Formate der E-Mail Anhänge

Anfrage an: Rhein-Kreis Neuss

Den Beschluss, die Dienstvorschrift, Empfehlung, das Rundschreiben oder ähnliches, dass als E-Mail Anhänge nur noch PDF, TXT, JPG, sowie alle Officeformate > Office 2010 (docx,xlsx,pptx) zulässig sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • 0 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Kreis Neuss Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Formate der E-Mail Anhänge [#57690]
Datum
13. Februar 2019 17:38
An
Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss, die Dienstvorschrift, Empfehlung, das Rundschreiben oder ähnliches, dass als E-Mail Anhänge nur noch PDF, TXT, JPG, sowie alle Officeformate > Office 2010 (docx,xlsx,pptx) zulässig sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 13.02.2019 baten Sie um Übersendung des Beschlusses, der Dienstvorschr…
Von
Rhein-Kreis Neuss
Betreff
WG: Formate der E-Mail Anhänge [#57690]
Datum
11. März 2019 12:05
Status
Warte auf Antwort
486,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 13.02.2019 baten Sie um Übersendung des Beschlusses, der Dienstvorschrift, der Empfehlung oder des Rundschreibens, wonach der Rhein-Kreis Neuss E-Mail-Anhänge nur in den Formaten PDF, TXT, JPG sowie alle Officeformate > Office 2010 (docx, xlsx, pptx) für zulässig erachtet. Nach § 3 Abs. 1, § 26 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes NRW vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 551) ist der Rhein-Kreis Neuss seit dem 01.01.2018 verpflichtet, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach § 3a Abs. 1 VwVfG NRW als auch einen Zugang zum Empfang von De-Mails nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes zu eröffnen. Neben dieser formgebunden elektronischen Kommunikation bietet der Rhein-Kreis Neuss freiwillig eine formfreie E-Mail-Kommunikation an. Aufgrund der hohen Bedrohungslage durch Virenangriffen können hier allerdings nur die o.g. Dateiformate für zulässig erachtet werden (vgl. Anlage 1). Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie auf unserer Internetseite (http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/service/kommunikationsregeln.html). Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Aus dem Rundschreiben entnehme ich, dass lediglich P…
An Rhein-Kreis Neuss Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: WG: Formate der E-Mail Anhänge [#57690]
Datum
11. März 2019 14:03
An
Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Aus dem Rundschreiben entnehme ich, dass lediglich PDF, JPG und TXT Anhänge zulässig sind und die Korrespondenzpartner darüber zu informieren wären. Wie kommt es, dass dennoch Officeformate akzeptiert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrtAntragsteller/in das Rundschreiben stammt aus dem Jahr 2016. Zwischenzeitliche Änderungen sind Resulta…
Von
Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: WG: Formate der E-Mail Anhänge [#57690]
Datum
20. März 2019 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Rundschreiben stammt aus dem Jahr 2016. Zwischenzeitliche Änderungen sind Resultate der stetig wechselnden Sicherheitsanforderungen im Bereich der elektronischen Kommunikation. Mit freundlichen Grüßen