Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden
Angaben zu (mobil oder stationär genutzter) forensischer Soft- und Hardware, mit der Polizeibehörden des Landes Computer, Festplatten oder mobile Kommunikationsgeräte (Tablets, Smartphones) auslesen;
Angaben zu Funktionalitäten (etwa das Auslesen von Anrufprotokollen, SMS-Mitteilungen, Telefonbüchern, Fitness-Trackern, Inhaltsdaten) der Anwendungen;
Angaben, welche der Anwendungen Bildschirmsperren oder Passwörter überwinden können;
Anganen zu Kriminalitätsphänomenen, in denen die forensische Soft- und Hardware zum Einsatz kommt und dazu, nach welcher Maßgabe diese auch im Bereich der einfachen und mittleren Kriminialität oder zur Aufklärung von Bagatelldelikten genutzt wird.
Anfrage abgelehnt
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Datum6. April 2018
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6. Mai 2018
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