Forensische Phonetik und Stimmanalyse

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Welche Methoden der forensischen Phonetik finden bei Polizei, Zoll und Geheimdiensten Anwendung? Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die die Methoden, die Anwendung finden, begutachten und wissenschaftlich motivieren.

Bezüglich der forensischen Analyse einer Stimme, gibt es Methoden, die Rückschlüsse auf Alter, Gesundheit, Gefühlslage, Stressgehalt, Aufrichtigkeit, Anzeichen von Stimmverstellung zulassen? Wenn teilweise oder gänzlich zutreffend, wie wird dies durchgeführt, mittels Experten oder Software?

Sofern dies nicht zutreffend ist, gibt es derzeit vom BKA geleitete Forschungsprojekte, die solche Methoden hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit untersuchen? Wenn ja, senden Sie mir bitte Dokumente zu diesen Forschungsprojekten zu.

Auf der Herbstagung 2017 des BKA stellte Michael Kranawetter in seiner Präsentation „Öffentliche Sicherheit im Zeitalter der vernetzten Maschinen – Risiken und Potenziale für die Polizei“ technologische Potenziale für die Polizei dar. In dem Vortrag war auch die Rede von „Stimmverstellung“ und „Sentiment Analyse“ anhand von Stimmanalyse. Werden derzeit Gutachten in Auftrag gegeben oder sind geplant, die solche Methoden untersuchen? Wenn ja, senden Sie mir bitte entsprechende Unterlagen zu, die den Planungsstand belegen.

Findet computergestützte forensische Phonetik bei Notrufe Anwendung? Wird zum Beispiel mithilfe von Software ermittelt, ob es sich bei dem Notruf um ein aufrichtiges Anliegen handelt? Oder etwa mehrere Notrufe nach Stressgehalt in der Stimme pri­o­ri­sie­rt?

Bezüglich der bereits etablierten Sprechererkennung; wird mittels Abgleich einer Datenbank nach Unbekannten gesucht? Wenn ja, auf welche Weise finden Sprachaufnahmen Eingang in eine solche Datenbank?

Senden Sie mir bitte folgenden Dokumente zu (sofern der Generalaktenplan mit Stand 4.8.2015 nicht mehr aktuell ist, bitte ich um entsprechend aktualisierte Dokumente):

- 7753 Gutachten Sprechererkennung und Tonträgerauswertung
- 5568 Ausstattung der Polizei mit Mikrofonen, Kopfhörern, Miniaturohrhörern
und Lautsprechern

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Methoden …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forensische Phonetik und Stimmanalyse [#25591]
Datum
6. Dezember 2017 15:12
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Methoden der forensischen Phonetik finden bei Polizei, Zoll und Geheimdiensten Anwendung? Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die die Methoden, die Anwendung finden, begutachten und wissenschaftlich motivieren. Bezüglich der forensischen Analyse einer Stimme, gibt es Methoden, die Rückschlüsse auf Alter, Gesundheit, Gefühlslage, Stressgehalt, Aufrichtigkeit, Anzeichen von Stimmverstellung zulassen? Wenn teilweise oder gänzlich zutreffend, wie wird dies durchgeführt, mittels Experten oder Software? Sofern dies nicht zutreffend ist, gibt es derzeit vom BKA geleitete Forschungsprojekte, die solche Methoden hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit untersuchen? Wenn ja, senden Sie mir bitte Dokumente zu diesen Forschungsprojekten zu. Auf der Herbstagung 2017 des BKA stellte Michael Kranawetter in seiner Präsentation „Öffentliche Sicherheit im Zeitalter der vernetzten Maschinen – Risiken und Potenziale für die Polizei“ technologische Potenziale für die Polizei dar. In dem Vortrag war auch die Rede von „Stimmverstellung“ und „Sentiment Analyse“ anhand von Stimmanalyse. Werden derzeit Gutachten in Auftrag gegeben oder sind geplant, die solche Methoden untersuchen? Wenn ja, senden Sie mir bitte entsprechende Unterlagen zu, die den Planungsstand belegen. Findet computergestützte forensische Phonetik bei Notrufe Anwendung? Wird zum Beispiel mithilfe von Software ermittelt, ob es sich bei dem Notruf um ein aufrichtiges Anliegen handelt? Oder etwa mehrere Notrufe nach Stressgehalt in der Stimme pri­o­ri­sie­rt? Bezüglich der bereits etablierten Sprechererkennung; wird mittels Abgleich einer Datenbank nach Unbekannten gesucht? Wenn ja, auf welche Weise finden Sprachaufnahmen Eingang in eine solche Datenbank? Senden Sie mir bitte folgenden Dokumente zu (sofern der Generalaktenplan mit Stand 4.8.2015 nicht mehr aktuell ist, bitte ich um entsprechend aktualisierte Dokumente): - 7753 Gutachten Sprechererkennung und Tonträgerauswertung - 5568 Ausstattung der Polizei mit Mikrofonen, Kopfhörern, Miniaturohrhörern und Lautsprechern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigt Ihnen das Bundeskriminalamt den Eingang Ihres Antrags vo…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: [IFG] Forensische Phonetik und Stimmanalyse [#25591] V 2017-0028826153
Datum
7. Dezember 2017 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigt Ihnen das Bundeskriminalamt den Eingang Ihres Antrags vom 06.12.2017. Das BKA ist bemüht, Anfragen nach dem IFG grundsätzlich schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgabe innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung auch länger dauern, z. B. wenn umfangreiches und/oder sensibles Material gesichtet und bewertet werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, deren persönliche Daten betroffen sind. Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall länger in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber mittels Zwischennachricht informieren. Das BKA möchte bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG gemäß § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen, z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte „Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung“ erstreckt. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht (auch im Sinne einer Beantwortung von Fragen) ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand des Informationszugangsanspruchs (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG, § 1, RN 29). Vorbehaltlich der Prüfung, ob entsprechende amtliche Informationen im Sinne des IFG im BKA vorliegen, ist bereits jetzt festzustellen, dass Ihr umfassender Antrag zu hohen Arbeitsaufwänden (z. B. amtsweite Abfragen, evtl. Schwärzungen) führen wird. Ausführungen zu den entstehenden Kosten (Gebühren) finden Sie weiter unten unter den allgemeinen Hinweisen. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: 1. Vorgangsnummer und Aktenzeichen: • Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte das Aktenzeichen an. • Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail korrekt zugeordnet wird. 2. mögliche Gebühren • Gemäß § 10 Abs. 1 IFG sind für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren zu erheben. Die Gebührentatbestände und -sätze richten sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. • Eine einfache Anfrage, die somit kostenfrei beantwortet werden kann, liegt dann vor, wenn deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt. Aufgrund der Vielzahl Ihrer Einzelfragen kann vorliegend nicht mehr von einer einfachen Anfrage gesprochen werden. • Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte samt Herausgabe von Abschriften im Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV sind Gebühren zwischen 15,00 € bis 500,00 € vorgesehen. • Die Gebühren werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten auf Basis folgender, festgelegter pauschalen Personalkostensätze des Bundes unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes erhoben • EUR 60 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes • EUR 45 pro Stunde für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes • EUR 30 pro Stunde für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Bundeskriminalamt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. • Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und den Regelungen der IFGGebV berechnet wird. • Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände, so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen (insbesondere zu dem Punkt „Höhe der Gebühren“) aufrechterhalten wollen. Bis zum Vorliegen Ihrer Antwort wird der Vorgang zurück gestellt. Wollen Sie den Antrag nicht aufrechterhalten, ist keine Rückmeldung erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, um einen außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwand zu vermeiden, habe ich meine Anfrage…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [IFG] Forensische Phonetik und Stimmanalyse [#25591] V 2017-0028826153 [#25591]
Datum
7. Dezember 2017 15:41
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, um einen außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwand zu vermeiden, habe ich meine Anfrage gekürzt: Bezüglich der forensischen Analyse einer Stimme, gibt es Methoden, die Rückschlüsse auf Alter, Gesundheit, Gefühlslage, Stressgehalt, Aufrichtigkeit, Anzeichen von Stimmverstellung zulassen? Wenn teilweise oder gänzlich zutreffend, wie wird dies durchgeführt, mittels Experten oder Software? Sofern dies nicht zutreffend ist, gibt es derzeit vom BKA geleitete Forschungsprojekte, die solche Methoden hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit untersuchen? Wenn ja, senden Sie mir bitte Dokumente zu diesen Forschungsprojekten zu. Findet computergestützte forensische Phonetik bei Notrufe Anwendung? Wird zum Beispiel mithilfe von Software ermittelt, ob es sich bei dem Notruf um ein aufrichtiges Anliegen handelt? Oder etwa mehrere Notrufe nach Stressgehalt in der Stimme pri­o­ri­sie­rt? Senden Sie mir bitte folgenden Dokumente zu (sofern der Generalaktenplan mit Stand 4.8.2015 nicht mehr aktuell ist, bitte ich um entsprechend aktualisierte Dokumente): - 7753 Gutachten Sprechererkennung und Tonträgerauswertung - 5568 Ausstattung der Polizei mit Mikrofonen, Kopfhörern, Miniaturohrhörern und Lautsprechern Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine überarbeitete Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Phonetik und Stimman…
An Bundeskriminalamt Details
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Betreff
AW: AW: WG: [IFG] Forensische Phonetik und Stimmanalyse [#25591] V 2017-0028826153 [#25591]
Datum
9. Januar 2018 15:29
An
Bundeskriminalamt
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine überarbeitete Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Phonetik und Stimmanalyse“ vom 07.12.2017 (#25591) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>