Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden

Angaben zu (mobil oder stationär genutzter) forensischer Soft- und Hardware, mit der Polizeibehörden des Landes Computer, Festplatten oder mobile Kommunikationsgeräte (Tablets, Smartphones) auslesen;

Angaben zu Funktionalitäten (etwa das Auslesen von Anrufprotokollen, SMS-Mitteilungen, Telefonbüchern, Fitness-Trackern, Inhaltsdaten) der Anwendungen;

Angaben, welche der Anwendungen Bildschirmsperren oder Passwörter überwinden können;

Anganen zu Kriminalitätsphänomenen, in denen die forensische Soft- und Hardware zum Einsatz kommt und dazu, nach welcher Maßgabe diese auch im Bereich der einfachen und mittleren Kriminialität oder zur Aufklärung von Bagatelldelikten genutzt wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26869]
Datum
5. März 2018 21:58
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben zu (mobil oder stationär genutzter) forensischer Soft- und Hardware, mit der Polizeibehörden des Landes Computer, Festplatten oder mobile Kommunikationsgeräte (Tablets, Smartphones) auslesen; Angaben zu Funktionalitäten (etwa das Auslesen von Anrufprotokollen, SMS-Mitteilungen, Telefonbüchern, Fitness-Trackern, Inhaltsdaten) der Anwendungen; Angaben, welche der Anwendungen Bildschirmsperren oder Passwörter überwinden können; Anganen zu Kriminalitätsphänomenen, in denen die forensische Soft- und Hardware zum Einsatz kommt und dazu, nach welcher Maßgabe diese auch im Bereich der einfachen und mittleren Kriminialität oder zur Aufklärung von Bagatelldelikten genutzt wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese können wir aus unserem Hause heraus nicht beantwo…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26869]
Datum
28. März 2018 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese können wir aus unserem Hause heraus nicht beantworten, daher leite ich Ihre Anfrage an die Berliner Polizei weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehö…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26869]
Datum
6. April 2018 11:15
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden“ vom 05.03.2018 (#26869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 08.04.2018 nicht im Büro zu erreichen. Ihre E-Mails werden nicht w…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26869]
Datum
6. April 2018 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 08.04.2018 nicht im Büro zu erreichen. Ihre E-Mails werden nicht weiter geleitet. In dringenden Fällen und in Fällen mit gesetzten Fristen wenden Sie sich bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen