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Forschungsantrag zur Borreliose - Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten

Im Rahmen der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten vom 01.04.2006 wurde ein Antrag zur Borreliose eingereicht. Hiermit bitte ich um Akteneinsicht und Aktenkopie des Antrags. Thema des Antrags, Inhalt und Begründung des Antrags und Begründung der Ablehnung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Forschungsantrag zur Borreliose - Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten
Datum
25. November 2011 14:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Rahmen der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten vom 01.04.2006 wurde ein Antrag zur Borreliose eingereicht. Hiermit bitte ich um Akteneinsicht und Aktenkopie des Antrags. Thema des Antrags, Inhalt und Begründung des Antrags und Begründung der Ablehnung.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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