Fortbildungspflicht im Rettungsdienst
Anfrage an:
Senatskanzlei Hamburg
Auskunft, ob der Fortbildungspflicht nach § 10 HmbRDG auch durch ein aktives Studium der Humanmedizin in Vollzeit genüge getan wird.
Hinweis: Ich nutze diesen Kontaktweg, da ich von Ihnen weder eine DE-Mail-Adresse, noch eine funktionsfähige Telefaxnummer finden konnte.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Januar 2020
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12. Februar 2020
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