fortwährende Prüfung der Maskenpflicht
-Zusammenstellung aller Anstrengungen, die bis jetzt von Ihnen unternommen wurden (z.B. Beauftragung von Studien), um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maskenpflicht zu prüfen
-alle anderen Dokumente, in denen ihre Notwendigkeit von Ihnen diskutiert wird
-Zeit, wie lange die Maskenpflicht gelten soll, und wann Sie ggf. eine Rechtfertigung durch Experten nachzureichen gedenken
Seit etwa 1 Monat gilt die Maskenpflicht in Berlin. Am 7. Mai 2020 (VG 14 L 76/20 u.a.) hat das Verwaltungsgericht bestätigt, dass dieser Eingriff in das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" gerechtfertig ist, obwohl die Effizienz insbesonders von Alltagsmasken umstritten ist. Letzteres sei kein Hindernis, da man sich "in einer dynamischen, schnelles Handeln erfordernden Pandemielage [befinde], die das Abwarten der Ergebnisse ausführlicher wissenschaftlicher Studien nicht gestatte". Das legt jedoch nahe, dass die Maskenpflicht nicht lange weiterbestehen kann, wenn nicht Anstrengungen unternommen werden, zu prüfen, ob diese Masken wirklich etwas bringen. So schreibt z. B. auch ein Gericht im Saarland (VerfGH Saarland, Beschl. v. 28.04.2020 - LV 7/20): "Eingriffe in das Grundrecht der Freiheit der Person - wie Ausgangsbeschränkungen - bedürfen einer begleitenden Rechtfertigungskontrolle. Je länger sie wirken, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Begründung und an ihre Kohärenz mit anderen Regelungen des Zusammentreffens von Menschen sein." Daher würde ich gerne wie oben alle Infos anfordern dazu, wie diese begleitende Rechtfertigungskontrolle im Falle der Maskenpflicht bei Ihnen aussieht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Mai 2020
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27. Juni 2020
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