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Forschungsaufträge Zoonosenforschung - Babesiose

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Blutspenden notwendig sind, bei gleichzeitiger Steigerung immunkomprimierter, multimorbider Patienten, frage ich
1) ob man im Bundesforschungsministerium Forschungsbedarf zu Testmöglichkeiten, insbesondere Screeningtests für Blutspender auf Babesien sieht?
2) welche Forschungen gegenwärtig bzw. bislang hinsichtlich Babesientests bekannt sind?
3) welche Forschungsaufträge wurden bzw. werden hinsichtlich Babesien erteilt?
4) Falls keine Forschungsaufträge erteilt wurden oder werden, bitte ich um Begründung, warum nicht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsaufträge Zoonosenforschung - Babesiose
Datum
25. November 2011 15:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Blutspenden notwendig sind, bei gleichzeitiger Steigerung immunkomprimierter, multimorbider Patienten, frage ich 1) ob man im Bundesforschungsministerium Forschungsbedarf zu Testmöglichkeiten, insbesondere Screeningtests für Blutspender auf Babesien sieht? 2) welche Forschungen gegenwärtig bzw. bislang hinsichtlich Babesientests bekannt sind? 3) welche Forschungsaufträge wurden bzw. werden hinsichtlich Babesien erteilt? 4) Falls keine Forschungsaufträge erteilt wurden oder werden, bitte ich um Begründung, warum nicht.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre E-Mail an das BMBF über fragdenstaat.de vom 25.11.2011 hier: Zwischen…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre E-Mail an das BMBF über fragdenstaat.de vom 25.11.2011 hier: Zwischennachricht
Datum
13. Dezember 2011
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Unterlagen personenbezogene Daten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und geistiges Eigentum gemäß § 6 Satz 1 IFG bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 6 Satz 2 IFG enthalten, so dass das BMBF gemäß § 8 Abs. 1 IFG verpflichtet ist, den betroffenen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass eine Entscheidung über Ihren Antrag erst nach der Beteiligung der betroffenen Dritten erfolgen kann. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie auf die Angabe von personenbezogenen Daten bzw. von anderen die Belange Dritter berührenden Informationen in diesem Zusammenhang verzichten, da dies den Verwaltungsaufwand verringern und die Entscheidung über den Informationszugang beschleunigen würde. Darüber hinaus bitte ich Sie, Ihren Antrag zu begründen. Zwar bedürfen Anträge in IFG-Verfahren grundsätzlich keiner Begründung. Berührt der Antrag aber die Belange Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG oder § 6 IFG, muss er gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass eine Informationsgewährung nicht in Form einer gebührenfreien einfachen Auskunft im Sinnes des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Nach Teil A Nummer 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 der IFGGebV können für die Herausgabe von Abschriften Gebühren in Höhe von 30 bis zu 500 Euro erhoben werden, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre E-Mail an das BMBF über fragdenstaat.de vom 25.11.2011 hier: Zwis…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihre E-Mail an das BMBF über fragdenstaat.de vom 25.11.2011 hier: Zwischennachricht
Datum
20. Dezember 2011 15:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in da ich am 25.10.2011 zwei Anfragen an das BMBF gestellt habe, bin ich nicht sicher, auf welche Anfrage Sie sich in Ihrem Schreiben beziehen. Bezieht sich Ihr Schreiben auf meine Anfragen wg. Babesien oder auf meine Anfrage wg. Borrelioseforschungsauftrag im Rahmen der Zoonosenplattform? Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.