Formfehler der StVO-Novelle

- Dokumente die Aufschluss darüber geben, wie es bei der Umsetzung der StVO-Novelle zu Formfehlern kommen konnte, die die neuen Fahrverbote bedrohen
- Kommunikation mit dem BMVI zu besagten Formfehlern in der Novelle

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente die Auf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
2. Juli 2020 16:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente die Aufschluss darüber geben, wie es bei der Umsetzung der StVO-Novelle zu Formfehlern kommen konnte, die die neuen Fahrverbote bedrohen - Kommunikation mit dem BMVI zu besagten Formfehlern in der Novelle
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191954/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
10. Juli 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Juli 2020 teile ich Ihnen mit, dass die Durchsicht der Vorgänge auf die von Ihrem Antrag erfassten Informationen, die Prüfung etwaiger Ausschlussgründe vom Informationszugang sowie die Vervielfältigung der zugänglich zu machenden Dokumente nach ersten Schätzungen einen Verwaltungsaufwand von ca. 2 Stunden für eine Beschäftigte bzw. einen Beschäftigten des höheren Dienstes sowie von weiteren 2 Stunden für eine Beschäftigte bzw. einen Beschäftigten des mittleren Dienstes verursachen werden. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Die Gebühr kann je nach Gebührennummer bis zu 500 EUR betragen. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Eine gebührenfreie Bearbeitung Ihres IFG-Antrags ist aufgrund des erwarteten Verwaltungsaufwands nicht möglich. Der pauschale Stundensatz zur Bemessung des Verwaltungsaufwands für den höheren Dienst liegt bei 60,00 EUR, der für den mittleren Dienst bei 30,00 EUR. Der bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigende tatsächliche Verwaltungsaufwand kann allerdings erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermittelt werden. Unter Zugrundlegung der obigen Schätzungen gehe ich davon aus, dass eine Gebühr zwischen 50,00 und 80,00 EUR festzusetzen sein wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und zur Zahlung der anfallenden Gebühr bereit sind. Sollten Sie Ihren Antrag sinnvoll eingrenzen können, so dass sich der Verwaltungsaufwand reduziert, würde sich die Gebühr entsprechend verringern. Mit freundlichen Grüßen
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Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in kann ich Ihnen Verwaltungsaufwand und mir Kosten ein…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
10. Juli 2020 13:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in kann ich Ihnen Verwaltungsaufwand und mir Kosten einsparen, wenn ich den Antrag auf den Teil: "Kommunikation mit dem BMVI zu besagten Formfehlern in der Novelle" einschränke? Dabei kann es sich ja nur um wenige, neue E-Mails handeln. Vermutlich aus diesem Monat. Der Formfehler selbst wird dem BMJV ja sicher nicht aufgefallen sein bei der verkürzten Prüfung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191954/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
13. Juli 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachricht vom 10. Juli 2020 ich teile Ihnen mit, dass am 2. Juli 2020, also zum Zeitpunkt der Antragstellung, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine "Kommunikation mit dem BMVI zu besagten Formfehlern in der Novelle" vorhanden war. Mit freundlichen Grüßen
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Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Antwort. ich frage hierm…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
13. Juli 2020 17:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 6 - zu: 1451/6 II 408/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Antwort. ich frage hiermit jegliche Kommunikation mit dem BMVI zu den besagten Formfehlern vom 2.7 bis jetzt an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191954/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II -Z3 425/2020 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
14. Juli 2020 11:59
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
FormfehlerderStVO-Novelle191954.eml
5,3 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II -Z3 425/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in damit haben Sie einen neuen IFG-Antrag gestellt, der unter dem o. a. Aktenzeichen bearbeitet wird. Bitte bestätigen Sie mir der Form halber, dass Ihr IFG-Antrag vom 2. Juli 2020 (Anlage) - Az. 1451/6 II - Z3 408/2020 - mit meiner Antwort vom 13. Juli 2020 erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit, dass sich der Antrag vom 2. Juli 2020 (Anlage) - Az. 14…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
14. Juli 2020 12:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich hiermit, dass sich der Antrag vom 2. Juli 2020 (Anlage) - Az. 1451/6 II - Z3 408/2020 wegen Nichtvorhandenseins der Information erledigt hat. Den Antrag ziehe ich entsprechend zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191954/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 425/2020 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Juli 2020 - Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
18. August 2020 11:56
Status
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 425/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13. Juli 2020 erhalten Sie vorab elektronisch den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit einen neuen IFG-Antrag: Ich bitte um Zusendung des ersten Briefs…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formfehler der StVO-Novelle [#191954]
Datum
18. August 2020 12:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit einen neuen IFG-Antrag: Ich bitte um Zusendung des ersten Briefs/Mail/Nachricht mit der das BMJV vom Formfehler in der StVO-Novelle erfahren hat. (Durch andere Behörden/Vereine/Privatpersonen) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191954/