Forsa-Umfrage
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Oktober 21 wurde eine vom BMG in Auftrag gegebene, vom Institut forsa durchgeführte Studie zu nicht geimpften Personen und deren Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung veröffentlicht. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Befragung_Nichtgeimpfte_-_Forsa-Umfrage_Okt_21.pdf)
Im Nachgang kursierte im Internet eine Grafik, die dem Augenschein nach vom Institut forsa stammte, auf der das Wahlverhalten ungeimpfter Personen aufgeschlüsselt wurde. Auf dieser wurde als Quelle die Studie im Auftrag des BMG angegeben.
Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG telefonisch geantwortet, dass die entsprechenden Daten abgefragt wurden. Auf mindestens eine Presseanfrage wurde seitens des BMG hingegen schriftlich geantwortet, dass das Wahlverhalten nie abgefragt wurde. Allerdings findet sich die Grafik und auch das auftraggebende Ministerium auf den Internetseiten von forsa wieder (https://newsletter.forsa.de/file/332/1447/6_wahlverhalten_der_nicht-geimpften).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Konversation zwischen dem Ministerium und Beschäftigten mit dem Institut forsa oder Vertretungsberechtigten zur BMG-forsa-Studie „Nicht-Geimpfte“.
2. Den Auftrag im Wortlaut.
3. Die Studie in voller Länge.
4. Den Ergebnisbericht zur Studie in voller Länge.
5. Sämtliche Antworten des Ministeriums auf Presseanfragen zur Studie.
6. Dokumente, die Aufschluss darüber geben, von welcher Relevanz für die Arbeit des Ministeriums Datenerhebungen zum Wahlverhalten bestimmter Personengruppen sind und wer im Ministerium dies auf welcher Grundlage beschloß.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum10. November 2021
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14. Dezember 2021
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