Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn

den Bericht des BMVI für den Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages über den Fortschritt des Schnellläuferprogramms. Als Hintergrund dient der Heise-Artikel „Stellwerke: Alle reden über die Digitalisierung – die Bahn lieber nicht“ [1].

[1] https://www.heise.de/news/Stellwerke-Alle-reden-ueber-die-Digitalisierung-die-Bahn-lieber-nicht-6018772.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des BMVI für d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn [#218653]
Datum
18. April 2021 10:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des BMVI für den Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages über den Fortschritt des Schnellläuferprogramms. Als Hintergrund dient der Heise-Artikel „Stellwerke: Alle reden über die Digitalisierung – die Bahn lieber nicht“ [1]. [1] https://www.heise.de/news/Stellwerke-Alle-reden-ueber-die-Digitalisierung-die-Bahn-lieber-nicht-6018772.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218653/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Aktenzeichen: Z26/286.2/1-801 IFG Am 03.05.2021 wurde nach §8 Absatz 1 IFG eine Drittbeteiligung eingeleitet. Mit…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn
Datum
11. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: Z26/286.2/1-801 IFG Am 03.05.2021 wurde nach §8 Absatz 1 IFG eine Drittbeteiligung eingeleitet. Mit einer Antwort ist daher vor dem 22.06.2021 nicht zu rechnen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr Antragsteller/in oben stehendes Antwortschreiben übermittle ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Email vom 18.04.2021 betreffend Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn [#218653]
Datum
12. Mai 2021 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in oben stehendes Antwortschreiben übermittle ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deut…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 18.04.2021 betreffend Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn [#218653]
Datum
21. Mai 2021 07:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ vom 18.04.2021 (#218653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218653/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre E-Mail vom 18.04.2021, Az.: SEIFG/286.27.2/1-801 IFG Sehr Antragsteller/in oben stehendes Antwortschreiben ü…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.04.2021, Az.: SEIFG/286.27.2/1-801 IFG
Datum
28. Juni 2021 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in oben stehendes Antwortschreiben übermittle ich Ihnen vorab zur Kenntnis. Das Original geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ [#218653]
Datum
28. Juni 2021 17:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218653/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218653.pdf - 2021-05-12_1-2021-05-11-ZN-DrittbeteiligungKosten-NAME.pdf - 2021-06-28_1-2021-06-21IFG801BescheidSLPDokumenteHHA.pdf Anfragenr: 218653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218653/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-724/002 II#0390 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ [#218653]
Datum
29. Juni 2021 08:23
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-724/002 II#0390 Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die unter dem o.g. Geschäftszeichen erfasst wurde. Derzeit habe ich aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011 – 7 C 4/11 –, juris an der Richtigkeit der Entscheidung des BMVI Zweifel. Ich werde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jedoch um eine Stellungnahe bitten und Ihnen im Anschluss meine abschließende Einschätzung zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch meine Tätigkeit die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs weder unterbrochen noch gehemmt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte Ihre Stellungsnahme an den Bundesbeauftragten für den Datensch…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ [#218653]
Datum
28. Juli 2021 18:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte Ihre Stellungsnahme an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218653/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Z26/286.2/1-983 IFG Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vo…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 983IFG WG: Vermittlung bei Anfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ [#218653]
Datum
30. August 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Z26/286.2/1-983 IFG Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 28.07.2021 bitten Sie um Übersendung der Stellungnahme an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz in die Informationsfreiheit. Sie erhalten das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12.08.2021 in der Anlage. Schutzwürdige personenbezogene Daten wurden geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-724/002 II#0390 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fortschritt des Schnellläuferprogramms der deutschen Bahn“ [#218653] # 25-724/002 II#0390
Datum
23. September 2021 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-724/002 II#0390 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen