Format zur Ermittlung von Bundesdurchschnittskostensätzen (BDKS; B-DKS) im Bereich Arbeitsförderung

das von der Zentrale der BA bestimmte Format, mit welchem die fachkundigen Stellen monatlich je eine Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zur Ermittlung der durchschnittlichen Kostensätze an die Bundesagentur für Arbeit (BA) melden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das von der Zentr…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Format zur Ermittlung von Bundesdurchschnittskostensätzen (BDKS; B-DKS) im Bereich Arbeitsförderung [#256843]
Datum
11. August 2022 07:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das von der Zentrale der BA bestimmte Format, mit welchem die fachkundigen Stellen monatlich je eine Übersicht über die zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zur Ermittlung der durchschnittlichen Kostensätze an die Bundesagentur für Arbeit (BA) melden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256843/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihrem Antrag auf Zugang zu…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Format zur Ermittlung von Bundesdurchschnittskostensätzen (BDKS; B-DKS) im Bereich Arbeitsförderung [#256843]
Datum
30. August 2022 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihrem Antrag auf Zugang zum „Format“, mit dem die fachkundigen Stellen eine Übersicht über die nach AZAV zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( § 45 SGB III) bzw. zur beruflichen Weiterbildung (FbW) melden, gebe ich statt. Im Anhang sende ich Ihnen jeweils ein Muster („Template“) mit Ausfüllhinwiesen. Mit freundlichen Grüßen