fortwährende Prüfung der Maskenpflicht

-Zusammenstellung aller Anstrengungen, die bis jetzt von Ihnen unternommen wurden (z.B. Beauftragung von Studien), um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maskenpflicht zu prüfen
-alle anderen Dokumente, in denen ihre Notwendigkeit von Ihnen diskutiert wird
-Zeit, wie lange die Maskenpflicht gelten soll, und wann Sie ggf. eine Rechtfertigung durch Experten nachzureichen gedenken

Seit etwa 1 Monat gilt die Maskenpflicht in Berlin. Am 7. Mai 2020 (VG 14 L 76/20 u.a.) hat das Verwaltungsgericht bestätigt, dass dieser Eingriff in das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" gerechtfertig ist, obwohl die Effizienz insbesonders von Alltagsmasken umstritten ist. Letzteres sei kein Hindernis, da man sich "in einer dynamischen, schnelles Handeln erfordernden Pandemielage [befinde], die das Abwarten der Ergebnisse ausführlicher wissenschaftlicher Studien nicht gestatte". Das legt jedoch nahe, dass die Maskenpflicht nicht lange weiterbestehen kann, wenn nicht Anstrengungen unternommen werden, zu prüfen, ob diese Masken wirklich etwas bringen. So schreibt z. B. auch ein Gericht im Saarland (VerfGH Saarland, Beschl. v. 28.04.2020 - LV 7/20): "Eingriffe in das Grundrecht der Freiheit der Person - wie Ausgangsbeschränkungen - bedürfen einer begleitenden Rechtfertigungskontrolle. Je länger sie wirken, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Begründung und an ihre Kohärenz mit anderen Regelungen des Zusammentreffens von Menschen sein." Daher würde ich gerne wie oben alle Infos anfordern dazu, wie diese begleitende Rechtfertigungskontrolle im Falle der Maskenpflicht bei Ihnen aussieht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
fortwährende Prüfung der Maskenpflicht [#187253]
Datum
23. Mai 2020 11:55
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Zusammenstellung aller Anstrengungen, die bis jetzt von Ihnen unternommen wurden (z.B. Beauftragung von Studien), um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maskenpflicht zu prüfen -alle anderen Dokumente, in denen ihre Notwendigkeit von Ihnen diskutiert wird -Zeit, wie lange die Maskenpflicht gelten soll, und wann Sie ggf. eine Rechtfertigung durch Experten nachzureichen gedenken Seit etwa 1 Monat gilt die Maskenpflicht in Berlin. Am 7. Mai 2020 (VG 14 L 76/20 u.a.) hat das Verwaltungsgericht bestätigt, dass dieser Eingriff in das "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" gerechtfertig ist, obwohl die Effizienz insbesonders von Alltagsmasken umstritten ist. Letzteres sei kein Hindernis, da man sich "in einer dynamischen, schnelles Handeln erfordernden Pandemielage [befinde], die das Abwarten der Ergebnisse ausführlicher wissenschaftlicher Studien nicht gestatte". Das legt jedoch nahe, dass die Maskenpflicht nicht lange weiterbestehen kann, wenn nicht Anstrengungen unternommen werden, zu prüfen, ob diese Masken wirklich etwas bringen. So schreibt z. B. auch ein Gericht im Saarland (VerfGH Saarland, Beschl. v. 28.04.2020 - LV 7/20): "Eingriffe in das Grundrecht der Freiheit der Person - wie Ausgangsbeschränkungen - bedürfen einer begleitenden Rechtfertigungskontrolle. Je länger sie wirken, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Begründung und an ihre Kohärenz mit anderen Regelungen des Zusammentreffens von Menschen sein." Daher würde ich gerne wie oben alle Infos anfordern dazu, wie diese begleitende Rechtfertigungskontrolle im Falle der Maskenpflicht bei Ihnen aussieht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187253 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid hinsichtlich Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach de…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
fortwährende Prüfung der Maskenpflicht [#187253]
Datum
25. Mai 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
1,5 KB
image002.gif
1,0 KB
image003.gif
1,6 KB
image004.gif
1,5 KB
image005.jpg
5,7 KB
image006.jpg
3,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid hinsichtlich Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank über den ablehnden Bescheid über den Antrag, mit dem Verweis darauf, das…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fortwährende Prüfung der Maskenpflicht [#187253]
Datum
25. Mai 2020 16:26
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank über den ablehnden Bescheid über den Antrag, mit dem Verweis darauf, dass keine Dokumente vorliegen. Sie schreiben, dass eine dritte Organisation (an die Sie meinen Antrag unter Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen weiterleiten könnten) evtl. diese Dokumente besitzt. Wer ist also für die fortwährende Prüfung der Maskenpflicht zuständing? Ich stimme einer Weiterleitung meiner Anfrage durch Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187253
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte schon um Information darum gebeten, wer sich um die fortwährende Prüfung d…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: fortwährende Prüfung der Maskenpflicht [#187253]
Datum
27. Mai 2020 13:55
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich hatte schon um Information darum gebeten, wer sich um die fortwährende Prüfung der Maskenpflicht kümmert, da Ihrer Auskunft nach Sie es nicht zu sein scheinen (und hoffe weiter auf Antwort). Da aber die Coronaverordnung auf Ihrer Webseite publiziert wird, legt nahe, dass wenigstens 1 Dokument zum Thema Maskenpflicht bei Ihnen vorliegt. Bitte schicken Sie mir entsprechend und gemäss dem IFG alle Dokumente mit dem Thema Maskenpflicht überhaupt zu, die sie besitzen, i.e. unabhängig davon, ob darin über ihre Notwendigkeit diskutiert wird oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS. Nach wie vor bestätige ich, dass die Weiterleitung meiner Anfrage an dritte Institutionen zum Zweck Ihrer Beantwortung bei mir auf keine Datenschutzeinwände stösst. Anfragenr: 187253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187253

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Herrn Antragsteller/in Antragstel…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. Juni 2020 11:44
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
1,5 KB
image002.gif
1,0 KB
image003.gif
1,6 KB
image004.gif
1,5 KB
image005.jpg
5,7 KB
image006.jpg
3,6 KB


Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in nur per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre E-Mail vom 23. Mai 2020 (Ihr Zeichen # 187253) sowie vom 27. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem Sie nunmehr explizit mit einer Weiterleitung Ihrer Daten bzw. Ihres Antrags einverstanden sind, wurde Ihr Antrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zugeleitet. Des Weiteren sprechen Sie in Ihrer E-Mail Inhalte auf der Website der Senatskanzlei in Bezug auf die Maskenpflicht an. Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass durch die Veröffentlichung der entsprechenden Unterlagen auf der Website dem Informationsanspruch nach § 3 IFG bereits Genüge getan wurde. Sofern Sie also Interesse an diesen Unterlagen haben sollten, regen wir an, dass Sie sich diese dort - kostenlos - verschaffen. Mit freundlichen Grüßen