Formulare und Screenshots zum automatisierten Datenabgleich gemäß GrSiDAV

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mit der Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung - GrSiDAV) werden die Kontodaten von Leistungsberechtigten regelmäßig durchleuchtet.

Bei Recherchen im Internet konnten leider weder Formulare und Screenshots zur Bearbeitung gefunden werden.

1. Bitte benennen Sie mir die für den Datenabgleich verwendeten Programme
2. und die dazugehörigen Handbücher als pdf-Datei
3. Bitte übersenden Sie mir Screenshots und Formularmuster für die Bearbeitungsabläufe

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Benutzerhandbuch für DALG II ist als PDF-Dokument beigefügt. Dieses enthält Screenshots und Beschreibungen der Verfahrensabläufe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Verordnung über den…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formulare und Screenshots zum automatisierten Datenabgleich gemäß GrSiDAV [#195475]
Datum
18. August 2020 11:40
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung - GrSiDAV) werden die Kontodaten von Leistungsberechtigten regelmäßig durchleuchtet. Bei Recherchen im Internet konnten leider weder Formulare und Screenshots zur Bearbeitung gefunden werden. 1. Bitte benennen Sie mir die für den Datenabgleich verwendeten Programme 2. und die dazugehörigen Handbücher als pdf-Datei 3. Bitte übersenden Sie mir Screenshots und Formularmuster für die Bearbeitungsabläufe Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.8.2020 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen, wie die Gru…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Formulare und Screenshots zum automatisierten Datenabgleich gemäß GrSiDAV [#195475]
Datum
11. September 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.8.2020 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen, wie die Grundsicherungs-Datenabgleichs-Verordnung (GrSiDAV) in der BA umgesetzt wird. Der Darstellung in Ihrer Anfrage, die Kontodaten von Leistungsberechtigten würden aufgrund der GrSiDAV von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern "regelmäßig durchleuchtet", widerspreche ich ausdrücklich. Ihre Behauptung beruht möglicherweise auf unzureichenden Kenntnissen über den nach der GrSiDAV zulässigen Datenabgleich. Durch den Datenabgleich erhalten die Jobcenter von den betreffenden Stellen (z.B. dem Bundeszentralamt für Steuern) lediglich Mitteilung über dort vorhandene Erkenntnisse zu Kapitalerträgen (Höhe des freigestellten Kapitalertrages, BIC, Geldinstitut, Meldejahr), bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung Abstand vom Steuerabzug genommen worden ist. Sofern weder Kapitalerträge erzielt werden noch Freistellungaufträge bzw. Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorliegen, werden im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs keine Daten über Geldanlagen übermittelt. Ihrem Antrag gebe ich statt. Die Vorschriften zum automatisierten Datenabgleich (§ 52 SGB II, GrSiDAV) regeln ein Verfahren, das mit der elektronischen Übermittlung der Ergebnisse an die Jobcenter in Form von Überschneidungsmitteilungen endet. Die Auswertung der Überschneidungsmitteilungen durch die Jobcenter ist nicht mehr Teil des automatisierten Verfahrens. Das zugehörige IT-Verfahren trägt die Bezeichnung DALG II. Mit diesem Verfahren werden die Anfragedatensätze erzeugt, die Antwortdatensätze verarbeitet und die Ergebnisse des Datenabgleichs den Jobcentern elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt über eine separate Anwendung, für die ein Benutzerhandbuch existiert. Über die Art und Weise, wie die Überschneidungsmitteilungen bearbeitet werden, entscheiden die Jobcenter eigenverantwortlich. Das Benutzerhandbuch für DALG II ist als PDF-Dokument beigefügt. Dieses enthält Screenshots und Beschreibungen der Verfahrensabläufe. Mit freundlichen Grüßen