Forschungsprojekt "Bioverfügbarkeit von Weichmachern im Hausstaub und Nahrungsmitteln nach oraler Zufuhr im Modellorganismus Schwein"

Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt "Bioverfügbarkeit von Weichmachern im Hausstaub und Nahrungsmitteln nach oraler Zufuhr im Modellorganismus Schwein" (Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1322-555).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abschlussbe…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Marion Stein
Betreff
Forschungsprojekt "Bioverfügbarkeit von Weichmachern im Hausstaub und Nahrungsmitteln nach oraler Zufuhr im Modellorganismus Schwein" [#186894]
Datum
17. Mai 2020 13:57
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt "Bioverfügbarkeit von Weichmachern im Hausstaub und Nahrungsmitteln nach oraler Zufuhr im Modellorganismus Schwein" (Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1322-555).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186894 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.05.2020 Sehr geehrte Frau Stein, anliegend übersenden wir …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.05.2020
Datum
29. Mai 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17. Mai 2020 bzgl Weichmachern in Hausstaub und Nahrungsmitteln Sehr geehrte…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17. Mai 2020 bzgl Weichmachern in Hausstaub und Nahrungsmitteln
Datum
22. Juni 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, anliegend finden Sie unser Schreiben vom 22. Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen