Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl und Kosten an Fort- und Weiterbildungen aller Mitarbeiter des Ministeriums in der aktuellen Legislaturperiode pro Jahr.

Sollten sie über den Postweg antworten, senden Sie die ihr Schreiben bitte an

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Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl und Kost…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode [#182463]
Datum
12. März 2020 10:20
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl und Kosten an Fort- und Weiterbildungen aller Mitarbeiter des Ministeriums in der aktuellen Legislaturperiode pro Jahr. Sollten sie über den Postweg antworten, senden Sie die ihr Schreiben bitte an << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 182463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182463
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.03.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode [#182463]
Datum
17. März 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.03.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 12. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1291 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode [#182463]
Datum
22. April 2020 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1291 vom 17.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 12. März 2020 (Bezug 1.), mit dem Sie darum gebeten haben, Ihnen "Die Anzahl und Kosten an Fort- und Weiterbildungen aller Mitarbeiter des Ministeriums in der aktuellen Legislaturperiode pro Jahr" zu übermitteln. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen aller Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung (ohne nachgeordnete Dienststellen) betrugen in den Jahren 2017: 407 Tsd € 2018: 546 Tsd € 2019: 515 Tsd €. Darüber hinausgehende Informationen - insbesondere Angaben zu der erbetenen Anzahl der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen - vermag ich Ihnen gegenwärtig nicht zu übersenden, da entsprechende Aufstellungen / Listen nicht geführt werden. Diese Angaben müssten zunächst einzelfallbezogen ermittelt und aufbereitet bzw. zusammengestellt werden. Ein etwaiger weiterer Informationszugang kann daher auf Grund des zu erwartenden, deutlich höheren, Verwaltungsaufwands nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen. Es ist somit wahrscheinlich, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich der bislang unbeantworteten Frage nach der Anzahl der Maßnahmen an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Für die Überschreitung der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.03…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode [#182463]
Datum
6. Mai 2020 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1291 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.03.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1291 vom 17.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1291 vom 22.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 22. April 2020 (Bezug 3.) hatte ich Ihnen die mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 12. März 2020 (Bezug 1.) erbetenen Angaben teilweise übermittelt. Zudem hatte ich Sie hinsichtlich eines etwaigen weiteren Informationszugangs aus den ebenfalls erläuterten Gründen um Rückäußerung gebeten. Eine Antwort liegt hier bislang nicht vor, so dass ich mir erlaube, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, die bisherigen Informationen reichen vollends. Bitte stellen Sie die An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Fort- und Weiterbildungen in der aktuellen Legislaturperiode [#182463]
Datum
6. Mai 2020 16:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, die bisherigen Informationen reichen vollends. Bitte stellen Sie die Anfrage damit ein. Vielen Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 182463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182463