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Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite

Laut Ihrer Aussage vom 25.06.2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsvorhaben-3617e03250-zur-perkolation-in-steinsalz/#nachricht-95725) liegt der abgenommene Zwischenbericht zum oben genannten Vorhaben ab dem dritten Quartal 2018 vor.

Ich bitte um Übermittlung dieses Berichts und der Abnahmevermerke dazu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrer Aussa…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]
Datum
9. November 2018 21:23
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrer Aussage vom 25.06.2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsvorhaben-3617e03250-zur-perkolation-in-steinsalz/#nachricht-95725) liegt der abgenommene Zwischenbericht zum oben genannten Vorhaben ab dem dritten Quartal 2018 vor. Ich bitte um Übermittlung dieses Berichts und der Abnahmevermerke dazu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wie erbeten den Eingang Ihres Antrags nach dem Umweltin…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]"
Datum
29. November 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wie erbeten den Eingang Ihres Antrags nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 9. November 2018 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]". Zum weiteren Verfahren kommen wir gesondert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perko…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]" - Fristverlängerung
Datum
7. Dezember 2018 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]" - unterrichte ich Sie nach §§ 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 i.V.m. 4 Absatz 5 Umweltinformationsgesetz (UIG) darüber, dass sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert, da die Regelfrist von einem Monat aufgrund des Umfangs und der Komplexität der beantragten Umweltinformationen nicht eingehalten werden kann. Konkret liegt der von Ihnen beantragte Zwischenbericht dem zuständigen Fachreferat derzeit noch nicht in abgenommener Fassung vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 9. November 2018 hin übersende ich Ihnen wunschgemäß per E-Mail…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]" - Zwischenbericht
Datum
11. Dezember 2018 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 9. November 2018 hin übersende ich Ihnen wunschgemäß per E-Mail den zum dem Vorhaben "Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)" von dem Auftragnehmer Institut für Gebirgsmechanik GmbH erstellten und durch das BfE am 11. Dezember 2018 abgenommenen Zwischenbericht "Aufarbeitung des relevanten Standes von Wissenschaft und Technik". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Zwischenberichts. Es fehlen aber die Abn…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]" - Zwischenbericht [#34567]
Datum
11. Dezember 2018 16:35
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Zwischenberichts. Es fehlen aber die Abnahmevermerke, die ich ebenfalls beantragt habe. Aus denen sollte hervorgehen, welche Veränderungen zwischen der Entwurfsfassung und dem freigegebenen Zwischenbericht stattgefunden haben und wer diese mit welcher Argumentation verlangt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Ihnen mit Email vom 11. Dezember 2018 übersendeten Zwischenbericht zu dem Vo…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Ihr Antrag vom 9. November 2018 - "Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Zweite [#34567]" - Zwischenbericht [#34567]
Datum
11. Januar 2019 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Ihnen mit Email vom 11. Dezember 2018 übersendeten Zwischenbericht zu dem Vorhaben "PeTroS" wurde kein inhaltlich bewertender Abnahmevermerk erstellt. Die hierzu erstellte Bescheinigung zur Abnahme der Zwischenleistung stellt lediglich eine haushaltsrechtliche Richtigkeitsbestätigung unter Benennung des jeweils abgerechneten Betrags dar. Durch deren Bekanntgabe würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers zugänglich gemacht und damit schützenswerte sonstige Belange im Sinne des UIG beeinträchtigt, weshalb der Antrag nach UIG abgelehnt wird. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe dieser im Wesentlichen die Abrechnungsdetails enthaltenden Bescheinigung ist nach Abwägung mit den hierdurch betroffenen Interessen des betroffenen Auftragnehmers nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen