Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"

Auskunft darüber, wann mit der Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" zu rechnen ist.

Hintergrund meiner Frage ist, dass das Umweltbundesamt bezüglich der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/182400 geschrieben hat:
„Die Koalitionspartner haben für den Zeitrahmen der 19. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das ressortübergreifende Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" weiterentwickeln wollen. Daran beteiligt sind die Ministerien BMU, BMG und BMEL. Die Ministerien befinden sich derzeit im Beratungsprozess über die Fortentwicklung des Programms.“

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
3. April 2020 14:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber, wann mit der Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" zu rechnen ist. Hintergrund meiner Frage ist, dass das Umweltbundesamt bezüglich der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/182400 geschrieben hat: „Die Koalitionspartner haben für den Zeitrahmen der 19. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das ressortübergreifende Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" weiterentwickeln wollen. Daran beteiligt sind die Ministerien BMU, BMG und BMEL. Die Ministerien befinden sich derzeit im Beratungsprozess über die Fortentwicklung des Programms.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
3. April 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stein, Sie wurden vom Bundesministerium für Gesundheit bereits darüber in Kenntnis gesetzt, da…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Marion Stein zu Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
8. April 2020 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, Sie wurden vom Bundesministerium für Gesundheit bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen sondern auf Antworten zu Fragestellungen richtet. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass der Beratungsprozess zum Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" weiterhin andauert. Es ist geplant, die Weiterentwicklung bis zum Ende der Legislaturperiode durch die drei beteiligten Ressorts, dem Bundesministerium Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Bundesministerium für Gesundheit abzuschließen, mit denen auch dieses Antwortschreiben abgestimmt wurde. Zur Zeit ist jedoch nicht absehbar, inwieweit die aktuellen Erfordernisse zur Bewältigung der Corona-Krise diesen Prozess ggf. verlängern. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Beratung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: WG: Anfrage Marion Stein zu Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
8. April 2020 11:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Beratung zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" derart zeitaufwendig ist. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stein, das Thema Umwelt und Gesundheit berührt eine Vielzahl von Fachgebieten und komplexen Zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: erneute Anfrage Marion Stein zu Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
15. April 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, das Thema Umwelt und Gesundheit berührt eine Vielzahl von Fachgebieten und komplexen Zusammenhängen. Entsprechend sind eine Vielzahl von Fachreferaten in den Ressorts selbst sowie deren nachgeordnete Fachbehörden wie z.B. Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesamt für Risikobewertung, Robert Koch-Institut, Max Rubner-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung uvm., mit ihrem wissenschaftlichen Sachverstand in eine sachgerechte Weiterentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" einzubeziehen. Eine solch breite Beteiligung ist nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf zu realisieren. Wie bereits erwähnt, kommt erschwerend hinzu, dass in der aktuellen Lage dieser Prozess insbesondere durch die Teilnahme einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen behördeninternen Krisenstäben zusätzlich verzögert wird. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 15. April 2020. Da ich davon ausge…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940]
Datum
20. April 2020 10:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 15. April 2020. Da ich davon ausgehe, dass der Beratungsprozess zum Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" dokumentiert wird, bitte ich um Zusendung der diesbezüglichen Dokumente (Sitzungsprotokolle, Schriftwechsel etc.). In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stein, mit oben genanntem Antrag erbitten Sie die Zusendung der Dokumente (Sitzungsprotokolle, …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"
Datum
18. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, mit oben genanntem Antrag erbitten Sie die Zusendung der Dokumente (Sitzungsprotokolle, Schriftwechsel etc.) über den Beratungsprozess zum Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit". Ihr Antrag wird gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG abgelehnt, da durch den Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden. Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Eine Herausgabe der begehrten Informationen würde die Beratungen des Bundesministeriums für Gesundheit wie auch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie den Geschäftsbereichsbehörden beeinträchtigen. Bislang befindet sich die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) in einem frühen Stadium der Ideensammlung. Neben den genannten Ressorts haben die zu beteiligenden Geschäftsbereichsbehörden das alte APUG analysiert und Ideen und Vorschläge für eine mögliche Weiterentwicklung eingebracht. Diese sind weder auf Geeignetheit für die Zielsetzung der Weiterentwicklung des APUG bislang bewertet worden, noch sind Mehrwert, Finanzierungsmöglichkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge geklärt. Nach Abschluss der Beratungen könnte der Informationszugang nur nach einem durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren erfolgen. Ein genauer Termin hierfür kann derzeit nicht genannt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1,53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"“ [#183940] [#183940]
Datum
29. Mai 2020 12:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183940 Ich bin der Meinung, die Anfrage vom 20.04.2020 wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil im Ablehnungsbescheid vom 18.05.2020 nicht dargelegt wurde, inwiefern durch das Offenlegen der Dokumente nachteilige Auswirkungen auf den behördlichen Entscheidungsprozess zu erwarten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anhänge: - 183940.pdf - 2020-04-08_1-image001.jpg - 2020-04-15_1-image001.jpg - 2020-05-18_1-2020-05-18-bundesgesundheitsministerium.pdf Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0356 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"“ [#183940] # 25-721/002 II#0356
Datum
3. Juni 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
472,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0356 Sehr geehrter Herr Stein, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte informieren Sie mich über den Sachstand der Bitte um Vermittlung vom 2…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"“ [#183940] # 25-721/002 II#0356 [#183940]
Datum
8. Juli 2020 10:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte informieren Sie mich über den Sachstand der Bitte um Vermittlung vom 29.05.2020 bezüglich der Anfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit“. Da ich in der Bitte um Vermittlung lediglich ausgeführt habe, dass im Ablehnungsbescheid vom 18.05.2020 „nicht dargelegt wurde, inwiefern durch das Offenlegen der Dokumente nachteilige Auswirkungen auf den behördlichen Entscheidungsprozess zu erwarten sind“, verweise ich nun noch ergänzend auf die Entscheidung des BVerwG 7 C 19.15 (https://www.bverwg.de/300317U7C19.15.0), in der u.a. ausgeführt wurde: „Der Versagungsgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG verwirklicht - soweit seine tatbestandlichen Voraussetzungen reichen - einfachgesetzlich den verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 31); der Gesetzgeber erkennt ihn als ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Ausschlussgrund gegenüber einem Informationszugang des Bürgers an, um zu verhindern, dass der Schutz der Regierung, den diese im Verhältnis der Verfassungsorgane genießt, unterlaufen wird (BT-Drs. 15/4493 S. 12). Ergeben sich hierbei Schutzlücken, ist auf die verfassungsunmittelbaren Grenzen des Informationsanspruchs zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 31 und - 7 C 4.11 - Buchholz 400 IFG Nr. 7 = NVwZ 2012, 251 Rn. 35). Der aus dem Gewaltenteilungsprinzip folgende Schutz eines nicht ausforschbaren exekutiven Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereichs dient dabei der Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 136 f.; Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07- BVerfGE 124, 78 <120>). Zu diesem Bereich gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 137 m.w.N.). Dieser funktionsbezogene Schutz bezieht sich zwar in erster Linie auf laufende Verfahren, bei denen im Falle der Kenntnisnahme Dritter ein Einfluss auf die anstehende Entscheidung im Sinne eines "Mitregierens Dritter" möglich wäre. Er ist hierauf jedoch nicht beschränkt. Nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles kann es Konstellationen geben, in denen auch der Zugang zu Unterlagen über abgeschlossene Vorgänge zu versagen ist. Bei abgeschlossenen Vorgängen fällt als funktioneller Belang nicht mehr die Entscheidungsautonomie der Regierung ins Gewicht, sondern vor allem die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung, die durch "einengende Vorwirkungen" einer nachträglichen Publizität beeinträchtigt werden kann. Unter diesem Aspekt sind Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen, die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, umso schutzwürdiger, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 170 f.)“ Da sich nicht erschließt, inwiefern die Beratungen zur Weiterentwicklung des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" (APUG – siehe: https://www.apug.de/apug/index.htm) Einfluss auf die „Vorbereitung von Regierungsentscheidungen“ haben könnten, oder bei einem Bekanntwerden dieser Beratungen „Einfluss auf die anstehende Entscheidung im Sinne eines "Mitregierens Dritter" möglich“ wäre, ist der Rückgriff auf den Versagungsgrund des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG meines Erachtens unverhältnismäßig. Hinzu kommt, dass das BMG in seinem Ablehnungsbescheid vom 18.05.2020 lediglich ausgeführt hat, dass die Herausgabe der begehrten Informationen die Beratungen „beeinträchtigen“ würde. Eine Darlegung wie oder wodurch diese Beeinträchtigung erfolgen könne, findet sich hingegen nicht. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0356 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183940] # 25-721/002 II#0356
Datum
13. August 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
427,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0356 Sehr geehrter Herr Stein, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0356 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0356
Datum
2. September 2020 17:01
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/002 II#0356 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0356 [#183940] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0356 [#183940]
Datum
7. September 2020 16:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren (leider erfolglosen) Vermittlungsversuch. Können Sie mir bitte die ergänzende Stellungnahme des BMG sowie Ihre diesbezügliche Aufforderung zur Stellungnahme zusenden? Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573
Datum
11. September 2020 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0573 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß §…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
16. September 2020 12:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß § 4 Abs. 2 IFG möchte ich Sie bitten, mich zu informieren, sobald die Beratung bezüglich der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" abgeschlossen ist – auch wenn in Anbetracht Ihrer nachfolgend zitierten Stellungnahme des BMG vom 27. August 2020 (die auch im Anhang des Schreibens des BfGI vom 11. September 2020 als "WGWGInformationsfreiheitsgesetzIFG2.eml" einsehbar ist) nicht davon ausgehen ist, dass dies noch, wie im Koalitionsvertrag eigentlich vereinbart, innerhalb der 19. Legislaturperiode der Fall sein wird: „Bezug nehmend auf Ihr beigefügtes Schreiben teile ich ergänzend zu den Ausführungen im Bescheid vom 18. Mai 2020 folgendes mit: Das im bisherigen Prozess zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms ablaufende Verfahren der Ideensammlung stellt, insbesondere mit Blick auf eine ansatzweise Realisierung durch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, noch keine belastbare Grundlage für eine Einsichtnahme bzw. auch damit mögliche Veröffentlichung dar. Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms befindet sich im Status einer Ideensammlung und ist aufgrund der laufenden Abstimmungen zwischen den zuständigen Ministerien noch nicht zur Einsichtnahme oder gar Veröffentlichung geeignet. Die Ideen des Geschäftsbereichs der Ressorts zur Weiterentwicklung wurden in einer Art "Brainstorming" abgefragt. Hierzu fehlt bislang jedwede Rückkopplung mit den Leitungen der jeweiligen Ressorts. Es ist weitgehend offen, ob die Vorschläge mit den Zielen des jeweils federführenden Ressorts in Einklang stehen oder jemals Aussicht auf Umsetzung und Finanzierung durch den Haushalt des jeweiligen Ressorts haben werden. Es gilt Schaden von der Bundesregierung abzuwenden, falls solche Vorschläge veröffentlicht würden, die dann aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeit oder aufgrund politischer Uneinigkeit nicht weiter aufgegriffen werden können. Es besteht die konkrete Gefahr, dass sich das Bekanntwerden der begehrten Informationen behindernd bzw. hemmend auf die laufenden Beratungen auswirken könnte. Ein unbefangener und freier Meinungsaustausch der zuständigen Ressorts könnte eingeschränkt werden. Wir sehen daher eine Übermittlung der Protokolle und Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin als verfrüht an.“ Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte Frau Stein, in Bezug auf Ihre u…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
30. September 2021 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, in Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail vom 16.09.2020 ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Beratungen zum "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG)" inzwischen abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
6. Oktober 2021 08:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.09.2021. Da die langwierigen Beratungen zum "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG)" nun abgeschlossen sind, bitte ich um Mitteilung des Beratungsergebnisses. Zudem bitte ich, wie bereits mit Schreiben vom 20.04.2020, um Zusendung der diesbezüglichen Dokumente (Sitzungsprotokolle, Schriftwechsel etc.). Bitte teilen Sie mir auch mit, warum die Inhalte der APUG-Website seit dem 18.11.2020 nicht mehr abrufbar sind und somit interessierten Bürgern der Informationszugang seither unmöglich gemacht wurde. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
14. Oktober 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.10.2021, mit dem Sie um Mitteilung des Beratungsergebnisses und Zusendung der damit im Zusammenhang stehenden Dokumente bitten. Zu diesem neuen Antrag teile ich Ihnen mit, dass dessen Bearbeitung gebührenpflichtig werden wird. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des mittleren Dienstes auf eine Stunde. Es würde somit eine Gebühr über 30 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannte Website vom Umweltbundesamt gehostet wird. Nach unserem Kenntnisstand wurde die Website offline gestellt, da eine grundlegende Überarbeitung notwendig wurde und im APUG auf Grund der konzeptionellen Arbeiten auch kaum konkrete aktuelle Entwicklungen stattgefunden haben. Eine aktualisierte Fassung und Onlinestellung der Website, inklusive der aktuellsten Ergebnisse, ist für das erste Quartal 2022 geplant. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
2. November 2021 13:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.10.2021. Bitte lassen Sie mich wissen, ob bereits die alleinige Mitteilung des Beratungsergebnisses mit einer Gebührenerhebung verbunden ist. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr << Anrede >> bitte lassen S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
15. November 2021 15:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte lassen Sie mich wissen, bis wann ich mit einer Antwort auf meine Nachfrage vom 02.11.2021 bezüglich der Gebührenerhebung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte Frau Stein, das Ergebnis der B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
16. November 2021 12:44
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Stein, das Ergebnis der Beratungen ist, dass das , Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zur Fortschreibung des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG)" zugestimmt haben. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr << Anrede >> bitte lassen S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
17. November 2021 14:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte lassen Sie mich wissen, ob aufgrund Ihres Schreibens vom 16.11.2021 der Rückschluss zu ziehen ist, dass für das Zusenden der erbetenen Dokumente voraussichtlich eine Gebühr von 30 Euro entstehen wird, da im BMU-Schreiben vom 14.10.2021 mitgeteilt wurde: „Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des mittleren Dienstes auf eine Stunde. Es würde somit eine Gebühr über 30 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.“ Sofern der Rückschluss zutreffend ist, dass für das Zusenden der Dokumente voraussichtlich eine Gebühr von 30 Euro entstehen wird, halte ich an meinem Antrag fest. Zudem bitte ich darum, mich vorab zu informieren, falls die Gebühr in Höhe von 30 Euro um das mehr als doppelte überschritten werden sollte. Zur Klarstellung, welche Informationen ich begehre, verweise ich auf die dem BfDI-Schreiben vom 11.09.2020 beigefügte Datei WGWGInformationsfreiheitsgetzIFG2.eml, der u.a. Folgendes zu entnehmen ist: „Das im bisherigen Prozess zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms ablaufende Verfahren der Ideensammlung stellt, insbesondere mit Blick auf eine ansatzweise Realisierung durch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, noch keine belastbare Grundlage für eine Einsichtnahme bzw. auch damit mögliche Veröffentlichung dar. Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms befindet sich im Status einer Ideensammlung und ist aufgrund der laufenden Abstimmungen zwischen den zuständigen Ministerien noch nicht zur Einsichtnahme oder gar Veröffentlichung geeignet. Die Ideen des Geschäftsbereichs der Ressorts zur Weiterentwicklung wurden in einer Art "Brainstorming" abgefragt. Hierzu fehlt bislang jedwede Rückkopplung mit den Leitungen der jeweiligen Ressorts. Es ist weitgehend offen, ob die Vorschläge mit den Zielen des jeweils federführenden Ressorts in Einklang stehen oder jemals Aussicht auf Umsetzung und Finanzierung durch den Haushalt des jeweiligen Ressorts haben werden. Es gilt Schaden von der Bundesregierung abzuwenden, falls solche Vorschläge veröffentlicht würden, die dann aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeit oder aufgrund politischer Uneinigkeit nicht weiter aufgegriffen werden können. Es besteht die konkrete Gefahr, dass sich das Bekanntwerden der begehrten Informationen behindernd bzw. hemmend auf die laufenden Beratungen auswirken könnte. Ein unbefangener und freier Meinungsaustausch der zuständigen Ressorts könnte eingeschränkt werden. Wir sehen daher eine Übermittlung der Protokolle und Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin als verfrüht an.“ Da die Beratungen nunmehr abgeschlossen sind, erbitte ich die Übermittlung der Protokolle und Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/
Marion Stein
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
7. Dezember 2021 16:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Sachstand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183940/

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940] Sehr geehrte Frau Stein, Sie hatten um Mitt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0573 [#183940]
Datum
9. Dezember 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Stein, Sie hatten um Mitteilung gebeten, falls die Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Anfrage mehr als 60 Euro betragen. Der Zeitaufwand kann jetzt genauer geschätzt werden und beläuft sich für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 2 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf eine Stunde. Es würde somit mindestens eine Gebühr über 120 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie bereit sind die Gebühren zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen