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Formulierungshilfe: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors

Die Formulierungshilfe(n), die das BMI und/oder das BMWi zu dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes (2ODG) und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (DNG) erarbeitet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Formulierungs…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formulierungshilfe: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors [#232157]
Datum
1. November 2021 18:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Formulierungshilfe(n), die das BMI und/oder das BMWi zu dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes (2ODG) und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (DNG) erarbeitet haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 232157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232157/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 01.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Formulierungshilfe: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors [#232157]
Datum
5. November 2021 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 01.11.2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat KI 1 – „Künstliche Intelligenz, Datenökonomie, Blockchain“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Wir danken Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Gz. KI1 60500/014#019 Sehr <Information-entfernt> anhängend erhalten Sie den Bescheid auf Ihren Antrag n…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundes; hier: Ihr Antrag vom 1. November 2021: "Formulierungshilfe: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors [#232157]"
Datum
30. November 2021 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
838,5 KB
Gz. KI1 60500/014#019 Sehr <Information-entfernt> anhängend erhalten Sie den Bescheid auf Ihren Antrag nach dem IFG sowie die begehrten amtlichen Informationen des Bundes. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.