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Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Dritte

Laut Ihrer Auskunft vom 25.06.2018 sollte der abgenommene Abschlussbericht zu oben genanntem Forschungsvorhaben im ersten Quartal 2019 vorliegen.
Unter BfE-Rubrik https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/soa/endlagersuche_node.html kann ich bisher nichts finden.
Bitte senden Sie mir den Abschlussbericht und die Abnahmevermerke dazu als PDFs zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrer Auskunft…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Dritte [#159145]
Datum
19. Juli 2019 17:05
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrer Auskunft vom 25.06.2018 sollte der abgenommene Abschlussbericht zu oben genanntem Forschungsvorhaben im ersten Quartal 2019 vorliegen. Unter BfE-Rubrik https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/soa/endlagersuche_node.html kann ich bisher nichts finden. Bitte senden Sie mir den Abschlussbericht und die Abnahmevermerke dazu als PDFs zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. Juli 2019 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 19. Juli 2019 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Dritte [#159145]
Datum
12. August 2019 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. Juli 2019 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um Zurverfügungstellung von Unterlagen (Abschlussbericht und die Abnahmevermerke im PDF-Format) zu dem durch das BfE beauftragten Forschungsvorhaben "Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)" (FKZ: 4717E03250 bzw. ehemals 3617E03250). Derzeit liegt dem BfE noch kein abgenommener Abschlussbericht zu dem Vorhaben vor, so dass eine Zurverfügungstellung eines Berichts nach UIG noch nicht erfolgen kann gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG. Mit dem Vorliegen eines abgenommenen Abschlussberichts ist nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zum Ende des III. oder Anfang des IV. Quartals 2019 zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen