitarbeterInnen tatsächlich zahlte bzw. voraussichtlich noch zahlen wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH [#159129]
Datum
19. Juli 2019 14:18
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber in welcher Höhe sich mögliche Forderungen (in Summe) ehemaliger VSM-MitarbeiterInnen gegenüber der Stadtwerke GmbH belaufen (bezugnehmend auf die möglichen unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung. Siehe Berichterstattung: https://www.wn.de/Muenster/3259238-Klage-gegen-die-Stadtwerke-Busfahren-als-Form-der-Leiharbeit). - Informationen darüber wie viele Klagen gegen die Stadtwerke GmbH in dieser und ggf. ähnlichen Sachen am Arbeitsgericht anhängig waren/sind (Aufschlüsselung nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren). - Informationen darüber in wie vielen der Fällen es ggf. zu einer außergerichtlichen Einigung kam. - Informationen darüber welche Summ die Stadtwerke GmbH ehemaligen VSM-MitarbeterInnen tatsächlich zahlte bzw. voraussichtlich noch zahlen wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Münster GmbH
Ihre Anfrage hat uns erreicht. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen hab…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
Ihre Anfrage hat uns erreicht.
Datum
19. Juli 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben! Ihr Anliegen wird direkt an den Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. In den nächsten Tagen werden wir uns bei Ihnen melden. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „For…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
23. August 2019 21:38
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH“ vom 19.07.2019 (#159129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtwerke Münster GmbH
Ihre Anfrage hat uns erreicht. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen hab…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
Ihre Anfrage hat uns erreicht.
Datum
23. August 2019 21:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben! Ihr Anliegen wird direkt an den Fachbereich in unserem Hause weitergeleitet. In den nächsten Tagen werden wir uns bei Ihnen melden. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld. Freundliche Grüße
Stadtwerke Münster GmbH
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
30. August 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung auf Ihre Anfrage - sie ist bei uns leider nicht direkt richtig adressiert worden. Teilen Sie mir doch gerne Ihre Kontaktdaten mit, dann kann sich der zuständige Sachbearbeiter bei Ihnen melden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse sollte dieser Nachricht a…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
30. August 2019 13:27
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse sollte dieser Nachricht anhängen. Sie könne aber auch gerne direkt auf diese Mail antworten. Gerne auch mit einem PDF. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „For…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
5. September 2019 09:07
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH“ vom 19.07.2019 (#159129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtwerke Münster GmbH
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem zuständigen F…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
5. September 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich geben wir Ihnen gerne eine Rückmeldung auf Ihre Fragen. Tatsächlich haben wir zum 1. Juli 2018 die VSM GmbH aufgelöst und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Stadtwerke Münster GmbH überführt. Im Zuge des Betriebsübergangs sind mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der zuständigen Gewerkschaft ver.di Vereinbarungen getroffen worden – keine davon ist durch eine vom Gericht entschiedene Klage entstanden. Auch ein Gerichtsurteil ist nicht gesprochen worden. Eine genaue Summe der Aufwendungen für die durch den Übergang begünstigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vor allem mit Blick in die Zukunft schwierig zu beziffern. Das liegt vor allem daran, dass es eine individuelle Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen sein wird, wie lange sie noch im Unternehmen verbleiben und dadurch die durch den Übergang entstandenen Vorteile in Anspruch nehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Rückmeld…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
5. September 2019 16:50
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Leider beantwortet diese meine Anfrage nicht. Es steht außer Frage, dass es kein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes zu diesem Sachverhalt gibt. Darauf bezieht sich meine Anfrage auch nicht. Vielmehr begehre ich darüber Auskunft in welcher Höhe sich mögliche Forderungen (in Summe) ehemaliger VSM-MitarbeiterInnen gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH belaufen. Nach Ihrer Auskunft gibt es Vereinbarungen mit den betroffenen MitarbeiterInnen und der Gewerkschaft ver.di. Im Bezug auf meine Anfrage bedeutet dies: Welchen finanziellen Umfang haben die Vereinbarungen mit den entsprechenden Mitarbeitern und ver.di (durch Nennung des Gesamtumfanges des finanziellen Aufwandes für die Stadtwerke Münster GmbH sollten Einzelinteressen der MitarbeiterInnen nicht betroffen sein). Welche finanzielle Differenz zwischen Zustand "vorher" (Existenz von VSM und Stadtwerke Münster GmbH parallel) und Zustand nachher (Existenz nur Stadtwerke Münster GmbH) gibt es im Bezug auf die außergerichtlichen Einigungen bzw. Vereinbarungen mit (ehemaligen) MitarbeiterInnen. Die Summe kann dabei Einmalzahlungen umfassen, sowie auch kontinuierliche Zahlungen. Im Falle von fortlaufenden Zahlungen, bitte ich Sie die Summe über ein Abrechnungszeitraum von einem Jahr abzubilden. So sollte der Umstand der ungewissen Verbleibedauer der Mitarbeiter im Unternehmen nicht maßgebend sein, was es Ihnen möglich machen sollte die "Vorteile" die diese Mitarbeiter in Anspruch nehmen für ein Jahr (z.B. das Jahr 2018) abbilden zu können. Ich möchte meine Anfrage um vier Punkte erweitern: - Informationen darüber wie viele der ehemaligen VSM-MitarbeiterInnen haben die VSM auf eigenen Wunsch verlassen (kein Renteneintritt) und sind nicht in die Stadtwerke Münster GmbH "übergegangen"? - Informationen darüber wie viele MitarbeiterInnen der VSM sind in die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen und haben finanzielle Vereinbarungen außerhalb der einschlägigen Tarife mit der Stadtwerke Münster GmbH getroffen? - Informationen darüber wie viele MitarbeiterInnen der VSM sind in die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen ohne finanzielle Vereinbarungen außerhalb der einschlägigen Tarife zu vereinbaren? - Informationen über die Höhe der durch die Stadtwerke Münster GmbH zu tragenden Prozess und Anwaltskosten im Bezug auf die in der Berichterstattung genannte Fragestellung der unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung und ähnlicher Fälle. Im übrigen sind dann die folgenden Fragen noch offen: - Informationen darüber wie viele Klagen gegen die Stadtwerke GmbH in dieser und ggf. ähnlichen Sachen am Arbeitsgericht anhängig waren/sind (Aufschlüsselung nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren), auch wenn diese nicht richterlich entschieden wurden, sondern mit einer außergerichtlichen Einigung endeten. - Informationen darüber in wie vielen der Fällen es ggf. zu einer außergerichtlichen Einigung kam. Ich freue mich über eine informative Antwort von Ihnen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „For…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
9. September 2019 22:28
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH“ vom 19.07.2019 (#159129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtwerke Münster GmbH
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sche…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
10. September 2019 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Scheinbar ist es uns nicht gelungen, Ihre Fragen für Sie nachvollziehbar zu beantworten. Wir haben den Eindruck, dass der Sachverhalt, nach dem Sie sich erkundigen, für eine schriftliche Kommunikation auch zu komplex ist. Da Sie außerdem zusätzliche Fragen aufwerfen, schlagen wir vor, alle gesammelt in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Für die Terminabstimmung schicken Sie uns doch gerne eine Telefonnummer. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in aus mehreren Gründen würde ich eine Übe…
An Stadtwerke Münster GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
15. September 2019 17:47
An
Stadtwerke Münster GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus mehreren Gründen würde ich eine Übersendung der Informationen in elektronischer oder postalischer Form bevorzugen. Zum einen befindet sich der Geschäftssitz der Stadtwerke etwa 200 km von meinem Wohnsitz und Arbeitsort entfernt, sodass eine Termin zu üblichen Geschäftszeiten bei Ihnen vor Ort in Münster nicht ohne weiteres zu realisieren wäre. Zum anderen wäre der durch mein Vorsprechen vor Ort entstehende Aufwand für die Stadtwerke Münster mit mehr Aufwand verbunden, als wenn die Informationen auf klassische Weise (postalisch oder elektronisch) übersandt würden (höherer Verwaltungsaufwand). Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 IFG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG gehe ich davon aus, dass die Verwaltung (hier die Stadtwerke Münster) der Form der gewünschten Auskunft entsprechen sollte, es sei denn wichtige Gründe sprechen dagegen. Ein wichtiger Grund für das Abweichen von z.B. der postalischen/elektronischen Antwort wäre ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Da Sie die von mir erbetenen Informationen jedoch in jedem Fall zusammenstellen müssten, gehe ich davon aus, dass die elektronische Übermittlung einem geringeren Verwaltungsaufwand entspricht, als eine Auskunftserteilung vor Ort in Münster. Bei einem Termin vor Ort müssten die Informationen zusammengestellt werden und zusätzlich ein Mitarbeiter für eine Besprechung bereit stehen. Ich gehe also davon aus, dass nach IFG die Beantwortung der Anfrage in schriftlicher Form (postalisch oder elektronisch) vorzuziehen ist. Über eine solche würde ich mich sehr freuen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Münster GmbH
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in aus den genannten Gründen bevorzugen w…
Von
Stadtwerke Münster GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage hat uns erreicht. [#159129]
Datum
19. September 2019 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aus den genannten Gründen bevorzugen wir ein persönliches Gespräch und nehmen den damit verbundenen Aufwand gerne in Kauf. Um Ihre Fragen schriftlich zu beantworten, müssten die entsprechenden Zusammenfassungen erst noch erstellt werden - darauf besteht kein juristischer Anspruch. Daher noch mal die Einladung, dass wir uns gerne zu Ihren Fragen persönlich austauschen können. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH“ [#159129] [#159129]
Datum
20. September 2019 12:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine wichtigen Gründe genannt wurden die gegen eine schriftliche Beantwortung der Anfrage sprechen. Aus Gründen des Aufwandes spricht viel gegen die Beantwortung in einem persönlichen Gespräch vor Ort in Münster, was jedoch die bisher bevorzugte Beantwortungsform der Stadtwerke Münster ist. Die angefragten Informationen müssten bei einem positiven Bescheid durch die Stadtwerke Münster ja in jedem Fall zusammengestellt werden. Diese könnten dann ganz einfach schriftlich übermittelt werden. Ein persönliches Gespräch würden zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung der Stadtwerke Münster bedeuten, welche zu vermeiden ist. Ebenso würde ein nicht unbedeutender und vermeidbarer Aufwand für den Anfragensteller entstehen. Es spricht somit alles für eine schriftliche Beantwortung, weswegen meiner Meinung nach auch diese Form der Auskunft zu bevorzugen ist. Die Stadtwerke Münster weigert sich jedoch diese Form der Auskunft zu wählen und verstößt meines Erachtens nach somit gegen das IFG. Ich möchte Sie herzlichst um eine Einschätzung bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 159129 Antwort an: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Forderungen ehemaliger VSM-Mitarbeiter gegenüber der Stadtwerke GmbH“ [#159129] [#159129]
Datum
20. September 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 20.9.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszuga…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 20.9.2019
Datum
10. Oktober 2019 17:03
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.4-9579/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Email vom 20.9.2019 bedanke ich mich. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem an die Stadtwerke Münster GmbH gerichteten Antrag auf Informationszugang. Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass die Stadtwerke Münster GmbH als juristische Person des Privatrechts im vorliegenden Fall nach § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht auskunftspflichtig ist und ich daher von einer Vermittlung absehen werde, wofür ich um Ihr Verständnis bitte. Nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 IFG NRW hat die Antragstellerin oder der Antragsteller grundsätzlich auch ein Recht auf Informationszugang zu den bei einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts vorhandenen Unterlagen, wenn die Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Öffentlich-rechtliche Aufgaben i.S.v. § 2 Abs. 4 IFG NRW sind die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz übertragen wurden. Hierunter fallen daher pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben i.S.v. § 3 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung i.S.v. § 3 Abs. 2 GO NRW. Bei der Stadtwerke Münster GmbH handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Eine Auskunftspflicht gemäß IFG NFRW besteht daher nur, wenn sich die von Ihnen beantragten Informationen auf eine öffentlich-rechtliche Aufgabe beziehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, vielmehr geht es bei den Informationen um zivilrechtliche Ansprüche bzw. Abfindungszahlungen. Sie haben daher auf der Grundlage des IFG NRW keinen Anspruch auf Zugang zu den Informationen und daher auch keine Möglichkeit, die Art des Informationszugangs zu wählen. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 20.9.2019 [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihre Einschätzung nicht nachv…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 20.9.2019 [#159129]
Datum
11. Oktober 2019 08:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihre Einschätzung nicht nachvollziehen. Die Stadtwerke Münster ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Münster. Somit ist es unerheblich, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt oder nicht. Laut einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtages NRW (https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI13-1136.pdf) sind jene juristische Personen des Privatrechts, welche zu zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand beherrscht werden und bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (ggf. Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehres, in jedem Fall die Personalverwaltung der in der in öffentlicher Hand befindlichen juristischen Person als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe), als Behörde i.S.v. § 4 Abs. 1 IFG NRW in Anspruch genommen werden können. Ganz klar heißt es dort: "Für die Rechtsauffassung dürfte auch sprechen, dass es keinen Unterschied machen kann, welche Handlungsformen sich der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient". Nach § 3 ÖPNVG NRW ist "Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV [...] eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte [...]". Diese Aufgaben hat die kreisfreie Stadt Münster dem stadteigenen Unternehmen übertragen. Die Stadt Münster hat dabei alle mit der Planung, Organisation und Ausgestaltung verbundenen Aufgaben an die Stadtwerke Münster übertragen. Somit lässt sich die Anwendung des IFG NRW im Rahmen der GO NRW auch auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen. Denn der Stadtwerke Münster GmbH fallen ja alle mit dem Personennahverkehr entstehenden Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu, welche eigentlich durch die kreisfreie Stadt zu erbringen wären. Die Stadtwerke Münster GmbH kann sich durch ihrer Handlungsform als juristische Person des Privatrechts nicht dem IFG NRW entziehen. Dies stände in krassem Widerspruch zu dem oben angeführten Gutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtages NRW. Des weiteren beziehen sich ja eben die folgenden Fragen auf die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben (Personalverwaltung) der Stadt Münster, welche der Stadtwerke Münster GmbH übertragen wurden. - Informationen darüber wie viele der ehemaligen VSM-MitarbeiterInnen haben die VSM auf eigenen Wunsch verlassen (kein Renteneintritt) und sind nicht in die Stadtwerke Münster GmbH "übergegangen"? - Informationen darüber wie viele MitarbeiterInnen der VSM sind in die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen und haben finanzielle Vereinbarungen außerhalb der einschlägigen Tarife mit der Stadtwerke Münster GmbH getroffen? - Informationen darüber wie viele MitarbeiterInnen der VSM sind in die Stadtwerke Münster GmbH übergegangen ohne finanzielle Vereinbarungen außerhalb der einschlägigen Tarife zu vereinbaren? - Informationen darüber wie viele Klagen gegen die Stadtwerke GmbH in dieser und ggf. ähnlichen Sachen am Arbeitsgericht anhängig waren/sind (Aufschlüsselung nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren), auch wenn diese nicht richterlich entschieden wurden, sondern mit einer außergerichtlichen Einigung endeten. - Informationen darüber in wie vielen der Fällen es ggf. zu einer außergerichtlichen Einigung kam. Somit sind diese Fragen auch durch die Stadtwerke Münster GmbH, welche hier als Behörde handelt, zu beantworten. Dass es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt ist meiner Meinung nach dabei ohne Belang, da es sich um Ansprüche gegenüber einer Behörde handeln. Nach IFG NRW ist diese Behörde auch auskunftspflichtig. In jedem Fall im Bezug auf die Personalverwaltung. Ich bitte daher vielmals um eine erneute Einschätzung (unter Berücksichtigung des behördlichen Charakters der Stadtwerke Münster GmbH) Ihrerseits und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 20.9.2019 [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte in einer Mail vom 11.10.19 dargeste…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 20.9.2019 [#159129]
Datum
26. November 2019 12:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte in einer Mail vom 11.10.19 dargestellt wieso ich Ihre Ansichten zumindest in Teilen nicht teilen kann. Das Gutachten von mir aufgeführte Gutachten scheint mit da sehr deutlich gegen Ihre Ansichten zu sprechen. Ich möchte sie nochmals bitten, die Vermittlung unter Beachtung meiner Ausführungen aufzunehmen. Zumindest in Teilen greift hier das IFG, sodass die Stadtwerke Münster GmbH auch schriftlich auskunftspflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159129 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihre Email vom 11.10./26.11.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informat…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 11.10./26.11.2019
Datum
18. Dezember 2019 14:19
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.7.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.4-9579/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre o.g. Emails bedanke ich mich. Darin bitten Sie erneut um Vermittlung bei Ihrem an die Stadtwerke Münster GmbH gerichteten Antrag auf Informationszugang. Es bleibt bei meiner in meiner Email vom 10.10. vertretenen Auffassung. Die Stadtwerke Münster GmbH ist im vorliegenden Fall nach § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht auskunftspflichtig, da eine Behördenfiktion nach dieser Norm nur greift, sofern die juristische Person öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Dies ist bei der Erfüllung zivilrechtliche Ansprüche bzw. Abfindungszahlungen nicht der Fall. Auch die Tatsache, dass sich die GmbH im Eigentum der Stadt Münster befindet, ändert nichts daran, was auch im Einklang mit dem von Ihnen zitierten Gutachten steht. Ich hoffe dennoch, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Email vom 11.10./26.11.2019 [#159129] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie gehen also davon aus, dass die vo…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 11.10./26.11.2019 [#159129]
Datum
6. Februar 2020 14:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie gehen also davon aus, dass die von der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH übertragene öffentlich-rechtliche Aufgabe der Sicherstellung des Personennahverkehres keine öffentlich-rechtliche Aufgabe ist? Die Verwaltung eines solches Unternehmens (Personalverwaltung) ist immanenter Bestandteil zur Erfüllung der übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Ich kann leider nicht nachvollziehen wieso Sie nicht zumindest anerkennen, dass Teile der Anfrage genau dieses öffentlich-rechtliche Feld betreffen. Die zivilrechtlichen Ansprüche können ja gerne ausgeschlossen werden, jedoch kann sich die Stadtwerke Münster GmbH nach Ihrer Auslegung bei jeder Anfrage hinter der juristischen Person verstecken. Genau dem widerspricht das Gutachten. Ich bitte daher nochmals inständig um Vermittlung in den folgenden Punkten: - Informationen darüber wie viele der ehemaligen VSM-MitarbeiterInnen haben die VSM auf eigenen Wunsch verlassen (kein Renteneintritt) und sind nicht in die Stadtwerke Münster GmbH "übergegangen"? - Informationen darüber wie viele Klagen gegen die Stadtwerke GmbH in dieser und ggf. ähnlichen Sachen am Arbeitsgericht anhängig waren/sind (Aufschlüsselung nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren). Diese die Personalverwaltung betreffenden Anfragen sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben, welche die Stadtwerke Münster GmbH von der Stadt Münster übernommen hat. Somit ist sie nach dem Gutachten auskunftspflichtig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159129 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>