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Formulierungshilfe: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Die Formulierungshilfe, die das BMU zu dem Bundes-Klimaschutzgesetz (2019) erarbeitet hatte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Formulierungs…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formulierungshilfe: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) [#232159]
Datum
1. November 2021 18:33
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Formulierungshilfe, die das BMU zu dem Bundes-Klimaschutzgesetz (2019) erarbeitet hatte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 232159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232159/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Formulierungshilfe Bundes-Klimaschutzgesetz Aktenzeic…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort: Antrag nach UIG - Formulierungshilfe: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Datum
24. November 2021 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Formulierungshilfe Bundes-Klimaschutzgesetz Aktenzeichen: 0723/001 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. November 2021, in der Sie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) um Übersendung der Formulierungshilfe, die das BMU zu dem Bundes-Klimaschutzgesetz (2019) erarbeitet hatte, baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. In der Anlage zu dieser Mail finden Sie die entsprechenden Unterlagen. Zur Erläuterung: Das Kabinett hat den Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetz am 9. Oktober 2019 beschlossen. Der Entwurf wurde zunächst dem Bundesrat (Bundesratsdrucksache 521/19) und anschließend dem Bundestag (Bundestagsdrucksache 19/14948) zugeleitet. Eine Formulierungshilfe zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens gab es nicht. Am 22. Oktober 2019 wurde indes auf Grundlage des Regierungsentwurfs ein gleichlautender Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags eingebracht (Bundestagsdrucksache 19/14337). Der Regierungsentwurf liegt zur Information anbei; die Drucksache kann auf https://dip.bundestag.de/ abgerufen werden. Die Übersendung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
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