Forsa-Umfrage

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober 21 wurde eine vom BMG in Auftrag gegebene, vom Institut forsa durchgeführte Studie zu nicht geimpften Personen und deren Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung veröffentlicht. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Befragung_Nichtgeimpfte_-_Forsa-Umfrage_Okt_21.pdf)

Im Nachgang kursierte im Internet eine Grafik, die dem Augenschein nach vom Institut forsa stammte, auf der das Wahlverhalten ungeimpfter Personen aufgeschlüsselt wurde. Auf dieser wurde als Quelle die Studie im Auftrag des BMG angegeben.

Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG telefonisch geantwortet, dass die entsprechenden Daten abgefragt wurden. Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG hingegen schriftlich geantwortet, dass das Wahlverhalten nie abgefragt wurde. Allerdings findet sich die Grafik und auch das auftraggebende Ministerium auf den Internetseiten von forsa wieder (https://newsletter.forsa.de/file/332/1447/6_wahlverhalten_der_nicht-geimpften).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Sämtliche Konversation zwischen dem Ministerium und Beschäftigten mit dem Institut forsa oder Vertretungsberechtigten zur BMG-forsa-Studie „Nicht-Geimpfte“.
2. Den Auftrag im Wortlaut.
3. Die Studie in voller Länge.
4. Den Ergebnisbericht zur Studie in voller Länge.
5. Sämtliche Antworten des Ministeriums auf Presseanfragen zur Studie.
6. Dokumente, die Aufschluss darüber geben, von welcher Relevanz für die Arbeit des Ministeriums Datenerhebungen zum Wahlverhalten bestimmter Personengruppen sind und wer im Ministerium dies auf welcher Grundlage beschloß.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober 21 wurde eine vom BMG in Auftrag gegebene,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Forsa-Umfrage [#232743]
Datum
10. November 2021 22:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober 21 wurde eine vom BMG in Auftrag gegebene, vom Institut forsa durchgeführte Studie zu nicht geimpften Personen und deren Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung veröffentlicht. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Befragung_Nichtgeimpfte_-_Forsa-Umfrage_Okt_21.pdf) Im Nachgang kursierte im Internet eine Grafik, die dem Augenschein nach vom Institut forsa stammte, auf der das Wahlverhalten ungeimpfter Personen aufgeschlüsselt wurde. Auf dieser wurde als Quelle die Studie im Auftrag des BMG angegeben. Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG telefonisch geantwortet, dass die entsprechenden Daten abgefragt wurden. Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG hingegen schriftlich geantwortet, dass das Wahlverhalten nie abgefragt wurde. Allerdings findet sich die Grafik und auch das auftraggebende Ministerium auf den Internetseiten von forsa wieder (https://newsletter.forsa.de/file/332/1447/6_wahlverhalten_der_nicht-geimpften). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Konversation zwischen dem Ministerium und Beschäftigten mit dem Institut forsa oder Vertretungsberechtigten zur BMG-forsa-Studie „Nicht-Geimpfte“. 2. Den Auftrag im Wortlaut. 3. Die Studie in voller Länge. 4. Den Ergebnisbericht zur Studie in voller Länge. 5. Sämtliche Antworten des Ministeriums auf Presseanfragen zur Studie. 6. Dokumente, die Aufschluss darüber geben, von welcher Relevanz für die Arbeit des Ministeriums Datenerhebungen zum Wahlverhalten bestimmter Personengruppen sind und wer im Ministerium dies auf welcher Grundlage beschloß. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz Anfragenr: 232743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232743/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Forsa-Umfrage [#232743]
Datum
12. November 2021 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulz, zu Ihrer u.a. IFG-Anfrage übersende ich Ihnen zu 5. die Antworten des Ministeriums au…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Forsa-Umfrage [#232743]
Datum
6. Dezember 2021 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, zu Ihrer u.a. IFG-Anfrage übersende ich Ihnen zu 5. die Antworten des Ministeriums auf Presseanfragen sowie zu 3./4. die gewünschte Studie/den Ergebnisbericht. Der Wortlaut zur Zielsetzung und Gegenstand des Auftrages (2.) lautet wie folgt: Zur Problemstellung und Zielsetzung: "Die für den Gemeinschaftsschutz notwendige Quote bei der Corona-Schutzimpfung ist in Deutschland noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beauftragung einer Online-Befragung von erwachsenen Personen, die die Corona-Schutzimpfung bislang nicht wahrgenommen haben. Die Erhebung soll verlässliche Daten über mögliche Impfhindernisse bzw. Gründe für die Entscheidung gegen die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung liefern." Zur Fragestellung: "Der Fragebogen konzentriert sich auf Fragen zur Ermittlung der Gründe für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung. Diese können über eine Kombination aus offener und gestützter Abfrage erhoben werden. Ergänzend werden Fragen zur Stabilität der aktuellen Impfentscheidung, zu konkreten Ereignissen oder Maßnahmen, die Einfluss auf die künftige Impfentscheidung nehmen können sowie zur generellen Einstellung gegenüber Impfungen gestellt." Zu den Fragen 1. und 6. liegen keine weiteren amtliche Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen