Förderungen von mehrtägigen Studienreisen für Schüler*innen zu KZ-Gedenkstätten

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Jahr 2017 0,5 Millionen Euro zur Förderung von mehrtägigen Studienreisen für Schüler*innen zu KZ-Gedenkstätten ausgegeben.
Groß Britannien gab zum Vergleich im selben Jahr 2,7 Millionen Euro allein für den Besuch nach Auschwitz aus.
Wie hoch waren die Fördergelder 2016, 2018 & 2019?

Die Angaben sind aus der Reportage:
https://dbate.de/videos/klassenfahrt-nach-auschwitz-deutsche-jugendliche-und-der-holocaust-doku/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesm…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Förderungen von mehrtägigen Studienreisen für Schüler*innen zu KZ-Gedenkstätten [#179937]
Datum
10. Februar 2020 15:40
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Jahr 2017 0,5 Millionen Euro zur Förderung von mehrtägigen Studienreisen für Schüler*innen zu KZ-Gedenkstätten ausgegeben. Groß Britannien gab zum Vergleich im selben Jahr 2,7 Millionen Euro allein für den Besuch nach Auschwitz aus. Wie hoch waren die Fördergelder 2016, 2018 & 2019? Die Angaben sind aus der Reportage: https://dbate.de/videos/klassenfahrt-nach-auschwitz-deutsche-jugendliche-und-der-holocaust-doku/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 179937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179937 Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Ihrer E-Mail vom 10. Februar 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderungen von mehrtägigen Studienreisen für Schüler*innen zu KZ-Gedenkstätten [#179937]
Datum
3. März 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Ihrer E-Mail vom 10. Februar 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Beiliegend erhalten Sie eine Auflistung der Fördersummen, welche für unilaterale außerschulische Reisen zu Gedenkstätten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt wurden. Jahr 2016: 184.616 Euro Jahr 2018: 750.000 Euro Jahr 2019: 1.250.000 Euro Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen