Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke

- Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III §§ 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle hierfür vorhandenen Anhänge

Ich gehe davon aus, dass es hiervon PDF-Dateien gibt, und würde diese bevorzugen.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2014
  • Frist
    30. April 2014
  • 3 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Formular für d…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke [#6087]
Datum
29. März 2014 10:25
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III §§ 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle hierfür vorhandenen Anhänge Ich gehe davon aus, dass es hiervon PDF-Dateien gibt, und würde diese bevorzugen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesagentur für Arbeit
Formular für Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe Sehr geehrter Herr Abbasi, Sie er…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Formular für Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe
Datum
1. April 2014 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, Sie erhalten den Antrag in jeder Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zustellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Internetauftritt der BA http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485769 entnehmen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Anfrage damit erledigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich noch um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: Formular für Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe [#6087] Sehr geehrte Damen u…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Formular für Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe [#6087]
Datum
1. April 2014 15:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Ich arbeite derzeit an einem Projekt, bei dem ich die Dokumente in elektronischer Form (bevorzugt PDF) benötige. Eine Zusendung in Papierform ist für diesen Zweck ungeeignet. Sind die Formblätter etwa regional unterschiedlich? Ich möchte meine IFG-Anfrage erweitern und bitte Sie mir Folgendes zu senden: - Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Verweise auf Gesetzestexte etc. die ein Veröffentlichen der von der Agentur für Arbeit genutzten BAB-Formblätter in elektronischer Form verhindern bzw. Gründe für ein nicht-veröffentlichen erläutern Anbei meine Adresse. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zeit. Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Aras Abbasi Anfragenr: 6087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.3.2014 hier: Formular für den Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbi…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.3.2014 hier: Formular für den Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe
Datum
17. April 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, in oben bezeichneter Angelegenheit sende ich Ihnen in Anlage ein Muster des Vordrucks für einen Antrag auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 56 SGB III. Wie bereits mitgeteilt, ist der Antrag mit den ggf. erforderlichen Anlagen in jeder Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Soweit Sie Ihre Anfrage mit E-Mail vom 1.4.2014 erweitert haben und um Auskunft bitten, welche Verwaltungsvorschriften der Veröffentlichung der BAB-Formblätter in elektronischer Form entgegenstehen, ist hierzu folgendes klarzustellen: Es besteht derzeit keine Verpflichtung von Bundesbehörden, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu schaffen. Die entsprechende Vorschrift im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (§2 Abs. 1 E-Government-Gesetz) tritt erst am 1.7.2014 in Kraft. Mit dieser Vorschrift werden Behörden jedoch lediglich verpflichtet, grundsätzlich einen elektronischen Zugang zur Übermittlung von Dokumenten zu eröffnen. Eine Verpflichtung, Dokumente elektronisch zu veröffentlichen, wird dadurch nicht begründet. Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Dabei ist der jeweilige Leistungsträger verpflichtet, auf eine klare und sachdienliche Antragsstellung und ggf. auf eine Ergänzung unvollständiger Angaben hinzuwirken, § 16 Abs. 1 und Abs. 3 SGB I. Dies kann die Behörde am besten dadurch gewährleisten, dass sie im persönlichen Gespräch mit dem Antragssteller klärt, welche Nachweise für eine vollständige Antragsstellung erforderlich sind. Die persönliche Antragsstellung hat außerdem den Vorteil, dass der Zeitpunkt der Antragsstellung sicher dokumentiert wird. Die von Ihnen erwähnt Berufsausbildungsbeihilfe kann z.B. rückwirkend nur vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt wurde, geleistet werden, § 325 Abs. 1 SGB III. Die Bundesagentur hat sich daher entschieden, die Formulare nicht im Internet zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
24. April 2014 09:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6087 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt und sehe mein Recht auf Informationsfreiheit verletzt. Zum Sachverhalt: Die Bundesagentur für Arbeit (im folgenden: die Behörde) verwehrt mir die Zusendung der Formblätter für die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe (im folgenden: BAB) in elektronischer Form, z.B. als PDF. Dies verstößt gegen § 1 II 2 IFG, da ich den Informationszugang in elektronischer Form beantragte, und mir kein gewichtiger Grund für die Zusendung als Brief genannt wurde. Außerdem wird in § 7 III IFG die elektronische Zusendung als mögliche Übermittlungsart genannt. Und schlussendlich sollen gemäß § 11 III IFG Behörden "die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen". Des Weiteren wurde mir nur der Hauptantrag zugesendet. Formblätter für Anhänge wurden mir, soweit ich das einschätzen kann, vorenthalten. Wenn ich mich erinnere gibt es Anhangs-Formblätter für Nachweise die durch Vermieter und Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen (nicht abschließende Aufzählung). Dass die Behörde die Dokumente in elektronischer Form besitzt, ist aus dem mir zugesendetem Formblatt ersichtlich. In der unteren linken Ecke steht stets "BA II BAB 01neu - 02/2014" geschrieben. Ich gehe davon aus, dass es unter diesem Dateinamen auch aufgefunden werden kann. Wie die anderen Dateinamen der Anhangs-Formblätter heißen, kann ich aus Informationsmangel nicht sagen. Außerdem ist das Formblatt wertlos, da auf jeder Seite ein diagonaler Strich angebracht und mit einem Marker das Wort "Muster" geschrieben wurde. Hätte ich die Zusendung der Formblätter per Anruf mit der Lüge, dass ich doch 18 wäre und grade frisch von der Schule komme, angefordert dann hätte ich wohl brauchbare Formblätter erhalten. In dem Schreiben der Behörde wird auf das E-Government-Gesetz Bezug genommen, und aufgrund dessen die Verpflichtung zur Veröffentlichung abgelehnt. Wie o.g. ermöglicht schon das IFG die elektronische Bereitstellung der Auskünfte. Außerdem lautet der Titel des § 11 IFG "Veröffentlichungspflichten". Eine Ablehnung zum Schutz der behördlichen Entscheidungsprozesse ist nicht ersichtlich. Die Behörde hat als Antwort auf meinen Antrag nur ein Schreiben aufgesetzt und keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen. Ich gehe davon aus, dass die Behörde meinen Antrag auf Informationsfreiheit als "Bürgeranfrage" gewertet hat und es leider nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit bearbeitet. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass der Antrag noch "läuft" und hoffe auf Ihre Vermittlung um eine positive Entscheidung herbeizuführen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 6087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat vor 2 Wochen um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
9. Mai 2014 12:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat vor 2 Wochen um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6087 Bis heute erhielt ich leider keine Empfangsbestätigung meines Vermittlungswunsches. Ich möchte nicht drängeln aber würde mich über eine knappe Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 6087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
14. Mai 2014 14:46
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720/003 II#0145 Sehr geehrter Herr Abbasi, durch die Vorbereitung der Veröffentlichung des 4. Tätigkeitsberichtes durch die BfDI am 6 . Mai 2014 (http://www.bfdi.bund.de/IFG/Home/homepage_node.html) hat sich die Bearbeitung Ihrer Eingabe leider verzögert. Ich kann Ihnen eine erste Einschätzung gerne telefonisch mitteilen. Sie erreichen mich unter der u.a. Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne auf Ihr Angebot zur telefonischen Kontaktaufnahme wahrnehmen. Leid…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Aktenzeichen: IX-720/003 II#0145 AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
15. Mai 2014 14:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne auf Ihr Angebot zur telefonischen Kontaktaufnahme wahrnehmen. Leider wird Ihre E-Mail-Signatur, genauer alles ab der abschließendne Grußformel, von FragDenStaat nicht angezeigt. Können Sie mir bitte Ihre Telefonnummer erneut zusenden? Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeit und freue mich auf Ihre Antwort. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6087 Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 6087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Abbasi, sie erreichen mich heute und/oder ab Montag unter 0228-997799-955. Mit freundlichen…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Aktenzeichen: IX-720/003 II#0145 AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
15. Mai 2014 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, sie erreichen mich heute und/oder ab Montag unter 0228-997799-955. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.3.2014 hier: Formular für den Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbi…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.3.2014 hier: Formular für den Antrag auf Leistungen nach § 56 SGB III - Berufsausbildungsbeihilfe
Datum
21. Mai 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, in oben gezeichneter Angelegenheit sende ich Ihnen in Anlage die Vordrucke für die Anlagen zum Antrag auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 56 ff SGB III. Wie bereits mitgeteilt sind auch diese in jeder Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Die Bundesauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält einen Abdruck dieses Schrei- bens. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben mit den bis dahin fehlenden Unterlagen vom 21/22 Mai habe ich am 27.…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Aktenzeichen: IX-720/003 II#0145 AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
26. Juni 2014 15:23
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ihr Schreiben mit den bis dahin fehlenden Unterlagen vom 21/22 Mai habe ich am 27. Mai erhalten. Mir ist zwischenzeitlich der § 8 des EGovG aufgefallen. Der 17. Bundestag hatte für das EGovG u.a. das Ziel formuliert, dass medienbruchfreie Prozesse ermöglicht werden sollen (siehe hierzu BT-Drucksache 17/11473). Da es ja bald der 1.7.2014 ist und die Bundesagentur für Arbeit bis dahin verpflichtet ist elektronische Kanäle für die Antragsstellung bereitstellen zu müssen, würde ich mich über die Formvordrucke in elektronischer Form freuen. Aufgrund der fehlenden Bescheidung meines IFG-Antrages durch die Bundesagentur für Arbeit, gilt mein Antrag bzw. der Vorgang mit dem bei Ihnen geführten Aktenzeichen 1409.1 (18/2014) als weiterhin nicht abgeschlossen. Ich erweitere meinen Antrag und beantrage hiermit aufgrund des § 8 Abs. 3 EGovG die elektronische Übermittlung der bis jetzt postalisch zugesendeten Formularvordrucke. Des Weiteren erweitere ich meinen Antrag dahingehend, dass Sie mir bitte Ihre Antwort gemäß EGovG §8 Abs. 3 in elektronischer Form an die hier verwendete E-Mail-Adresse senden und von einer postalischen Zustellung absehen. Falls Sie mir einen Ablehnungsbescheid zusenden wollen, dann gilt natürlich die Schriftform. Bitte manipulieren Sie die angeforderten Dokumente nicht. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 6087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesagentur für Arbeit
1409.1 (18/2014) Sehr geehrter Herr Abbasi, § 8 EGovG betrifft das Recht auf Akteneinsicht, also die Einsicht in …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Aktenzeichen: IX-720/003 II#0145 AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Formular für den Antrag auf Leistungen nach SGB III § 56 - Berufsausbildungsbeihilfe - und alle Anhangsvordrucke" [#6087]
Datum
26. Juni 2014 16:19
Status
1409.1 (18/2014) Sehr geehrter Herr Abbasi, § 8 EGovG betrifft das Recht auf Akteneinsicht, also die Einsicht in einen konkreten Verwaltungsvorgang. § 1 Abs. 2 IFG ist im Verhältnis zu dieser Norm aber das speziellere Gesetz: Danach hat die Behörde ein Wahlrecht, wie sie die begehrte Information zur Verfügung stellt. Den Grund, weshalb die Antragsformulare und Anlagen nicht im Internet veröffentlicht sind, habe ich Ihnen im Bescheid erläutert. Mit diesem habe ich Ihren Antrag abschließend bearbeitet, der Informationszugang wurde gewährt. Aus diesem Grund sehe ich keinen Anlass, in derselben Angelegenheit erneut tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen