Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte

Protokoll/Aktenvermerke zum Planungs- bzw. Plenunsbeschluss vom 03.12.2019 zur Forschungsvereinbarung nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB mit dem Institut für Zeitgeschichte zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts in der Nachkriegszeit laut Aktenzeichen 51222 (2020), AR 1543/20

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokoll/Aktenverm…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte [#193564]
Datum
26. Juli 2020 12:48
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll/Aktenvermerke zum Planungs- bzw. Plenunsbeschluss vom 03.12.2019 zur Forschungsvereinbarung nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB mit dem Institut für Zeitgeschichte zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts in der Nachkriegszeit laut Aktenzeichen 51222 (2020), AR 1543/20
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
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Bundesverfassungsgericht
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Datum
26. Juli 2020 12:49
Status
Warte auf Antwort

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AW: autoreply to [#193564] Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte immer noch auf Antwort auf meine Anfrage nach d…
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AW: autoreply to [#193564]
Datum
17. August 2020 08:02
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte immer noch auf Antwort auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Vergabe des Forschungsauftrags an das Institut für Zeitgeschichte. Ich möchte das Bundesverfassungsgericht darauf hinweisen, dass Ihnen meine Postadresse aus unserer bisherigen Korrespondenz zu den beiden genannten Aktenzeichen AR 1543/20 und 5122 (2020) bereits bekannt ist. Das sollte Sie nicht an einer Bearbeitung und Beantwortung hindern. Trotzdem übermittle ich Ihnen hier noch meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: autoreply to [#193564] Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruh…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: autoreply to [#193564]
Datum
17. August 2020 08:02
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut Informationsfreiheitsgesetz Anfrage vom 26.07.2020 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut Informationsfreiheitsgesetz Anfrage vom 26.07.2020
Datum
21. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 26.07.2020 beantragen Sie mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Zusendung von Protokoll/Aktenvermerke zum Planungs- bzw. Plenumsbeschluss vom 03.12.2019 zur Forschungsvereinbarung nach §116 Abs. 1 Nr. 2 GWB mit dem Institut für Zeitgeschichte zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts in der Nachkriegszeit". Ihr Antrag kann derzeit nicht abschließend beschieden werden. Die in Ihrem Antrag umfassten Unterlagen enthalten personenbezogene Daten i.S.d. §5 Abs. 1 IFG und den Schutzgütern des IFG umfassende Informationen.... Alternativ können Sie gemäß §7 Abs. 2 Satz 2 IFG mit einer Unkenntlichkeitmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklären. ... MfG i.A.
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AW: Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut Informationsfreiheitsgesetz Anfrage vom 26.07.2020 [#193564] Sehr geeh…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut Informationsfreiheitsgesetz Anfrage vom 26.07.2020 [#193564]
Datum
30. August 2020 15:39
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ vom 26.07.2020 (#193564) wurde von Ihnen am << Adresse entfernt >>.08.2020 mit Verweis auf "personenbezogene Daten i.S.d. §5 Abs. 1 IFG und den Schutzgütern des §6 IFG unterfallende Informationen" von meiner Zustimmung zur Unkenntlichkeitmachung dieser abhängig gemacht. Ich habe bereits bei der Antragstellung am 26.07.2020 mit einer Kreuzsetzung auf fragdenstaat.de zugestimmt und tue dies aber hiermit ausdrücklich nochmals. Bitte senden Sie mir die an den entsprechenden Stellen geschwärzten Dokumente umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassung…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: Aktenzeichen 1451/1-76520 Auskunft laut
Datum
30. August 2020 15:48
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ [#193564] [#193564]
Datum
19. September 2020 16:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Schwärzung/Unkenntlichkeitmachung Personenbezogener und/oder schützenswerter Daten bereits bei Antragstellung und nochmals ausdrücklich per Mail hier ans BverfG zugestimmt habe. Bis heute warte ich immer noch ohne weitere Nachricht auf die geschwärzten Aktenstücke. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193564.pdf Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/
Bundesverfassungsgericht
Informationsfreiheitsanfrage Forschungsprojekt BverfG
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage Forschungsprojekt BverfG
Datum
21. September 2020
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200924_175030.jpg
2,2 MB
20200924_175114.jpg
3,0 MB
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AW: Informationsfreiheitsanfrage 1451/1-765/20 Forschungsprojekt BverfG [#193564] Sehr geehrteAntragsteller/in me…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage 1451/1-765/20 Forschungsprojekt BverfG [#193564]
Datum
26. September 2020 09:37
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ vom 26.07.2020 (#193564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit in vollem Unfang beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Die mir von Ihnen am << Adresse entfernt >>.09.2020 zugesendeten und hier gespannten Dokumente "Protokoll der Plenarsitzung des Bundesverfassungsgericht vom 3. Dezember 2019", von Ihnen als Beleg zur Verfügung gestellten Kopien des Deckblatt mit obiger Überschrift und offensichtlich am Kopierrand erkennbarer abgedeckter Tagesordnungspunktliste und der 2. Seite mit der Überschrift "Forschungsprojekt "Geschichte des BverfG"" ohne Datum oder zuordbarer Seitenzahl lässt meiner Meinung nach keinerlei Schluss zu, ob der Sachverhalt wie von Ihnen geschildert mit der Beschlussfassung zum von Ihnen genannten Datum 03.12.2019 richtig ist. Ich bitte Sie daher dringend, mir das Deckblatt "Protokoll der Plenarsitzung des Bundesverfassungsgerichts vom 03. Dezember 2019" in soweit ohne Abdeckung der Tagesordnung und ihrer einzelnen Punkte, dass die Kopie der Seite "Forschungsprojekt "Geschichte des BVerfG" überhaupt dem von Ihnen angegebenen Datum 03.12.2019 zugeordnet werden kann. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ich weiter von einer Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt und wahrscheinlich März 2020 ausgehe. Vielleicht haben Sie sich einfach nur im Datum geirrt oder es ist da eine Kopie vielleicht vertauscht worden. Selbstverständlich bin ich mit der Schwärzung personenbezogener schützenswerter Daten einverstanden bei der Einsicht in die Tagesordnung vom 03.12.2019 oder anderer Dokumente/Belege der Beschlussfassung vom 03.12.2019 einverstanden. Zudem gehe ich weiter davon aus, dass die Vergabe des Auftrags des Forschungsprojekts an das IFZ München durch Sie rechtswidrig erfolgte. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage 1451/1-765/20 Forschungsprojekt BverfG [#193564] Wichtiger Hinweis: Ihre E-M…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsanfrage 1451/1-765/20 Forschungsprojekt BverfG [#193564]
Datum
26. September 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Oktober 2020 12:26
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Wie ich bereits dem Bundesverfassungsgericht hier auf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ [#193564] # 25-726/003 II#0144 [#193564]
Datum
23. Oktober 2020 11:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Wie ich bereits dem Bundesverfassungsgericht hier auf fragdenstaat.de mitteilte, ist das vom BverfG mir zur Verfügung gestellte Dokument "Protokoll der Plenarsitzung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2019" unvollständig und so nicht ausreichend, um Transparenz herzustellen in der Frage, zu welchem Datum sich das BverfG zur Studie und Auftragsvergabe an das Institut für Zeitgeschichte entschieden hat. Weder lässt sich der TOP 7 "Forschungsprojekt "Geschichte des BVerfG"" dem 03.12.2019 zuordnen, da kein Datum und keine Seitenzahl auf der betreffenden Seite angegeben ist, noch ist der betreffende TOP 7 oder andere TOPs auf dem Deckblatt ersichtlich. Ich muss hier auf der Offenlegung zumindest des TOPs 7 auf dem Deckblatt oder im Inhaltsverzeichnis mit den TOPs vom 03.12.2019 bestehen, um eine Nachvollziehbarkeit zumindest ansatzweise als gegeben ansehen zu können. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass hier Akten manipuliert wurden bzw. bewusst die Einsichtnahme behindert und mein Grundrecht darauf verletzt wurde. Falls sich das Bundesverfassungsgericht hier weigert oder meine diesbezügliche bereits konkretisierte Anfrage unbeantwortet lässt, werde ich eine neue diesbezüglich konkretisierte Anfrage stellen. Ich bitte Sie aber an dieser Stelle um Unterstützung, um eine erneute öffentliche Anfrage zu erübrigen. Ich denke, dass es möglich sein sollte, die Frage innerhalb dieser laufenden Anfrage zu klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesve…
An Bundesverfassungsgericht Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ [#193564] # 25-726/003 II#0144 [#193564]
Datum
23. Oktober 2020 12:36
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ vom 26.07.2020 (#193564) wurde von Ihnen nicht abschließend in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die von Ihnen mir zur Verfügung gestellten Kopien lassen keinen Schluss zu, dass die Entscheidung des BverfG zur Auftragserteilung an das Institut für Zeitgeschichte über die Studie zur NS-Vergangenheit der Richter des BVerfG am 03.12.19 gefallen ist, da weder auf dem Deckblatt mit diesem Datum die TOPs ersichtlich sind (offenbar abgedeckt beim Kopieren), noch auf der Seite mit dem TOP 7 "Studie über..." das Datum oder die Seitenzahl ersichtlich sind (beim Kopieren abgedeckt) und keine Zuordnung der Dokumente zueinander möglich ist. Das ist entweder eine versuchte Manipulation von Dokumenten oder der Versuch, mich in meinem Grundrecht auf Einsichtnahme zu behindern. Ich bestehe auf einer transparenten Auskunftserteilung innerhalb dieser Anfrage, da ich sonst eine neue und konkretisierte Anfrage stellen muss und/oder eine Klage auf Auskunftserteilung mit der Unterstützung von fragdenstaat.de einreichen werde. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Forschungsprojekt zur Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus durch Institut für Zeitgeschichte“ [#193564] # 25-726/003 II#0144 [#193564]
Datum
23. Oktober 2020 12:37
Status
Warte auf Antwort
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang beim Bundesverfassungsgericht 25-726/003 II#0144 Der Bundesbeauftragte für den Daten…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang beim Bundesverfassungsgericht 25-726/003 II#0144
Datum
16. November 2020 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
744,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-726/003 II#0144 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen