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Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Vierte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Auskunft vom 12.08.2019 sollte der abgenommene Abschlussbericht zum oben genannten Forschungsvorhaben zum Ende des III. oder Anfang des IV. Quartals 2019 vorliegen.
Unter BfE-Rubrik https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/soa/projekte-ende/projekte-ende_node.html kann ich bisher nichts finden. Selbst der inzwischen nach einer fast einjährigen Prüfung endlich vorliegende Endbericht zu Vorhaben 4717E03241 ist dort nicht auffindbar. Das Chaos könnte nicht größer sein.

Ich beantrage hiermit die Zusendung des Abschlussberichts und die Abnahmevermerke zu 3617E03250 als PDFs.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Auskunft vom 12.08.2019 sollte der abgenomme…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Vierte [#171223]
Datum
29. November 2019 12:02
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Auskunft vom 12.08.2019 sollte der abgenommene Abschlussbericht zum oben genannten Forschungsvorhaben zum Ende des III. oder Anfang des IV. Quartals 2019 vorliegen. Unter BfE-Rubrik https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/forschung/soa/projekte-ende/projekte-ende_node.html kann ich bisher nichts finden. Selbst der inzwischen nach einer fast einjährigen Prüfung endlich vorliegende Endbericht zu Vorhaben 4717E03241 ist dort nicht auffindbar. Das Chaos könnte nicht größer sein. Ich beantrage hiermit die Zusendung des Abschlussberichts und die Abnahmevermerke zu 3617E03250 als PDFs. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171223 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag vom 29. November 2019 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolaon in Steinsalz - die Vierte [#171223…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 29. November 2019 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolaon in Steinsalz - die Vierte [#171223]
Datum
20. Dezember 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 29. November 2019 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um Zurverfügungstellung von Unterlagen (Abschlussbericht und Abnahmevermerke im PDF-Format) zu dem durch das BfE beauftragten Forschungsvorhaben "Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)" (FKZ: 4717E03250 bzw. ehemals 3617E03250). Dem BfE liegt derzeit noch kein abgenommener Abschlussbericht zu dem Vorhaben vor, so dass eine Zurverfügungstellung eines Berichts nach UIG noch nicht erfolgen kann gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG. Mit dem Vorliegen eines abgenommenen Abschlussberichts ist nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zum Ende des I. Quartals 2020 zu rechnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin (ab 1. Januar 2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin) erhoben werden. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen