Guten Tag,
Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main eingegangen. Die Behörde hat derzeit nur für Terminvorsprachen geöffnet.
Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür Online einen Termin bei uns reservieren. Bitte klicken Sie auf folgenden Link für die Reservierung eines Online-Termins: TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (
ekom21.de)<
https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5>
Eine Terminanfrage per E-Mail wird nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Online-Terminierung für einen Übertrag. (Die Online-Terminierung gilt nicht für andere Anliegen).
Sofern Sie eine Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels wünschen, benötigen wir vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels Ihren Antrag, eine Passkopie und ggfs. vorhandene Unterlagen. Diese können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Wir sind bemüht, Ihnen dann zeitnah einen Termin anzubieten.
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Ausländerbehörde) sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Sie erhalten nach positiver Prüfung eine Arbeitserlaubnis per Post.
Sofern Sie ein Aufenthaltsdokument für Briten und deren Familienangehörige mit Einreise bis zum 31.12.2020 benötigen, haben Sie jetzt die Möglichkeit einen Termin Online zu vereinbaren.
Die Regelung können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2020/migration-2te-verordnung.html
Touristenaufenthalt
Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten.
Sollten bei Ihnen krankheitsbedingte Härtegründe vorliegen, die eine rechtzeitige Ausreise nachweislich unmöglich macht und sollte Ihre Krankheit, die Sie reiseunfähig macht, in Frankfurt am Main behandelt werden (z.B. in einem Krankenhaus), können Sie für Ihre Visumsverlängerung unter folgendem Link einen Termin vereinbaren:
TeVIS - Termin-Verwaltungs- und Informations-System (
ekom21.de)<
https://tevis.ekom21.de/fra/select2?md=5>
Bestimmte Dokumente, die mit der Post verschickt werden
Sollte Ihre Aufenthaltsgestattung ablaufen, übersenden wir Ihnen die verlängerte Aufenthaltsgestattung mit der Post zu. Das gleiche gilt für Fiktionsbescheinigungen oder Duldungen.
Elektronische Aufenthaltstitel/elektronischer Reiseausweis
Aufgrund des eingeschränkten Dienstes der Ausländerbehörde sowie der Bürgerämter werden derzeit elektronische Aufenthaltstitel mit der Post zugestellt. Elektronische Reiseausweise (eRA) können weiterhin im zentralen Bürgeramt Frankfurt (Zeil 3) abgeholt werden. Hierfür muss ein Onlinetermin beim Bürgeramt vereinbart werden, sobald die Information der Ausländerbehörde vorliegt, dass der eRA abgeholt werden kann.
Allgemeine Informationen der Ausländerbehörde
Weiter bitten wir Sie, sich eigenständig auf unserer Internetseite (
https:///www.frankfurt.de ) über den aktuellen Stand zu informieren. Dort finden Sie auch die Regelungen zu einer Reihe von allgemeinen Sachverhalten (FAQ´s).
Zu den derzeitigen Einreisemodalitäten in die Bundesrepublik Deutschland bitten wir Sie, sich über die Homepage der Bundespolizei zu informieren.
Da wir die Anfragen nach Priorität abarbeiten, bitten wir von Nachfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen