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Fortschritt der Petitionen 15/4230, 15/5269, 15/5276, 15/5291 bis 15/5310, 15/5315, 15/5322 und 15/5327

Fortschritt der Petitionen 15/4230, 15/5269, 15/5276, 15/5291 bis 15/5310, 15/5315, 15/5322 und 15/5327 vom 07.12.2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
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Martin Naujokat
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fortschritt de…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Martin Naujokat
Betreff
Fortschritt der Petitionen 15/4230, 15/5269, 15/5276, 15/5291 bis 15/5310, 15/5315, 15/5322 und 15/5327 [#15861]
Datum
28. Februar 2016 18:23
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fortschritt der Petitionen 15/4230, 15/5269, 15/5276, 15/5291 bis 15/5310, 15/5315, 15/5322 und 15/5327 vom 07.12.2015
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin Naujokat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Naujokat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Naujokat
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Naujokat, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.2.2016, deren Eingang ich hiermit wunschgemäß be…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fortschritt der Petitionen 15/4230, 15/5269, 15/5276, 15/5291 bis 15/5310, 15/5315, 15/5322 und 15/5327 [#15861]
Datum
1. März 2016 16:52
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr geehrter Herr Naujokat, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.2.2016, deren Eingang ich hiermit wunschgemäß bestätige. Verfahrensführend in Petitionssachen ist der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. Ihre Anfrage wurde daher mit der Bitte um Beantwortung an die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Petition 15/05298
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Petition 15/05298
Datum
22. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
petition.jpg
987,5 KB