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Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"

Auskunft darüber, wann mit der Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" zu rechnen ist.

Hintergrund meiner Frage ist, dass das Umweltbundesamt bezüglich der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/182400 geschrieben hat:
„Die Koalitionspartner haben für den Zeitrahmen der 19. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das ressortübergreifende Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" weiterentwickeln wollen. Daran beteiligt sind die Ministerien BMU, BMG und BMEL. Die Ministerien befinden sich derzeit im Beratungsprozess über die Fortentwicklung des Programms.“

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft da…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183939]
Datum
3. April 2020 14:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber, wann mit der Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" zu rechnen ist. Hintergrund meiner Frage ist, dass das Umweltbundesamt bezüglich der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/182400 geschrieben hat: „Die Koalitionspartner haben für den Zeitrahmen der 19. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das ressortübergreifende Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" weiterentwickeln wollen. Daran beteiligt sind die Ministerien BMU, BMG und BMEL. Die Ministerien befinden sich derzeit im Beratungsprozess über die Fortentwicklung des Programms.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183939 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms &qu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183939]
Datum
6. Mai 2020 16:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"“ vom 03.04.2020 (#183939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183939
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms &qu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit" [#183939]
Datum
18. Mai 2020 06:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"“ vom 03.04.2020 (#183939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 183939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183939

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 3.4.2020 bzw. 12.5.2020, in der Sie um Auskunft über a.…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"
Datum
5. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
701,4 KB
Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 3.4.2020 bzw. 12.5.2020, in der Sie um Auskunft über a.) die Bearbeitung des Koalitionsvertrags zum Thema „Weiterentwicklung des Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ b.) einem Forschungsvorhaben zu Innenraumschadstoffen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Leider kann ich Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen nur zu b.) entsprechen. Der Antrag zu a.) muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Nach § 3 Abs. 2 UIG wurde der Informationszugang zu a.) durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewährt. Die Antwort war mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Ihr Antrag an das Umweltbundesamt in unserem Geschäftsbereich in gleicher Sache ist damit ebenfalls abgelehnt. Sie erhalten keine gesonderte Nachricht. Zu b.) erhalten Sie in der Anlage die angeforderten Unterlagen zum Verbleib. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen zu a.) keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen