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Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern und an Dritte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BGE hat mit dem Forschungsworkshop dokumentiert, dass es einen großen Forschungbedarf zu Fragen der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle gibt. Leider finden sich nur zu zwei Fragestellungen entsprechende Unterlagen im Internetauftritt. Deshalb beantrage ich die Übermittlung einer vollständige Liste aller Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern (zum Beispiel an die BGE tec) und an Dritte sowie eventueller Zwischen- oder Endergebnisse.

Weiterhin beantrage ich eine Liste aller Unterlagen zu Fragen des Behälterkonzepte, unter anderem zur Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass eine Endlagerung mit dem SKB-Behälter nach der Entscheidung des Umweltgerichts in Nacka von 2018 in Schweden nicht genehmigungsfähig wäre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die BGE hat mit dem Forschungsworkshop dokumentiert, da…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern und an Dritte [#192189]
Datum
7. Juli 2020 18:00
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die BGE hat mit dem Forschungsworkshop dokumentiert, dass es einen großen Forschungbedarf zu Fragen der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle gibt. Leider finden sich nur zu zwei Fragestellungen entsprechende Unterlagen im Internetauftritt. Deshalb beantrage ich die Übermittlung einer vollständige Liste aller Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern (zum Beispiel an die BGE tec) und an Dritte sowie eventueller Zwischen- oder Endergebnisse. Weiterhin beantrage ich eine Liste aller Unterlagen zu Fragen des Behälterkonzepte, unter anderem zur Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass eine Endlagerung mit dem SKB-Behälter nach der Entscheidung des Umweltgerichts in Nacka von 2018 in Schweden nicht genehmigungsfähig wäre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse an der Arbeit der…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern und an Dritte [#192189]
Datum
8. Juli 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse an der Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Anbei erhalten Sie heute unsere Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 7. Juli 2020 erhalten Sie heute eine Zwischennachr…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern und an Dritte [#192189]
Datum
23. Juli 2020 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 7. Juli 2020 erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung. …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Forschungs-, Beratungs und Bearbeitungsaufträge der BGE intern und an Dritte [#192189]
Datum
6. August 2020 10:38
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Zu Ihrer Anfrage vom 7. Juli 2020 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen